Wenn Sie sich einen Überblick über diejenigen Entscheidungen des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs verschaffen wollen, an denen die Sozietät beteiligt war, finden Sie eine entsprechende Auswahl unter „Schwerpunkte“. Die Sozietät fasst die versicherungsrechtliche Rechtsprechung des IV. Zivilsenates regelmäßig in unserem entsprechenden Newsletter zusammen.
Dem IV. Zivilsenat sind die Rechtsstreitigkeiten über Versicherungsverhältnisse sowie – von wenigen Ausnahmen abgesehen – die Rechtsstreitigkeiten über Erbrecht einschließlich von Erbschaftskäufen zugewiesen. Daneben obliegen dem IV. Zivilsenat die Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit der Anordnungen, Verfügungen oder sonstigen Maßnahmen, die von den Justizbehörden zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts einschließlich des Handelsrechts, des Zivilprozesses und der freiwilligen Gerichtsbarkeit getroffen sind. Weitere Spezialzuweisungen ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.
BGB § 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 A, Bk; AVB
Wohngebäudeversicherung (hier: Abschnitt B § 8 Nr. 1 a) aa) VGB 2014) Eine Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherung, die dem Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalls die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften aufgibt, verstößt nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und benachteiligt den Versicherungsnehmer nicht unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.
Urteil vom 25. September 2024 - IV ZR 350/22
VVG § 153 Abs. 2, § 169 Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 Satz 1; VAG § 138 Abs. 2; MindZV § 6 Abs. 1 Satz 1; BGB § 307 Bk, Cl
a) Die für die Ermittlung der Mindestzuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung in § 6 Abs. 1 Satz 1 Mindestzuführungsverordnung (hier in der ab dem 1. August 2017 geltenden Fassung) festgelegte Quote von 90 % bezieht sich nur auf die anzurechnenden Kapitalerträge und nicht auf die Differenz zwischen anzurechnenden Kapitalerträgen und rechnungsmäßigen Zinsen.
b) Weder die in § 153 Abs. 2 Satz 1 VVG geforderte Beteiligung der Versicherten am Überschuss nach einem verursachungsorientierten Verfahren noch d er Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß § 138 Abs. 2 VAG verbieten es im Grundsatz, bei der Zuteilung der Überschüsse auf die überschussberechtigten Verträge den Verträgen mit einer höheren Garantieverzinsung eine in Prozent ihres Deckungskapitals geringere Überschussbeteiligung zuzuteilen als den Verträgen mit einem niedrigeren Rechnungszins.
c) Zur Wirksamkeit einer Bestimmung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen für eine Rentenversicherung, nach der die Abschluss- und Vertriebskosten in gleichmäßigen Jahresbeträgen über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren, jedoch nicht länger als bis zum Ende der vereinbarten Beitragszahlungsdauer verteilt werden.
d) Zur Wirksamkeit von Bestimmungen in Allgemeinen Versicherungsbedingungen für eine Rentenversicherung zum Stornoabzug für erhöhte Verwaltungsaufwendungen bei Beitragsfreistellung und Kündigung.
Urteil vom 18. September 2024 - IV ZR 436/22
Pressemitteilung Nr. 184/2024 vom 18. September 2024
BGB § 1643 Abs. 2 Satz 2 a.F., § 1643 Abs. 3 Satz 1
Eine teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs des § 1643 Abs. 2 Satz 2 BGB a.F., § 1643 Abs. 3 Satz 1 BGB n.F. kommt für den Fall, dass ein als gewillkürter Erbe berufener Elternteil für sich im eigenen Namen und als vertretungsberechtigter Elternteil für das als Ersatzerbe eingesetzte Kind die gewillkürte Erbschaft bei werthaltigem Nachlass ausschlägt, um die gesetzliche Erbfolge zu ermöglichen und das gesetzliche Erbe für sich anzunehmen (sog. lenkende Ausschlagung), nicht in Betracht.
Beschluss vom 4. September 2024 - IV ZB 37/23
BGB §§ 1888, 1880 Abs. 1; VBVG § 3 Abs. 1
Bei einem teilmittellosen Nachlass sind die Gerichtskosten des Nachlasspflegschaftsverfahrens (Nr. 12311 f. KV GNotKG) und die Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspflegers (§ 1888 Abs. 2 Satz 2 BGB) nicht gleichrangig nach dem Verhältnis ihrer Beträge aus dem Nachlass zu befriedigen. Vielmehr kommt der Vergütung des Nachlasspflegers der Vorrang zu.
Beschluss vom 24. Juli 2024 - IV ZB 8/23
BGB § 307 Abs. 1 Satz 2 Bk, Cl
Zur Intransparenz einer Ausschlussklausel in der Auslandsreisekrankenversicherung "bei einem bereits vorher bekannten medizinischen Zustand" (hier Ziff. 1.6.1 AVB).
Urteil vom 10. Juli 2024 - IV ZR 129/23
BGB §§ 2130 Abs. 1 Satz 1, 2128 Abs. 1, 2120 Satz 1, 2113, 2111 Abs. 1 Satz 1
a) Die Nutzungen der Vorerbschaft, wie z.B. Mieteinnahmen, gebühren gemäß § 2111 Abs. 1 Satz 1 BGB grundsätzlich dem Vorerben, und zwar auch dem befreiten Vorerben, und fließen ihm als freies Vermögen zu (Festhaltung an Senatsurteil vom 29. Juni 1983 - IVa ZR 57/82, NJW 1983, 2874 [juris Rn. 15]).
b) Bestand eine Gütergemeinschaft zwischen dem Erblasser und dem Vorerben, kann letzterer über ein zum Gesamtgut gehörendes Grundstück ohne Zustimmung des Nacherben verfügen; § 2113 BGB findet insoweit keine Anwendung (Fortsetzung des Beschlusses vom 15. März 2007 - V ZB 145/06, BGHZ 171, 350 Rn. 6).
c) Auch bei einer wirksamen Verfügung des Vorerben kann dem Nacherben nach § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Herausgabepflicht nach § 2130 Abs. 1 Satz 1 BGB zustehen, wenn der Vorerbe seine Pflicht zur ordnungsmäßigen Verwaltung gemäß § 2120 Satz 1 BGB verletzt hat. Der Vorerbe trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Verfügung zur ordnungsmäßigen Verwaltung erforderlich war.
Urteil vom 26. Juni 2024 - IV ZR 288/22
BGB § 2314 Abs. 1 Satz 3; BNotO § 15 Abs. 1 Satz 1
a) Im Hinblick auf die Urkundsgewährungspflicht des Notars sind an die Annahme eines ausreichenden Grundes im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 BNotO, der den Notar zur Verweigerung der Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses gemäß § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB und damit seiner Urkundstätigkeit berechtigt, hohe Anforderungen zu stellen.
b) Stellt der Notar im Rahmen seiner Ermittlungspflicht die gebotenen Nachforschungen an und wirkt der Erbe bei der Sachaufklärung im erforderlichen und zumutbaren Umfang mit, berechtigen verbleibende Unklarheiten den Notar nicht zur Verweigerung seiner Amtstätigkeit.
Beschluss vom 19. Juni 2024 - IV ZB 13/23
BGB § 307 Bk; AVB Berufsunfähigkeitsversicherung (hier: § 20 Abs. 4 ABsBu-D-V)
Zur (hier vorliegenden) Unwirksamkeit von Bedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung über die Überschussbeteiligung und die Mitteilung hinsichtlich des gesundheitsbewussten Verhaltens der versicherten Person (hier: ABsBu-D-V § 20 Abs. 4).
Urteil vom 12. Juni 2024 - IV ZR 437/22
Pressemitteilung Nr. 130/2024 vom 12. Juni 2024
VVG § 128 Satz 1, § 129; BGB § 307 Bk; AVB Rechtsschutzversicherung (hier: § 3a Abs. 2 Satz 1, 2, Abs. 4 Satz 1, 2 ARB 2019)
Zur Wirksamkeit von Bestimmungen in Rechtsschutzversicherungsbedingungen über das Schiedsgutachterverfahren nach einer Ablehnung des Rechtsschutzes durch den Versicherer wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen (hier: § 3a Abs. 2 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 und 2 ARB 2019).
Urteil vom 12. Juni 2024 - IV ZR 341/22
Pressemitteilung Nr. 131/2024 vom 12. Juni 2024
ARB 2016 § 2 Buchst. a, § 3a Abs. 1 Buchst. a bis Buchst. c, § 4 Abs. 1 Buchst. a; BGB §§ 31, 823 Abs. 2 Ac, Bf; VVG § 128; ZPO § 114
Erfolgt im Deckungsschutzverfahren des Versicherungsnehmers einer Rechtsschutzversicherung nach dem Zeitpunkt der Bewilligungsreife eine Klärung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung (hier: durch den Gerichtshof der Europäischen Union in den sog. Dieselverfahren) zu seinen Gunsten, sind für die Beurteilung des Deckungsschutzanspruchs die Erfolgsaussichten der Klage im Zeitpunkt des Schlusses der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht maßgeblich.
Urteil vom 5. Juni 2024 - IV ZR 140/23
Pressemitteilung Nr. 124/2024 vom 05. Juni 2024
ZPO § 256
Der für die Bejahung des nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderlichen Feststellungsinteresses ausreichenden Erwartung, der Beklagte werde bereits auf ein Fest stellungsurteil hin leisten, steht es nicht entgegen, dass eine erneute gerichtliche Inanspruchnahme des Beklagten zur Durchsetzung der aus dem Feststellungsurteil resultierenden Forderungen nicht ausgeschlossen werden kann (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 13. April 2022 - IV ZR 60/20, r+s 2022, 328 Rn. 16).
Urteil vom 22. Mai 2024 - IV ZR 124/23
BGB § 1942 Abs. 2
Das Ausschlagungsverbot des § 1942 Abs. 2 BGB für den Fiskus als gesetzlichen Erben (§ 1936 BGB) erstreckt sich nicht auf das Recht zur Ausschlagung einer im Nachlass befindlichen Erbschaft eines Vorverstorbenen.
Beschluss vom 24. April 2024 - IV ZB 23/23
AVB Hausratversicherung (hier: § 5 Nr. 1 Buchst. a Abs. 1 VHB 84)
Der Senat hält daran fest, dass für das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls die festgestellten Spuren nicht in dem Sinne stimmig sein müssen, dass sie zweifelsfrei auf einen Einbruch schließen lassen (vgl. Senatsurteil vom 8. April 2015 - IV ZR 171/13, VersR 2015, 710 Rn. 22).
Urteil vom 17. April 2024 - IV ZR 91/23
VAG § 155
a) Die Fehlerhaftigkeit einer an § 155 Abs. 2 VAG zu messenden Limitierungsmaßnahme lässt die materielle Wirksamkeit einer Prämienanpassung, die im Übrigen auf einer den Anforderungen des § 155 Abs. 1 VAG entsprechenden Nachkalkulation beruht, unberührt. Die Fehlerhaftigkeit der Limitierungsentscheidung führt lediglich dann zu einer Anpassung der vom Versicherungsnehmer geschuldeten Prämie, soweit dieser durch die fehlerhafte Limitierungsentscheidung konkret beeinträchtigt ist.
b) Der Versicherungsnehmer trägt die Beweislast dafür, dass die Limitierungsentscheidung den Anforderungen des § 155 Abs. 2 VAG nicht entspricht und er hierdurch in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Urteil vom 20. März 2024 - IV ZR 68/22
Pressemitteilung Nr. 50/2024 vom 06. März 2024
BGB § 242 Be; VVG § 7 Abs. 4
Zum Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers in der privaten Krankenversicherung (Anschluss an Senatsurteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514).
Urteil vom 21. Februar 2024 - IV ZR 311/22
BGB §§ 147 Abs. 2, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, 242 Cc; VVG vom 2. Dezember 2004 § 5a Abs. 1 Satz 1 VAG a.F. § 10a Abs. 1 Satz 1, Abschnitt I Nr. 1 Buchst. i) der Anlage Teil D zum VAG a.F.
a) Ein deutscher Lebens- oder Rentenversicherer musste in dem Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten des § 124 VAG a.F. am 21. Dezember 2004 und der tatsächlichen Einrichtung eines Sicherungsfonds am 23. Mai 2006 in der Verbraucherinformation nicht angeben, dass er einem Sicherungsfonds nicht angehörte.
b) Durfte der Versicherer bei Absendung der Police nebst Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformation davon ausgehen, dass seine Vertragsannahmeerklärung im Rahmen der Antragsbindungsfrist beim Versicherungsnehmer eingehen würde, musste er nicht auch eine auf den Fall der verspäteten Annahmeerklärung bezogene Widerspruchsbelehrung erteilen.
Urteil vom 21. Februar 2024 - IV ZR 32/22
BGB §§ 812 Abs. 1 Satz 1, 242 Cc; VVG § 5a Abs. 2 Satz 1 vom 13. Juli 2001; VAG § 10a Abs. 1 Satz 1 vom 10. Dezember 2003
Nach § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. setzt der Beginn der Widerspruchsfrist die Überlassung des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen und der Verbraucherinformation nach § 10a VAG a.F. voraus. Wird durch die Benennung nur des Erhalts des Versicherungsscheins der unzutreffende Eindruck erweckt, der Fristbeginn werde allein daran geknüpft, ist die Widerspruchsbelehrung fehlerhaft (Fortführung der Senatsurteile vom 15. März 2023 - IV ZR 40/21, VersR 2023, 631 Rn. 14 m.w.N.; vom 27. April 2016 - IV ZR 200/14, juris Rn. 11 m.w.N.; st. Rspr. Abgrenzung zu Senatsurteil vom 17. Januar 2024 - IV ZR 19/23, juris).
Urteil vom 21. Februar 2024 - IV ZR 297/22
VVG § 203 Abs. 2
Die Anforderungen an die Prämienanpassung in einem Beitragsentlastungstarif richten sich nach § 203 Abs. 2 VVG i.V.m. § 155 Abs. 3, 4 VAG, § 203 Abs. 5 VVG.
Urteil vom 17. Januar 2024 - IV ZR 51/22
BGB §§ 812 Abs. 1 Satz 1, 242 Cc; VVG § 5a Abs. 1 Satz 1 vom 13. Juli 2001
Es ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, dass das Tatgericht die Möglichkeit der Ausübung des Widerspruchsrechts nach § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG a.F. versagt, wenn - bei gleichzeitiger Übersendung von und Hinweis auf Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen - in der im Policenbegleitschreiben enthaltenen Widerspruchsbelehrung auf den "Zugang dieses Schreibens" als den Umstand verwiesen wird, der den Lauf der Widerspruchsfrist auslöst (Fortführung des Senatsurteils vom 15. Februar 2023 - IV ZR 353/21, BGHZ 236, 163).
Urteil vom 17. Januar 2024 - IV ZR 19/23
VVG § 9 Abs. 1 Satz 1
Die Zustimmung zum Beginn des Versicherungsschutzes vor Ende der Widerrufsfrist kann auch konkludent erklärt werden (§ 9 Abs. 1 Satz 1 VVG).
Urteil vom 24. Januar 2024 - IV ZR 306/22
BGB §§ 147 Abs. 2, 812 Abs. 1 Satz 1; VVG a.F. § 5a Abs. 1 Satz 1; VAG a.F. § 10a Abs. 1 Satz 1
a) Eine Verbraucherinformation ist unvollständig, wenn sie keine Angaben über die Frist, während der ein Antragsteller an den Antrag gebunden sein sollte, enthält. Das Informationsbedürfnis des Versicherungsnehmers entfällt nicht deshalb, weil der Versicherer den Antrag innerhalb der vertraglichen oder gesetzlichen (§ 147 Abs. 2 BGB) Antragsbindungsfrist annimmt (Festhalten an Senatsurteil vom 18. Juli 2018 - IV ZR 68/17, VersR 2018, 1113).
b) Die Antragsbindungsfrist in Abschnitt I Nr. 1 Buchst. f) der Anlage Teil D zum VAG a.F. steht in Einklang mit der unionsrechtlichen Regelung des Art. 36 Abs. 3 der Richtlinie 2002/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 über Lebensversicherungen.
Urteil vom 29. November 2023 - IV ZR 117/22
EGGVG § 23; FamFG § 13 Abs. 2 und Abs. 7
a) Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ist der statthafte Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung des Nachlassgerichts nach § 13 Abs. 7 FamFG über die Nichtgewährung von Einsicht in die Nachlassakten eines abgeschlossenen Verfahrens für einen am Verfahren nicht beteiligten Dritten.
b) Zum berechtigten Interesse auf Akteneinsicht in Nachlassakten eines verfahrensfremden Dritten nach § 13 Abs. 2 FamFG.
Beschluss vom 15. November 2023 - IV ZB 6/23
AVB Vermögensschaden-Haftpflicht für Steuerberater (hier: BBR-S A. 5.3 a), B. II. 6.)
a) Ein Verstoß ist im Bereich eines unternehmerischen Risikos im Sinne der Ausschlussklausel in A. 5.3 a) BBR-S begangen, wenn der Steuerberater entweder in einem fremden Unternehmen unternehmerisch tätig geworden ist oder eine unternehmerische Investitionsentscheidung des Steuerberaters sein dem Verstoß zugrundeliegendes Verhalten beeinflusst hat.
b) Für die Abgrenzung einer versicherten Aufsichtstreuhand von einer nichtversicherten geschäftsführenden Treuhand im Rahmen der Tätigkeit eines Steuerberaters als Treuhandkommanditist einer Fondsgesellschaft kommt es entscheidend darauf an, inwieweit dem Steuerberater aufgrund des Treuhandvertrags ein Entscheidungs- und Handlungsspielraum, Mitwirkungsrechte und/oder Ermessen zustehen und sich diese auf das unternehmerische Risiko der Fondsgesellschaft auswirken (hier: B.II.6. BBR-S).
Urteil vom 15. November 2023 - IV ZR 277/22
GNotKG § 86, § 102 Abs. 1 Satz 1, 2, Abs. 4, § 109 Abs. 1
Der Geschäftswert für die Beurkundung eines Pflichtteilsverzichtsvertrages gegenüber dem Erstversterbenden von zwei Erblassern (hier: Kinder im Verhältnis zu ihren Eltern) bemisst sich nach dem Vermögen beider Erblasser (§ 86 Abs. 1 und 2, § 102 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 und 2, § 109 Abs. 1 GNotKG).
Beschluss vom 11. Oktober 2023 - IV ZB 26/22
Richtlinie 2002/65/EG Art. 7 Abs. 4; VVG § 9 Abs. 1
a) Die Zustimmung des Versicherungsnehmers zu einem Beginn des Versicherungsschutzes vor Ende der Widerrufsfrist gemäß § 9 Abs. 1 VVG kann in einen vom Versicherer vorformulierten Antrag aufgenommen werden.
b) Selbst wenn § 9 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 VVG gegen Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher und zur Änderung der Richtlinie 90/619/EWG des Rates und der Richtlinien 97/7/EG und 98/27/EG (Fernabsatzrichtlinie II) verstieße, kommt eine richtlinienkonforme Auslegung oder Rechtsfortbildung nicht in Betracht.
Urteil vom 11. Oktober 2023 - IV ZR 41/22
VVG § 8 Abs. 2 Satz 1, § 152 Abs. 2, § 169
a) Zur ordnungsgemäßen Belehrung im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VVG für den Fall, dass der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt, gehört neben dem Hinweis auf die Rückgewähr empfangener Leistungen auch der Hinweis auf die herauszugebenden gezogenen Nutzungen.
b) Im Rahmen der Rückabwicklung nach § 152 Abs. 2 i.V.m. § 169 VVG ist der Rückkaufswert nach dem ungezillmerten Deckungskapital ohne Verrechnung der Abschluss- und Vertriebskosten zu bestimmen.
Urteil vom 11. Oktober 2023 - IV ZR 40/22
BGB §§ 812 Abs. 1 Satz 1, 242 Cc; VVG vom 13. Juli 2001 § 5a Abs. 1 Satz 1
Es ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, wenn das Tatgericht dem nicht ordnungsgemäß belehrten Versicherungsnehmer die Ausübung des Widerspruchsrechts gemäß § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG (hier in der Fassung vom 13. Juli 2001) wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens nach § 242 BGB versagt, wenn im Rahmen eines einheitlichen Anlagekonzepts die Abtretung der Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag zur Sicherung eines Darlehens dient, mit dem die Einmalprämie für die Versicherung finanziert wird.
Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 464/21
Verordnung (EU) 2016/679 Art. 15 Abs. 1, 3; BGB § 242 Be
a) Dem Versicherungsnehmer kann aus Treu und Glauben ein Auskunftsanspruch über zurückliegende Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung zustehen, wenn er in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist.
b) Aus Art. 15 Abs. 1 und 3 DSGVO folgt grundsätzlich kein Anspruch auf Abschriften der Begründungsschreiben zu den Prämienanpassungen samt Anlagen.
Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22
Pressemitteilung Nr. 164/23 vom 27. September 2023
VBL-Satzung §§ 78, 79 Abs. 1 und 1a; ATV §§ 32, 33 Abs. 1 und 1a; GG Art. 3 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3; AGG §§ 1, 7 Abs. 1, BetrAVG § 18 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1
a) Die infolge der Systemumstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes zum 31. Dezember 2001 mit der 23. Satzungsänderung vom März 2018 neu gefasste Übergangsregelung in §§ 78 Abs. 1 und 2, 79 Abs. 1 und 1a der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBLS) zur Ermittlung von Startgutschriften für rentenferne Versicherte ist wirksam (Fortführung der Senatsurteile vom 14. November 2007 - IV ZR 74/06, BGHZ 174, 127; vom 9. März 2016 - IV ZR 9/15, BGHZ 209, 201).
b) Bei Berechnung der maximal erreichbaren Zusatzrente (Voll-Leistung) im Rahmen der Startgutschriftenermittlung darf die von der Höchstversorgung in Abzug zu bringende gesetzliche Rente gemäß § 79 Abs. 1 Satz 1 VBLS in Verbindung mit § 18 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 Buchst. f BetrAVG nach dem bei der Berechnung von Pensionsrückstellungen für die Berücksichtigung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung allgemein zulässigen Verfahren (Näherungsverfahren) ermittelt werden. Die ausschließliche Anwendung des Näherungsverfahrens verletzt den Allgemeinen Gleichheitssatz nicht und bewirkt keine unzulässige Benachteiligung des Versicherten wegen des Geschlechts, bei einer Teilzeitbeschäftigung oder wegen einer Behinderung.
c) Die Regelung in § 79 Abs. 1 Satz 3 bis 8 VBLS in Verbindung mit § 18 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 BetrAVG, nach der in Abhängigkeit von der Zeit zwischen Beginn der Pflichtversicherung und Vollendung des 65. Lebensjahrs des Versicherten für jedes Jahr der Pflichtversicherung 2,25 % bis 2,5 % der Voll-Leistung erworben werden, verletzt den Allgemeinen Gleichheitssatz nicht und bewirkt keine unzulässige Benachteiligung des Versicherten wegen des Alters.
Urteil vom 20. September 2023 - IV ZR 120/22
Pressemitteilung Nr. 161/2023 vom 20. September 2023
ZPO § 130a Abs. 5 Satz 2, § 233 Satz 1 Fd, § 85 Abs. 2
Zu den organisatorischen Anforderungen an die Kontrolle einer Eingangsbestätigung nach § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO.
Beschluss vom 6. September 2023 - IV ZB 4/23
AVB Kraftfahrtversicherung (hier: AKB 1995 Teil B Nr. 11 Abs. 4 Halbs. 1)
Bei einer selbstfahrenden Erntemaschine (hier: Traubenvollernter) entfällt die Einstandspflicht des Haftpflichtversicherers gemäß Teil B Nr. 11 Abs. 4 Halbs. 1 AKB 1995 für Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung mitgeführten Ernteguts, wenn sich die Arbeitsweise der Maschine insgesamt als Beförderung des Ernteguts darstellt (Fortführung des Senatsurteils vom 29. Juni 1994 - IV ZR 229/93, VersR 1994, 1058).
Urteil vom 19. Juli 2023 - IV ZR 384/22
BGB § 2314 Abs. 1 Satz 3; BNotO § 15 Abs. 2; FamFG § 59 Abs. 1, Abs. 2
Der Pflichtteilsberechtigte kann nicht im Wege der Beschwerde gemäß § 15 Abs. 2 BNotO von dem vom Erben beauftragten Notar die Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses gemäß § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB verlangen.
Beschluss vom 19. Juli 2023 - IV ZB 31/22
VVG § 203 Abs. 2 Satz 4; VAG § 155 Abs. 3 Satz 2; BGB § 307 Abs. 1 Satz 1 Bk, Cl
Eine Prämienanpassungsklausel in der privaten Krankenversicherung, nach welcher der Versicherer die Beiträge bei einer Abweichung der erforderlichen von den kalkulierten Versicherungsleistungen um mehr als fünf Prozent überprüfen und anpassen kann, aber nicht muss, weicht nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von § 203 Abs. 2 Satz 4 VVG in Verbindung mit § 155 Abs. 3 Satz 2 VAG ab und benachteiligt diesen auch nicht unangemessen gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.
Urteil vom 12. Juli 2023 - IV ZR 347/22
BGB § 307 Abs. 1 und 3 A, Bk; AVB Hausratversicherung; VVG §§ 28, 32 Satz 1
Die sogenannte "erweiterte Schlüsselklausel" in der Hausratversicherung (hier: § 28 Nr. 4 Buchst. a), 4. Spiegelstrich GWW 2014), wonach ein Einbruchdiebstahl auch dann vorliegt, wenn der Täter in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel eindringt, die er ohne fahrlässiges Verhalten des berechtigten Besitzers durch Diebstahl an sich gebracht hat, unterfällt als primäre Leistungsbeschreibung gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht der Inhaltskontrolle und verstößt auch nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.
Urteil vom 5. Juli 2023 - IV ZR 118/22
Verordnung (EG) Nr. 593/2008 Art. 4 Abs. 4, Art. 7 Abs. 4; Verordnung (EG) Nr. 864/2007 Art. 19; EGBGB Art. 46d; ZPO § 93, § 545 Abs. 1, § 560
a) Zum anwendbaren Recht auf den Innenausgleich zwischen den rumänischen Haftpflichtversicherern einer in Rumänien zugelassenen Zugmaschine und eines in Rumänien zugelassenen Aufliegers nach einem Unfall des Gespanns im März 2017 in Deutschland.
b) Zur Überprüfbarkeit des auf die Entscheidung des Rechtsstreits anzuwendenden ausländischen Rechts durch das Revisionsgericht.
Urteil vom 5. Juli 2023 - IV ZR 375/21
VVG § 9 Abs. 1, § 152 Abs. 2
Ein Lebensversicherungsvertrag mit Einmalprämie ist nicht vom Anwendungsbereich des § 9 Abs. 1 VVG ausgenommen. Falls dessen Voraussetzungen im Übrigen vorliegen, richtet sich die Rückabwicklung des Versicherungsvertrages nach dieser Vorschrift in Verbindung mit § 152 Abs. 2 VVG.
Urteil vom 28. Juni 2023 - IV ZR 52/22
BGB § 242 A; VVG § 78
Zum Auskunftsanspruch des Gebäudeversicherers gegen den Mieter bezüglich des Inhalts eines von diesem abgeschlossenen Haftpflichtversicherungsvertrages (hier: Versicherungsverhältnis einer Gemeinde mit dem Kommunalen Schadensausgleich).
Urteil vom 7. Juni 2023 - IV ZR 252/22
AVB Berufsunfähigkeitsversicherung (hier: Zusätzliche Vereinbarung - Dienstunfähigkeitsklausel)
Bei einer Dienstunfähigkeitsklausel, nach der es für bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausreicht, wenn die versicherte Person als Beamter infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche ihrer körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig ist und dazu wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen worden ist, begründet nicht schon der Umstand, dass der Beamte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde, eine unwiderlegbare Vermutung seiner vollständigen Berufsunfähigkeit.
Urteil vom 31. Mai 2023 - IV ZR 58/22
BGB §§ 2342, 2344
Ein die Erbunwürdigkeit aussprechendes Urteil gemäß §§ 2342, 2344 BGB hat auch dann Bindungswirkung für ein Erbscheinsverfahren, wenn es sich um ein Versäumnisurteil handelt.
Beschluss vom 26. April 2023 - IV ZB 11/22
VVG a.F. § 5a; VAG a.F. § 10a Abs. 1 Satz 1; Abschnitt I Nr. 1 Buchst. i) der Anlage Teil D zum VAG a.F.
Ein Lebensversicherer mit Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum musste in der Verbraucherinformation gemäß Abschnitt I Nr. 1 Buchst. i) der Anlage Teil D zum Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG a.F.) nicht angeben, dass er dem deutschen Sicherungsfonds für die Lebensversicherung im Sinne von § 124 VAG a.F. nicht angehörte.
Urteil vom 26. April 2023 - IV ZR 300/22
EuErbVO Art. 46 Abs. 3 Buchst. b)
Zur Antragsbefugnis für die Erteilung einer Bescheinigung nach Art. 46 Abs. 3 Buchst. b) EuErbVO (hier: Antrag einer mit der Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses betrauten Notarin in Polen).
Beschluss vom 29. März 2023 - IV ZB 20/22
BGB §§ 133 B, 157 E, 242 A
Es gibt keinen Erfahrungssatz, wonach die Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages durch den Versicherungsnehmer stets zugleich den Widerruf der Bezugsberechtigung auf den Todesfall enthält, sondern diese Frage ist durch Auslegung der Erklärung im Einzelfall zu entscheiden.
Urteil vom 22. März 2023 - IV ZR 95/22
BGB § 119 Abs. 1 Alt. 1; § 1953
Irrt sich der eine Erbschaft Ausschlagende bei Abgabe seiner Erklärung über die an seiner Stelle in die Erbfolge eintretende Person, ist dies nur ein Irrtum über eine mittelbare Rechtsfolge der Ausschlagungserklärung aufgrund anderer rechtlicher Vorschriften. Ein solcher Motivirrtum berechtigt nicht zur Anfechtung gemäß § 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB.
Beschluss vom 22. März 2023 - IV ZB 12/22
BGB § 242 Cc; VVG § 5a Abs. 1 Satz 1 a.F.
Enthält eine Widerspruchsbelehrung keinen Hinweis auf die nach § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG (hier in der Fassung vom 13. Juli 2001) erforderliche Form (hier Textform) des Widerspruchs, liegt kein geringfügiger Belehrungsfehler vor, durch den dem Versicherungsnehmer nicht die Möglichkeit genommen wird, sein Widerspruchsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 15. Februar 2023 - IV ZR 353/21, juris, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
Urteil vom 15. März 2023 - IV ZR 40/21
AVB Reiserücktrittskostenversicherung (hier: ABRV § 1 Nr. 1 Buchst. a)
Die vom Versicherer gemäß § 1 Nr. 1 Buchst. a ABRV im Versicherungsfall zu leistende Entschädigung für die einem Reiseunternehmen oder einem anderen vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten umfasst auch den Ersatz für Bonusmeilen, die eine versicherte Person zur Begleichung angefallener Reisekosten eingesetzt hat und die sie gemäß den Bedingungen des Bonusmeilenprogramms nach Stornierung der Reise nicht erstattet erhält.
Urteil vom 1. März 2023 - IV ZR 112/22
ARB § 2 a); VVG § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Bei der Inanspruchnahme des Haftpflichtversicherers eines Schädigers gemäß § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VVG handelt es sich dann um einen Anwendungsfall des Schadenersatz-Rechtsschutzes nach § 2 a) (der hier vereinbarten) ARB, wenn die Inanspruchnahme des Schädigers auf einem Anspruch aus bürgerlich-rechtlicher Prospekthaftung beruht.
Urteil vom 15. Februar 2023 - IV ZR 312/21
BGB § 242 Cd; VVG § 5a Abs. 1 Satz 1 a.F.
Die Ausübung des Widerspruchsrechts gemäß § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG a.F. (hier: Fassung vom 13. Juli 2001) verstößt gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), wenn ein geringfügiger Belehrungsfehler vorliegt, durch den dem Versicherungsnehmer nicht die Möglichkeit genommen wird, sein Widerspruchsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben (hier: Schriftform statt Textform).
Urteil vom 15. Februar 2023 - IV ZR 353/21
Pressemitteilung Nr. 30/2023 vom 15. Februar 2023
BGB § 2356 Abs. 1 a.F., § 2358 a.F.; FamFG § 26
Ein Erbscheinsantrag ist nicht unzulässig, wenn der Antragsteller vom Gesetz geforderte Beweismittel ohne Verschulden nicht angibt. Stattdessen setzt die Pflicht des Nachlassgerichts zur Amtsermittlung gemäß § 2358 BGB a.F., § 26 FamFG ein.
Beschluss vom 8. Februar 2023 - IV ZB 16/22
VVG § 115 Abs. 1 Satz 1
Die Voraussetzungen des § 115 Abs. 1 Satz 1 VVG müssen nur bei Bestehen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs vorliegen und können zu einem beliebigen Zeitpunkt vor Schluss der mündlichen Verhandlung eintreten.
Urteil vom 25. Januar 2023 - IV ZR 133/21
ZPO § 130d Satz 2, § 233 Satz 1 I, § 85 Abs. 2
Technische Gründe im Sinne von § 130d Satz 2 ZPO liegen nur bei einer Störung der für die Übermittlung erforderlichen technischen Einrichtungen vor, nicht dagegen bei in der Person des Einreichers liegenden Gründen (hier: Erkrankung).
Beschluss vom 25. Januar 2023 - IV ZB 7/22
IfSG §§ 6, 7, 15 Abs. 1; BGB § 305c Abs. 2; Bedingungen für die Betriebsschließungs-Pauschalversicherung Gewerbe (BBSG 19) Ziff. 3.1, 3.4
a) Die Regelung in der Klausel Ziff. 3.4 BBSG 19 ("Bedingungen für die Betriebsschließungs-Pauschalversicherung Gewerbe"), wonach meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne dieser Bedingungen die im Infektionsschutzgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger sind, ist unklar im Sinne von § 305c Abs. 2 BGB. Sie kann den durchschnittlichen Versicherungsnehmer jedenfalls auch zu dem Verständnis führen, dass der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls maßgeblich ist.
b) Nach den Regelungen in Ziff. 3.1, 3.4 BBSG 19 setzt der Eintritt des Versicherungsfalls die namentliche Nennung der Krankheit oder des Krankheitserregers in den §§ 6 und 7 IfSG im Zeitpunkt der Betriebsschließung voraus. Eine Erweiterung der Meldepflicht für in diesen Regelungen nicht namentlich genannte Krankheiten und Krankheitserreger durch eine auf der Grundlage von § 15 Abs. 1 IfSG erlassene Rechtsverordnung genügt nicht.
Urteil vom 18. Januar 2023 - IV ZR 465/21
Pressemitteilung Nr. 12/2023 vom 18. Januar 2023
EZVKS § 63; ATV-K § 17; AVP 2001 Nr. 1.4, Nr. 4.1, Nr. 4.4
Zur Wirksamkeit der Erhebung von Sanierungsgeldern durch eine im Kapitaldeckungsverfahren finanzierte Zusatzversorgungseinrichtung.
Urteil vom 11. Januar 2023 - IV ZR 85/20
ZPO § 130a Abs. 5 Satz 2, § 233 Satz 1 Fd, Gc, § 85 Abs. 2
a) Die anwaltlichen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Übermittlung von fristgebundenen Schriftsätzen im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) entsprechen denen bei Übersendung von Schriftsätzen per Telefax.
b) Unerlässlich ist die Überprüfung des Versandvorgangs. Dies erfordert die Kontrolle, ob die Bestätigung des Eingangs des elektronischen Dokuments bei Gericht nach § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO erteilt worden ist.
Beschluss vom 11. Januar 2023 - IV ZB 23/21
ZPO § 322 Abs. 2; BGB 387
Eine der Rechtskraft fähige Entscheidung gemäß § 322 Abs. 2 ZPO liegt auch dann vor, wenn eine hilfsweise zur Aufrechnung gestellte Forderung unberücksichtigt bleibt, weil es an der Gegenseitigkeit im Sinne von § 387 BGB fehlt.
Beschluss vom 14. Dezember 2022 - IV ZB 1/22
BGB § 2306 Abs. 1, § 2314 Abs. 1
Einem Pflichtteilsberechtigten steht auch nach Ausschlagung seines Erb teils gemäß § 2306 Abs. 1 BGB ein Auskunftsanspruch gemäß § 2314 Abs. 1 BGB zu.
Versäumnisurteil vom 30. November 2022 - IV ZR 60/22
VVG § 126 Abs. 2 Satz 1
Aus § 126 Abs. 2 Satz 1 VVG ergibt sich weder unmittelbar noch in entsprechender Anwendung eine aktive gesetzliche Prozessstandschaft des Schadensabwicklungsunternehmens eines Rechtsschutzversicherers für den Anspruch auf Auskehr der einem im Strafverfahren freigesprochenen Versicherten durch die Staatskasse erstatteten Auslagen.
Urteil vom 30. November 2022 - IV ZR 143/21
ZPO § 130a Abs. 5 Satz 1, § 233 Satz 1 Fd, Gd, § 85 Abs. 2
a) Ein über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) eingereichtes elektronisches Dokument ist erst dann gemäß § 130a Abs. 5 Satz 1 ZPO wirksam bei dem zuständigen Gericht eingegangen, wenn es auf dem gerade für dieses Gericht eingerichteten Empfänger-Intermediär im Netzwerk für das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) gespeichert worden ist.
b) An die anwaltlichen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Übermittlung von fristgebundenen Schriftsätzen per beA sind keine geringeren Anforderungen zu stellen als bei der Übermittlung von Schriftsätzen per Telefax (hier: Übermittlung der Berufungsbegründung an falschen Empfänger).
Beschluss vom 30. November 2022 - IV ZB 17/22
WGB F 01/08 K.7
Der in den Klauseln zu einer Wohngebäudeversicherung (hier: Klauseln zu den WGB F 01/08 K.7) als "naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen" definierte Begriff "Erdrutsch" erfasst auch Schäden am Versicherungsobjekt, die durch allmähliche, nicht augenscheinliche naturbedingte Bewegungen von Gesteins- oder Erdmassen verursacht werden.
Urteil vom 9. November 2022 - IV ZR 62/22
AUB 2008 Ziff. 9.4
Ergibt sich aufgrund eines allein vom Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung initiierten Neubemessungsverlangens eine Verbesserung des Gesundheitszustands gegenüber dem der Erstbemessung zugrunde gelegten Zustand, ist der Versicherer nicht deshalb an einer (teilweisen) Rückforderung der Invaliditätsleistung gehindert, weil er sich bei der Erstbemessung nicht gemäß Ziff. 9.4 AUB 2008 die Neubemessung vorbehalten hatte.
Urteil vom 2. November 2022 - IV ZR 257/21
BGB §§ 305c Abs. 1, 307 Abs. 1 und 3; Bestimmungen einer Reiseversicherung (hier: B Reise-Rücktrittsversicherung Nr. 3.1, 3.15, 8 VB-RS 2014 (RRK/UG-D) und B Reiseabbruch-Versicherung Nr. 3.1, 7 VB-RS 2014 (RRK/UG/D); VVG §§ 19 ff., 32 Satz 1
a) Die Formulierung "unerwartete und schwere" Erkrankung in den Bestimmungen einer Reiseversicherung (hier: B Reise-Rücktrittsversicherung Nr. 3.1, 3.15, 8 VB-RS 2014 (RRK/UG-D) und B Reiseabbruch-Versicherung Nr. 3.1, 7 VB-RS 2014 (RRK/UG-D)) verstößt nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.
b) Als primäre Leistungsbeschreibung unterfällt die Regelung gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB im Übrigen nicht der Inhaltskontrolle. Eine gemäß § 32 Satz 1 VVG unwirksame Abweichung von den §§ 19 ff. VVG liegt nicht vor.
Urteil vom 19. Oktober 2022 - IV ZR 185/20
VVG § 203 Abs. 5; BGB § 818 Abs. 3
Der private Krankenversicherer kann sich nicht auf einen Wegfall der Bereicherung berufen, soweit die auf eine gemäß § 203 Abs. 5 VVG unwirksame Prämienanpassung gezahlten Erhöhungsbeträge der Höhe nach den kalkulierten Beträgen für die Bildung der tariflichen Alterungsrückstellung, für den Beitragszuschlag nach § 149 Satz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz und für die Zuschläge nach §§ 7, 8 Krankenversicherungsaufsichtsverordnung entsprechen.
Urteil vom 21. September 2022 - IV ZR 2/21
BGB §§ 133 B, 2224, 2197
Das Verhältnis von postmortaler Vollmacht zu einer vom Erblasser angeordneten Testamentsvollstreckung kann nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall aufgrund einer Auslegung der Vollmachtsurkunde und der letztwilligen Verfügung unter Berücksichtigung des Erblasserwillens ermittelt werden.
Beschluss vom 14. September 2022 - IV ZB 34/21
BGB § 2314 Abs. 1; EuErbVO Art. 35; AdoptG Art. 12 § 2 Abs. 2
Die Anwendung des gemäß Art. 22 Abs. 1 EuErbVO gewählten englischen Erbrechts verstößt jedenfalls dann gegen den deutschen ordre public im Sinne von Art. 35 EuErbVO, wenn sie dazu führt, dass bei einem Sachverhalt mit hinreichend starkem Inlandsbezug kein bedarfsunabhängiger Pflichtteilsanspruch eines Kindes besteht.
Urteil vom 29. Juni 2022 - IV ZR 110/21
ZPO §§ 33, 256 Abs. 1; VVG § 86 Abs. 1 Satz 1
Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage, die der vom Rechtsschutzversicherer aus gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG übergegangenem Recht in Anspruch genommene Rechtsanwalt im Wege der isolierten Drittwiderklage gegen den Versicherungsnehmer erhebt.
Urteil vom 27. April 2022 - IV ZR 344/20
BGB §§ 1960, 1952
Der Nachlasspfleger ist nicht berechtigt, mit Wirkung für die unbekannten Erben eine in den Nachlass des Erblassers gefallene weitere Erbschaft auszuschlagen. Das Recht zur Ausschlagung der Erbschaft ist ein allein dem Erben bzw. seinen Rechtsnachfolgern, den Erbeserben, persönlich zustehendes Recht.
Beschluss vom 16. März 2022 - IV ZB 27/21
BeurkG §§ 7, 27; BGB § 2197 Abs. 1
Zur Einsetzung des Urkundsnotars als Testamentsvollstrecker in einem eigenhändigen Testament im Anschluss an die Beurkundung einer letztwilligen Verfügung.
Beschluss vom 23. Februar 2022 - IV ZB 24/21
VVG § 173 Abs. 2 Satz 1; Allgemeine Bedingungen des Versicherers für die Berufsunfähigkeitsversicherung Ziff. 2.5.3
In der Berufsunfähigkeitsversicherung kann der Versicherer ein befristetes Anerkenntnis nicht rückwirkend für einen abgeschlossenen Zeitraum abgeben.
Urteil vom 23. Februar 2022 - IV ZR 101/20
IfSG §§ 6, 7; BGB § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und 2 Bk; Zusatzbedingungen des Versicherers für die Versicherung von Betrieben gegen Schäden aufgrund behördlicher Anordnung nach dem Infektionsschutzgesetz (Betriebsschließung) – 2008 (ZBSV 2008) § 2 Nr. 1 und Nr. 2
1. Nach § 2 Nr. 1 Buchst. a Halbsatz 1 ZBSV 08 besteht Versicherungsschutz nur für Betriebsschließungen, die zur Verhinderung der Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserregern angeordnet werden. Die meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserreger ergeben sich aus dem Katalog in § 2 Nr. 2 ZBSV 08, der abschließend ist und weder die Krankheit COVID-19 noch den Krankheitserreger SARS-CoV-2 aufführt.
2. Die Regelung in § 2 Nr. 2 ZBSV 08 ist weder intransparent (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) noch benachteiligt sie den Versicherungsnehmer unangemessen (§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB).
Urteil vom 26. Januar 2022 - IV ZR 144/21
Pressemitteilung Nr. 3/22 vom 10. Januar 2022
BGB § 2314 Abs. 1 Satz 3, §§ 260, 261
Unter den Voraussetzungen des § 260 Abs. 2 BGB ist der Erbe auch dann zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verpflichtet, wenn die Auskunft nach § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses erteilt worden ist. Die Versicherung an Eides statt ist nicht auf die Angaben, die im Verzeichnis als solche des Erben gekennzeichnet sind, beschränkt. Hält der Erbe
Ergänzungen oder Berichtigungen des notariellen Verzeichnisses für erforderlich, ist die an Eides statt zu versichernde Formel entsprechend anzupassen (vgl. § 261 Abs. 1 BGB).
Urteil vom 1. Dezember 2021 - IV ZR 189/20
VVG § 203 Abs. 5; BGB § 199 Abs. 1
Zur Verjährung von Rückforderungsansprüchen nach einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung.
Urteil vom 17. November 2021 - IV ZR 113/20
Pressemitteilung Nr. 214/2021
BGB §§ 2247, 2267
Zur Unwirksamkeit einer Erbeinsetzung, wenn die Erben in einem eigenhändigen Testament erst durch Bezugnahme auf eine nicht die Testamentsform wahrende Anlage individualisierbar bestimmt werden.
Beschluss vom 10. November 2021 - IV ZB 30/20
Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen des Versicherers (VGB 2008) Teil A § 3 Nr. 3
Der Wohngebäude-Versicherer hat nicht für Nässeschäden aufgrund einer undichten Fuge zwischen einer Duschwanne und einer angrenzenden Wand einzustehen (Teil A § 3 Nr. 3 VGB 2008).
Urteil vom 20. Oktober 2021 - IV ZR 236/20
BGB § 307 Abs. 1 Satz 1 Bk; SEB 2016
Die im Satzungsergänzenden Beschluss des Verwaltungsrats der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder vom 18. November 2016 geregelte Verzinsung des noch zu zahlenden Gegenwerts in Höhe der Reinverzinsung (Nr. 4 Satz 2 und 3 SEB 2016) sowie die Ausgestaltung der Entscheidungsfrist für die Neuberechnung des Gegenwerts oder das Erstattungsmodell als dreimonatige Frist (Nr. 5.2 SEB 2016) benachteiligen den ausgeschiedenen Beteiligten unangemessen. Die weiteren Bestimmungen des SEB 2016 zur Berechnung des Gegenwerts und zum Erstattungsmodell sind wirksam.
Urteil vom 6. Oktober 2021 - IV ZR 96/19
BGB § 2314 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2
Dem Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Wertermittlung gemäß § 2314 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BGB steht nicht der Umstand entgegen, dass der Nachlassgegenstand vom Erben nach dem Erbfall veräußert wurde.
Urteil vom 29. September 2021 - IV ZR 328/20
BGB § 394 Satz 2; VVG § 193 Abs. 9 Satz 1
a) Der private Krankenversicherer ist nach § 394 Satz 2 BGB berechtigt, mit rückständigen Prämienforderungen aus einer Krankheitskostenversicherung gegen Krankentagegeldansprüche des Versicherungsnehmers aufzurechnen.
b) Ein Krankenversicherungsvertrag wird auch dann gemäß § 193 Abs. 9 Satz 1 VVG aus dem Notlagen- in den Ursprungstarif zurückgeführt, wenn die Prämienrückstände durch eine seitens des Versicherers erklärte Aufrechnung getilgt worden sind.
Urteil vom 29. September 2021 - IV ZR 99/20
BGB § 1915 Abs. 1 Satz 2
Die Vergütung des Nachlasspflegers richtet sich nach § 1915 Abs. 1 Satz 2 BGB, soweit der Nachlass zur Deckung der Vergütung ausreicht. Allein der vom Nachlass nicht gedeckte Teil der Vergütung ist nach den Sätzen für unbemittelte Nachlässe zu bemessen.
Beschluss vom 29. Juni 2021 - IV ZB 16/20
BGB §§ 1968, 2305
1. Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB.
2. Eine in einer letztwilligen Verfügung enthaltene Auflage des Erblassers an die Erben zur Grabpflege führt nicht zu einer Kürzung eines Pflichtteilsanspruchs.
3. Zur Berechnung des Zusatzpflichtteils gemäß § 2305 BGB.
Urteil vom 26. Mai 2021 - IV ZR 174/20
AVB Rechtsschutzversicherung, hier: ARB-MPM 2009 Ziffer 5.5
a) Ob die Voraussetzungen für den Leistungsausschluss nach Ziffer 5.5 Satz 1 ARB-MPM 2009 vorliegen, insbesondere der Versicherungsnehmer oder Versicherte vorsätzlich eine Straftat begangen hat, ist im Deckungsprozess zu klären. Dabei besteht weder eine Bindung an die Ergebnisse eines gegen den Versicherungsnehmer oder Versicherten geführten Ermittlungsverfahrens oder des Ausgangsrechtsstreits noch ist der Rechtsschutzversicherer bis zu deren Abschluss vorläufig leistungspflichtig.
b) Der Versicherer ist für die Voraussetzungen des Leistungsausschlusses nach Ziffer 5.5 Satz 1 ARB-MPM 2009 darlegungs- und beweisbelastet.
Urteil vom 20. Mai 2021 - IV ZR 324/19
VVG § 86 Abs. 1 Satz 1
Die Reiserücktrittskostenversicherung ist eine Schadenversicherung im Sinne von § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG.
Urteil vom 21. April 2021 - IV ZR 169/20
AVB Kfz-Kaskoversicherung, hier: AKB der Beklagten A.2.6.1, A.2.6.2 Buchst. a, A.2.10.1
Wird ein kaskoversichertes Fahrzeug, welches bei einem Unfall beschädigt oder zerstört wurde, nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert oder kann der Versicherungsnehmer nicht durch eine Rechnung die vollständige Reparatur nachweisen, so ist, wenn sich der Versicherungsnehmer entschließt, das beschädigte oder zerstörte Fahrzeug nicht zu veräußern, bei der fiktiven Bestimmung des Restwertes des Fahrzeugs lediglich der regionale Markt für den Aufkauf solcher Fahrzeuge am Sitz des Versicherungsnehmers in den Blick zu nehmen.
Urteil vom 14. April 2021 - IV ZR 105/20
ZPO § 222 Abs. 2, § 608 Abs. 1
§ 222 Abs. 2 ZPO findet auf die Frist für die Anmeldung von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen zur Eintragung in das Klageregister (§ 608 Abs. 1 ZPO) Anwendung.
Beschluss vom 31. März 2021 - IV AR(VZ) 6/20
BGB § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2 Bk, Cl; UKlaG § 1; UWG § 3a, § 8 Abs. 1 Satz 1; AVB Rechtsschutzversicherung (hier: § 4 (1) Buchst. c), § 4 (4) Buchst. b) ARB 2016)
1. Soweit § 4 (1) Buchst. c) ARB 2016 der Klägerin die Bestimmung des so genannten verstoßabhängigen Versicherungsfalles auch von den gegnerischen Tatsachenbehauptungen im Ausgangsstreit abhängig macht, benachteiligt die Klausel den Versicherungsnehmer entgegen Treu und Glauben unangemessen (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB)
2. Zur Wirksamkeit eines Leistungsausschlusses in Rechtsschutzversicherungsbedingungen für Ausgangsstreitigkeiten über die Ausübung von Widerrufs- oder Widerspruchsrechten bei vor Beginn des Versicherungsschutzes abgeschlossenen Darlehens- oder Versicherungsverträgen.
3. Die Verpflichtung eines Versicherers, die betroffenen Versicherungsnehmer über die Unwirksamkeit einer Klausel seiner Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu informieren, kann auf § 8 Abs. 1 UWG gestützt werden, weil der Verstoß einer Klausel gegen § 307 BGB zugleich einen Verstoß gegen eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3a UWG darstellt. Insoweit sind die Vorschriften über die Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen gemäß § 1 UKlaG und des Lauterkeitsrechts nebeneinander anwendbar (Fortführung von BGH, Urteil vom 14. Dezember 2017 – I ZR 184/15, VersR 2018, 422 "Klauselersetzung" Rn. 40 ff.).
Urteil vom 31. März 2021 - IV ZR 221/19
VVG § 106 Satz 1, § 110
Zur Inanspruchnahme des Haftpflichtversicherers eines insolventen Schädigers durch den Geschädigten nach Feststellung des Haftpflichtanspruchs zur Tabelle.
Urteil vom 10. März 2021 - IV ZR 309/19
Verordnung (EG) Nr. 593/2008 Art. 7 Abs. 2 und Abs. 4;
Verordnung (EG) Nr. 864/2007 Art. 4 Abs. 1, 19;
AuslPflVG § 1 Abs. 1, § 6 Abs. 3;
EGBGB Art. 46d; KfzPflVV § 2 Abs. 2; StVG § 7 Abs. 1;
VVG § 78 Abs. 2, § 115 Abs. 1
Zur Anwendung deutschen Rechts auf den Innenausgleich zwischen dem deutschen Haftpflichtversicherer eines in Deutschland zugelassenen Zugfahrzeuges und dem tschechischen Haftpflichtversicherer eines in der Tschechischen Republik zugelassenen Anhängers nach einem Unfall des Gespanns im Oktober 2013 in Deutschland.
Urteil vom 03. März 2021 - IV ZR 312/19
EuErbVO Art. 22 Abs. 2, Art. 83 Abs. 2
Die Frage, ob der Erblasser eine konkludente Rechtswahl im Sinne von Art. 22 Abs. 2 EuErbVO getroffen hat, ist unionsautonom und nicht unter Rückgriff auf das hypothetisch gewählte Recht zu beurteilen (hier: Wahl des deutschen Rechts für die Bindungswirkung in einem zwischen einer deutschen Erblasserin und ihrem österreichischen Ehemann geschlossenen Erbvertrag im Sinne von Art. 3 Abs. 1 b) EuErbVO).
Beschluss vom 24. Februar 2021 - IV ZB 33/20
BGB §§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, 242 Cc;
VVG a.F. § 5a; VAG a.F. § 10a Abs. 1 Satz 1; Abschnitt I Nr. 1 Buchst. i) der Anlage Teil D zum VAG a.F.
Zur rechtsmissbräuchlichen Ausübung des Widerspruchsrechts, wenn in der Verbraucherinformation gemäß § 10a VAG a.F. die Zugehörigkeit des Versicherers zu einem Sicherungsfonds verneint wird.
Urteil vom 10. Februar 2021 - IV ZR 32/20
VVG § 153 Abs. 3 Satz 3 in der Fassung des Lebensversicherungsreformgesetzes vom 1. August 2014 (BGBl. I S. 1330); VAG a.F. § 56a Abs. 2 Satz 3 (= VAG n.F. § 139 Abs. 2 Satz 3)
1. Die Gewinnabführung aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages fällt nicht unter die Ausschüttungssperre für den Bilanzgewinn gemäß § 56a Abs. 2 Satz 3 VAG a.F. (= § 139 Abs. 2 Satz 3 VAG n.F.).
2. Zur Ermittlung des Sicherungsbedarfs gemäß § 153 Abs. 3 Satz 3 VVG i.V.m. § 56a Abs. 3, 4 VAG a.F. (Fortführung Senatsurteil vom 27. Juni 2018 – IV ZR 201/17, BGHZ 219, 129).
Urteil vom 20. Januar 2021 - IV ZR 318/19
GmbHG § 64 Satz 1
AVB für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Unternehmensleitern und Leitenden Angestellten (ULLA) Ziffer 1.1
Der in § 64 Satz 1 GmbHG geregelte Anspruch der Gesellschaft gegen die Geschäftsführer auf Ersatz von nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleisteten Zahlungen ist ein gesetzlicher Haftpflichtanspruch auf Schadensersatz im Sinne von Ziffer 1.1 ULLA.
Urteil vom 18. November 2020 - IV ZR 217/19
Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2008) Ziffer 2.5
Die nach Ziffer 2.5 AUB 2008 für den Anspruch auf Tagegeld in der Unfallversicherung maßgebliche ärztliche Behandlung endet nicht stets mit der letzten Vorstellung beim Arzt. Sie umfasst vielmehr regelmäßig die Dauer der von dem Arzt angeordneten Behandlungsmaßnahmen.
Urteil vom 04. November 2020 - IV ZR 19/19
GVG § 174 Abs. 3
a) Gegen einen die Anordnung der Geheimhaltung nach § 174 Abs. 3 GVG ablehnenden Beschluss ist kein Rechtsmittel eröffnet.
b) Das gilt auch, wenn erst das Beschwerdegericht die in erster Instanz getroffene Anordnung aufhebt, selbst wenn es die Rechtsbeschwerde zugelassen hat.
Beschluss vom 14. Oktober 2020 - IV ZB 8/20
ZPO § 574 Abs. 1, § 321a; GVG § 174 Abs. 3 Satz 1
1. Zur nachträglichen Zulassung der Rechtsbeschwerde aufgrund einer Anhörungsrüge.
2. Eine Geheimhaltungsverpflichtung nach § 174 Abs. 3 Satz 1 GVG kann in den Fällen des § 172 Nr. 2 und 3 GVG nach dem Ermessen des Gerichts auch gegenüber einzelnen in der nichtöffentlichen Verhandlung anwesenden Personen ausgesprochen werden.
Beschluss vom 14. Oktober 2020 - IV ZB 4/20
BGB § 2038, § 684 Satz 1, § 812
Die Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag finden neben der Regelung über die Verwaltung des Nachlasses gemäß § 2038 BGB Anwendung.
Urteil vom 07. Oktober 2020 - IV ZR 69/20
ZPO § 404a Abs. 1, Abs. 4
Zur Frage der Anweisung an den gerichtlich bestellten Sachverständigen, eine Bauteilöffnung vorzunehmen.
Urteil vom 23. September 2020 - IV ZR 88/19
GNotKG-KV Nr. 21102 Ziff. 2
Die ermäßigte Gebühr nach Nr. 21102 Ziff. 2 KV GNotKG für Beurkundungsverfahren, deren Gegenstand die Aufhebung eines Vertrags ist, findet auf Teilaufhebungen keine Anwendung.
Beschluss vom 9. September 2020 - IV ZB 9/20
VVG §§ 43 ff., §§ 176, 159 Abs. 2; VVG a.F. §§ 74 ff., § 166 Abs. 2
a) Zur Auslegung einer Berufsunfähigkeitsversicherung als Versicherung für fremde Rechnung (hier: minderjährige Tochter als versicherte Person).
b) Die Widerruflichkeit eines Bezugsrechts in der Berufsunfähigkeitsversicherung entfällt mit Eintritt des Versicherungsfalles auch hinsichtlich aller erst zukünftig fällig werdenden Rentenzahlungen.
Urteil vom 15. Juli 2020 - IV ZR 4/19
VVG § 5a a.F.; VAG § 10a Abs. 1 a.F.
Zur Frage, ob § 10a Abs. 1 VAG a.F. i.V.m. Abschnitt I Nr. 1 Buchst. e) der Anlage Teil D zum VAG a.F. den Versicherer bei einer Zusatzversicherung zu einem gesonderten Ausweis der auf sie entfallenden Prämie verpflichtet.
Urteil vom 24. Juni 2020 - IV ZR 275/19
BGB § 2325 Abs. 1
Die bei einer zweigliedrigen, vermögensverwaltenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts für den Fall des Todes eines Gesellschafters vereinbarte Anwachsung seines Gesellschaftsanteils beim überlebenden Gesellschafter unter Ausschluss eines Abfindungsanspruchskann eine Schenkung im Sinne von § 2325 Abs. 1 BGB sein.
Urteil vom 3. Juni 2020 - IV ZR 16/19
BetrAVG § 2 Abs. 2 Satz 4
Bei einer zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Direktversicherung im Sinne von § 1b Abs. 2 Satz 1 BetrAVG unterliegt die Vorausabtretung des mit dem Eintritt des Versorgungsfalles fälligen Anspruchs auf Auszahlung der Versicherungsleistung nicht dem Verbot des § 2 Abs. 2 Satz 4 BetrAVG.
Urteil vom 20. Mai 2020 - IV ZR 124/19
AVB Krankheitskostenversicherung (hier § 1 Abs. 2 MB/KK)
Die Kosten einer begleitend zu einer In-vitro-Fertilisation (IVF) mit intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) durchgeführten Präimplantationsdiagnostik muss der private Krankenversicherer nicht erstatten.
Urteil vom 20. Mai 2020 - IV ZR 125/19
BGB § 2314 Abs. 1 Satz 3
Der Pflichtteilsberechtigte kann die Ergänzung bzw. Berichtigung eines notariellen Nachlassverzeichnisses auch dann verlangen, wenn dieses wegen unterbliebener Mitwirkung des Erben teilweise unvollständig ist (hier: verweigerte Zustimmung des Erben zu einem Kontendatenabruf des Notars bei einem ausländischen Kreditinstitut).
Urteil vom 20. Mai 2020 - IV ZR 193/19
VVG a.F. § 5a; BGB § 818 Abs. 1 Alt. 1
Im Rahmen der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung nach einem Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. kann der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Herausgabe von Nutzungen aus Verwaltungskostenanteilen nicht anhand der Eigenkapitalrendite des Versicherers berechnet werden.
Urteil vom 29. April 2020 - IV ZR 5/19
AVB Krankheitskostenversicherung (hier § 1 Abs. 2 MB/KK)
Die Kosten einer begleitend zu einer In-vitro-Fertilisation (IVF) mit intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) durchgeführten Präimplantationsdiagnostik muss der private Krankenversicherer nicht erstatten.
Urteil vom 20. Mai 2020 - IV ZR 125/19
Verordnung (EG) Nr. 593/2008 Art. 7 Abs. 2, Abs. 4 Buchst. b), Abs. 5, 6, Art. 15;
Verordnung (EG) Nr. 864/2007 Art. 19;
Richtlinie 2009/138/EG Art. 13 Nr. 13 Buchst. b), Art. 310 und Anhang VII;
EGBGB Art. 46d;
ZPO § 293
1. Zur Anwendung litauischen Rechts auf den Regressanspruch des litauischen Kfz-Haftpflichtversicherers eines in Litauen zugelassenen Kraftfahrzeugs gegen eine Fahrzeugführerin, die mit dem Fahrzeug in Deutschland unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht hat.
2. Zur ermessensfehlerhaften Ermittlung ausländischen Rechts durch den deutschen Tatrichter.
Urteil vom 18. März 2020 - IV ZR 62/19
AVB D&O-Versicherung (hier: Ziff. 9.1 ULLA); VVG §§ 44, 45
Kann der Anspruch auf Versicherungsschutz in der D&O-Versicherung aufgrund der vereinbarten Bedingungen nur durch die versicherte Person geltend gemacht werden (hier: Ziff. 9.1 ULLA), kommt es für die Verfügungsbefugnis allein auf die Person des Versicherten an. Eine etwaige Insolvenz des Versicherungsnehmers ist insoweit ohne Belang.
Urteil vom 4. März 2020 - IV ZR 110/19
ECB 2010 ("Allgemeine Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuerversicherung") § 8 Nr. 4 a) bb)
Der in einer Versicherung für Überschwemmungsschäden enthaltene Ausschluss für Schäden durch Sturmflut in § 8 Nr. 4 a) bb) ECB 2010 greift nicht ein, wenn die Schäden nicht unmittelbar durch eine Sturmflut verursacht wurden, sondern sich lediglich als mittelbare Auswirkung darstellen (hier: 16 km entfernt von der Küstenlinie kommt es zu einer Überschwemmung durch zurückgestautes Flusswasser).
Urteil vom 26. Februar 2020 - IV ZR 235/19
AUB 2008 Ziffer 1.4.1, Ziffer 3
1. Eine Ruptur der Supraspinatussehne ist eine Verletzung "an Gliedmaßen" im Sinne von Ziffer 1.4.1 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2008).
2. Eine Minderung wegen Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen nach Ziffer 3 AUB 2008 kann auch bei einer Sehnenruptur in Betracht kommen.
Urteil vom 22. Januar 2020 - IV ZR 125/18
VersAusglG § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Halbsatz 2
Hat der Versorgungsträger in seiner Auskunft gegenüber dem Familiengericht von der Möglichkeit der Beschränkung des Risikoschutzes auf die Altersversorgung unter Ausschluss der Todesfallleistung gemäß
§ 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Halbsatz 2 VersAusglG Gebrauch gemacht, kann diese Auskunft bei der Auslegung des Tenors eines familiengerichtlichen Beschlusses, der keinen Tatbestand und keine Entscheidungsgründe enthält, berücksichtigt werden.
Urteil vom 22. Januar 2020 - IV ZR 54/19
Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (NBA-AUB 95) § 7 IV Abs. 2
Eine Unfallversicherungsbedingung, nach der Krankenhaustagegeld bei einem Aufenthalt in Sanatorien, Erholungsheimen und Kuranstalten entfällt, schließt diesen Anspruch auch für den Aufenthalt in einer Rehaklinik aus.
Urteil vom 8. Januar 2020 - IV ZR 240/18
Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung § 7 Abs . 2; Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung § 6 Abs. 5.
Zum Erfordernis einer Änderungsmitteilung des Versicherers bei späterem Wegfall einer zunächst bestehenden Berufsunfähigkeit trotz Nichtabgabe eines Leistungsanerkenntnisses.
Urteil vom 18. Dezember 2019 - IV ZR 65/19
BGB §§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1,242 Cc; VVG a.F. § 5a; VAG a.F. § 10a Abs. 1 Satz 1; Abschnitt I Nr. 2 Buchst. b) und d) der Anlage Teil D zum VAG a.F.
Zur Frage, ob und inwieweit § 10a Abs. 1 Satz 1 VAG a.F. i.V.m. Abschnitt I Nr. 2 Buchst. b) und d) der Anlage Teil D zum VAG a.F. den Versicherer zu der Angabe verpflichtet, dass es im Hinblick auf den abgeschlossenen Vertrag an einer Garantie von Rückkaufswerten fehlt.
Urteil vom 11. Dezember 2019 - IV ZR 8/19
AVB für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (hier MB/KK) § 1 Abs. 2 Satz 1
Für die Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit einer In-vitro-Fertilisation (IVF) mit intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) sind deren Erfolgsaussichten grundsätzlich nur am Behandlungsziel der Herbeiführung einer Schwangerschaft zu messen.
Urteil vom 4. Dezember 2019 - IV ZR 323/18
MB/KT § 11 Satz 2; § 15 Buchst. a
Der Eintritt in die Freistellungsphase einer in Blöcken wahrgenommenen Altersteilzeit führt nicht zum Wegfall der Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung. Krankentagegeld, das der Versicherer in der Freistellungsphase geleistet hat, muss der Versicherungsnehmer nicht nach § 15 Buchst. a i.V.m. § 11 Satz 2 MB/KT zurückgewähren.
Urteil vom 27. November 2019 - IV ZR 314/17
AUB 2010 Ziffer 1.4; BGB § 307 Abs. 1 Satz 2 Bk
Die Formulierung "erhöhte" Kraftanstrengung in Ziffer 1.4 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen 2010 ist nicht intransparent.
Urteil vom 20. November 2019 - IV ZR 159/18
BGB §§ 2329 Abs. 1 und 3, 2303 Abs. 1 Satz 1, 1924 Abs. 1, 242 Cb, 214 Abs. 1, 206, 205; BGB § 1600d Abs. 4 in der bis zum 30. Juni 2018 geltenden Fassung; BGB § 2332 Abs. 2 in der bis zum 31. Dezember 2009 geltenden Fassung; EGBGB Art. 229 § 23 Abs. 2 Satz 2; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1 G, 6 Abs. 1 und 5
Auch im Falle einer postmortalen Vaterschaftsfeststellung verjährt der einem pflichtteilsberechtigten Abkömmling gemäß § 2329 BGB gegen den Beschenkten zustehende Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2332 Abs. 2 BGB a.F. in drei Jahren von dem Eintritt des Erbfalles an.
Urteil vom 13. November 2019 - IV ZR 317/17
VVG § 173 Abs. 2; BB-BUZ § 8 Abs. 2 des beklagten Versicherers
Ein befristetes Anerkenntnis in der Berufsunfähigkeitsversicherung setzt sowohl das Vorliegen eines sachlichen Grundes als auch eine Begründung der Befristung durch den Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer voraus.
Urteil vom 9. Oktober 2019 - IV ZR 235/18
BGB § 1908i Abs. 1 Satz 1 in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung; BGB §§ 1857a, 1852 Abs. 2 Satz 1, 1831 Satz 1, 1812 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3, 164 Abs. 1 Satz 1 in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung; BGB § 126 Abs. 3 in der bis zum 31. Juli 2001 geltenden Fassung; VVG § 159 Abs. 2 Satz 1 und 2 in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung
Bei einer Lebensversicherung auf den Tod eines anderen erfordert die Änderung der Bezugsberechtigung im Todesfall in entsprechender Anwendung von § 159 Abs. 2 Satz 1 VVG die schriftliche Einwilligung der versicherten Person. Entsprechend § 159 Abs. 2 Satz 2 VVG kann jedenfalls der für den Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge bestellte Betreuer der versicherten Person diese bei Erteilung der Einwilligung nicht vertreten, wenn die Bezugsberechtigung zu seinen Gunsten geändert werden soll.
Urteil vom 25. September 2019 - IV ZR 99/18
GVG §§ 21e Abs. 9 Halbsatz 1, 21g Abs. 7
1. Über die Einsichtnahme in einen spruchkörperinternen Geschäftsverteilungsplan hat der Präsident oder aufsichtführende Richter des jeweiligen Gerichts zu entscheiden.
2. Die Einsichtnahme setzt nicht die Darlegung eines besonderen Interesses voraus.
3. Über das Ersuchen auf Übersendung eines Ausdrucks oder einer Kopie des Geschäftsverteilungsplans ist nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.
Beschluss vom 25. September 2019 - IV AR(VZ) 2/18
AVB Unfallversicherung (hier AUB 1999 Ziffer 9.1 und 9.4); BGB § 242
a) Das Fehlen eines Neubemessungsvorbehalts im Sinne von Ziffer 9.4 Satz 3 AUB in der Erklärung des Unfallversicherers über die Leistungspflicht zur Erstbemessung der Invalidität nach Ziffer 9.1 Satz 1 AUB führt nicht zu seiner Bindung an diese Erklärung im Verfahren der Erstbemessung.
b) Der Rückforderung einer Invaliditätsleistung aufgrund geänderter Erstbemessung der Invalidität kann aber der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegenstehen, wenn der Versicherer in der vorgenannten Erklärung nach Ziffer 9.1 Satz 1 AUB den Eindruck erweckt, die Höhe der vertraglich geschuldeten Leistung endgültig klären zu wollen.
Urteil vom 11. September 2019 - IV ZR 20/18
ZPO § 555 Abs. 3, 559 Abs. 1 Satz 1; BGB § 307 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Nr. 1 Bk, § 362 Abs. 1; ARB 2010 § 17 Abs. 1 c) bb), Abs. 7
1. Die Regelung des § 555 Abs. 3 ZPO ist nicht auf Fälle beschränkt, in denen das Anerkenntnis erst nach Beginn der mündlichen Revisionsverhandlung erklärt worden ist.
2. Besteht der Kläger nach Anerkenntnis der beklagten Partei im Revisionsverfahren auf einer streitigen Entscheidung, unterliegt der Vortrag der beklagten Partei, sie habe die Klageforderung nach Erlass des Berufungsurteils erfüllt, gemäß § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht der Beurteilung des Revisionsgerichts. Das gilt auch dann, wenn die Erfüllung unstreitig ist.
3. Die Schadensminderungsklausel des § 17 Abs. 1 c) bb) der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) ist intransparent.
4. Die Zurechnungsklausel des § 17 Abs. 7 ARB 2010 benachteiligt den Versicherungsnehmer unangemessen.
Urteil vom 14. August 2019 - IV ZR 279/17
EuErbVO Art. 83 Abs. 1, Abs. 2 Alt. 1, 27 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. a) und c), 25 Abs. 3, 22 Abs. 1 Unterabs. 1, Abs. 2; 3 Abs. 1 lit. a) und d); BGB §§ 2289 Abs. 1 Satz 1 und 2, 2279 Abs. 2, 2276 Abs. 1 Satz 1, 2077 Abs. 2
Zur Wirksamkeit der Wahl des deutschen Errichtungsstatuts in einem Erbvertrag, der von einer nach dem 17. August 2015 verstorbenen deutschen Erblasserin mit einem italienischen Staatsangehörigen vor diesem Stichtag (Art. 83 Abs. 1 EuErbVO) geschlossen worden war.
Beschluss vom 10. Juli 2019 - IV ZB 22/18
AVB Rechtsschutzversicherung, hier ARB 1975/95 § 14 (3)
Auch im Passivprozess des Versicherungsnehmers einer Rechtsschutzversicherung ist bei der zeitlichen Festlegung des Rechtsschutzfalles (hier nach § 14 (3) ARB 1975/95) nur auf denjenigen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften abzustellen, den der Versicherungsnehmer seinem Gegner im Ausgangsrechtsstreit anlastet (Fortführung des Senatsurteils vom 30. April 2014 IV ZR 47/13, BGHZ 201, 73, 77 Rn. 15 ff.).
Urteil vom 3. Juli 2019 - IV ZR 111/18
Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (B/BV) § 12 Abs. 1; Tarifbestimmungen zur Tabelle BV (TB/BV) Ziff. I Abs. 2.1
Bei dem für die Verweisbarkeit des Versicherten auf eine andere berufliche Tätigkeit gebotenen Einkommensvergleich ist das vor Geltendmachung der Berufsunfähigkeit tatsächlich erzielte Einkommen grundsätzlich nicht auf den Vergleichszeitpunkt fortzuschreiben.
Urteil vom 26. Juni 2019 - IV ZR 19/18
BGB § 2247, § 2267
Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments, in dem Schlusserben "für den Fall eines gleichzeitigen Ablebens" eingesetzt wurden.
Beschluss vom 19. Juni 2019 - IV ZB 30/18
VVG § 186 Satz 1
Bei einer Versicherung für fremde Rechnung obliegt es dem Unfallversicherer grundsätzlich nicht, die versicherte Person neben oder an Stelle des Versicherungsnehmers entsprechend § 186 Satz 1 VVG zu informieren. Das gilt auch im Falle der Anzeige des Versicherungsfalles durch den Versicherten.
Urteil vom 22. Mai 2019 - IV ZR 73/18
AVB Rechtsschutzversicherung (hier § 3 Abs. 2 lit. g) ARB)
Die in einer Rechtsschutzversicherung enthaltene Ausschlussklausel für "Streitigkeiten aus Kapitalanlagegeschäften aller Art und deren Finanzierung" erfasst auch die Geltendmachung eines Anspruchs auf Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F.
Versäumnisurteil vom 10. April 2019 - IV ZR 59/18
BGB § 194 Abs. 1
Der Gesamtanspruch (das Stammrecht), der dem Versicherungsnehmer einer selbständigen oder als Zusatzversicherung abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung aus einem Versicherungsfall zusteht, unterliegt auch nach der Reform des Versicherungsvertragsrechts 2008 der Verjährung.
Urteil vom 3. April 2019 - IV ZR 90/18
VVG § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Abs. 5, § 9 Abs. 1, § 152 Abs. 2
Die Belehrung gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VVG muss sich nicht auch auf die Folgen einer unrichtigen Belehrung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 sowie § 152 Abs. 2 Satz 2 VVG erstrecken.
Urteil vom 27. März 2019 - IV ZR 132/18
ARB 1975 § 4 Abs. 1 Buchst. d)
Der in § 4 Abs. 1 Buchst. d) ARB 1975 geregelte Risikoausschluss für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Anstellungsverträgen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen setzt voraus, dass derjenige, dessen rechtliche Interessen wahrgenommen werden, bereits gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person geworden ist.
Urteil vom 6. März 2019 - IV ZR 72/18
BGB § 1944 Abs. 3
Ein Auslandsaufenthalt im Sinne des § 1944 Abs. 3 BGB liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn sich einer der beiden gesetzlichen Vertreter eines minderjährigen Erben bei dem Beginn der Frist lediglich für einige Stunden zu einem Tagesausflug im Ausland aufhält und planmäßig noch am selben Tag an seinen Wohnort im Inland zurückkehrt.
Beschluss vom 16. Januar 2019 - IV ZB 20+21/18
VVG § 203 Abs. 2 Satz 1
Im Rechtsstreit über eine Prämienanpassung in der Krankenversicherung gemäß § 203 Abs. 2 Satz 1 VVG ist die Unabhängigkeit des zustimmenden Treuhänders von den Zivilgerichten nicht gesondert zu überprüfen.
Urteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17
Pressemittelung 194/18
VVG § 193 Abs. 6 bis 9
Im Notlagentarif der privaten Krankenversicherung ist der Versicherer nicht gehindert, mit rückständigen Beiträgen gegen Kostenerstattungsansprüche des Versicherungsnehmers aufzurechnen.
Urteil vom 5. Dezember 2018 - IV ZR 81/18
MB/KK 2009 § 1; Tarif AS 100 (Krankheitskostentarif für die ambulante Behandlung) B Nr. 2.4
Zur Erstattungsfähigkeit von Kosten für die Wartung eines Hilfsmittels (hier eines computergesteuerten Kniegelenks einer Beinprothese) in der privaten Krankheitskostenversicherung.
Urteil vom 7. November 2018 - IV ZR 14/17
ZPO § 91 Abs. 1, § 97 Abs. 1, § 406
Die außergerichtlichen Kosten der Gegenpartei des erfolglosen Beschwerdeführers im Verfahren über die Ablehnung eines Sachverständigen gemäß § 406 ZPO gehören zu den erstattungsfähigen notwendigen Kosten des Rechtsstreits im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 97 Abs. 1 ZPO.
Beschluss vom 7. November 2018 - IV ZB 13/18
BGB § 2314 Abs. 1 Satz 1 und 3, § 204 Abs. 1 Nr. 1
Der im Rahmen einer Stufenklage von dem Pflichtteilsberechtigten geltend gemachte Anspruch auf Auskunft durch Vorlage eines privatschriftlichen Nachlassverzeichnisses hemmt grundsätzlich auch die Verjährung des Anspruchs auf Auskunft durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses.
Urteil vom 31. Oktober 2018 - IV ZR 313/17
VVG § 8 Abs. 5 Satz 1 und 3 F.: 21. Juli 1994
Bei einem Vertragsschluss im Antragsmodell wurde der Versicherungsnehmer mit der Belehrung, dass er "innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages" zurücktreten könne, über das für den Beginn der Rücktrittsfrist maßgebliche Ereignis hinreichend informiert.
Urteil vom 17. Oktober 2018 - IV ZR 106/17
VVG § 126 Abs. 2 Satz 1
Das Schadensabwicklungsunternehmen eines Rechtsschutzversicherers ist auch dann passiv prozessführungsbefugt gemäß § 126 Abs. 2 Satz 1 VVG, wenn der Versicherungsnehmer Deckungsschutz im Wege eines auf "Quasideckung" gerichteten Schadensersatzanspruchs begehrt.
Urteil vom 11. Juli 2018 - IV ZR 243/17
BGB § 307 Abs. 1 Satz 2 Bk, Cl; AVB Rechtsschutzversicherung (hier ARB 2008 § 4 Abs. 3 Buchst. a)
Die so genannte Vorerstreckungsklausel des § 4 Abs. 3 Buchst. a) der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2008) ist intransparent.
Urteil vom 4. Juli 2018 - IV ZR 200/16
InsO § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2; ZPO § 894 Satz 1
Die Verurteilung des Schuldners zur Abgabe einer Willenserklärung gemäß § 894 Satz 1 ZPO ersetzt nicht die nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO erforderliche Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Urteil vom 4. Juli 2018 - IV ZR 297/16
VVG § 78 Abs. 2 Satz 1; KfzPflVV § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 3, § 3 Abs. 1 Satz 1; AKB 01-2014 A.1.1.5, A.1.2 Abs. 1 Buchst. c
Der Innenausgleich zwischen dem Haftpflichtversicherer des Zugfahrzeuges und dem Haftpflichtversicherer des mit diesem verbundenen Anhängers nach Regulierung eines durch das Gespann verursachten Schadens durch einen der beiden Versicherer kann nicht durch eine Subsidiaritätsvereinbarung des anderen Haftpflichtversicherers mit seinem Versicherungsnehmer ausgeschlossen werden.
Urteil vom 4. Juli 2018 - IV ZR 121/17
VVG § 150 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1
Bei einer Lebensversicherung auf den Tod eines anderen erfordert die Übertragung der Versicherungsnehmerstellung oder der Bezugsberechtigung im Erlebensfall - anders als eine Änderung des im Todesfall Begünstigten - keine Einwilligung der versicherten Person in entsprechender Anwendung von § 150 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 VVG.
Urteil vom 27. Juni 2018 - IV ZR 222/16
VVG § 153 Abs. 3 Satz 3
Die Bestimmung zum Vorbehalt aufsichtsrechtlicher Regelungen bei der Ermittlung der Bewertungsreserven in § 153 Abs. 3 Satz 3 VVG in der Fassung des Lebensversicherungsreformgesetzes vom 1. August 2014 (BGBl. I S. 1330) ist nicht verfassungswidrig.
Urteil vom 27. Juni 2018 - IV ZR 201/17
Pressemitteilung 107/18
ZPO § 517
Eine Berufung kann rechtzeitig eingelegt sein, wenn die Berufungsschrift vor Fristablauf an einem Telefaxgerät der Referendarabteilung des Berufungsgerichts eingeht.
Beschluss vom 6. Juni 2018 - IV ZB 10/17
MB/KT 2008 § 4 Abs. 1
Zur Auslegung einer Karenzzeitregelung in den Tarifbedingungen einer Krankentagegeldversicherung.
Urteil vom 9. Mai 2018 - IV ZR 23/17
BGB § 362 Abs. 1; VVG § 158n F.: 28. Juni 1990 (jetzt VVG § 128 F.: 23. November 2007); ARB 75 §§ 1, 2
a) Zur Zusage von Abwehrdeckung durch den Rechtsschutzversicherer (Fortführung des Senatsurteils vom 21. Oktober 2015 - IV ZR 266/14).
b) Der Zusage von Abwehrdeckung durch den Rechtsschutzversicherer kommt die Wirkung von § 362 Abs. 1 BGB erst dann zu, wenn der Versicherungsnehmer endgültig von der Gefahr befreit ist, Gebührenansprüche seines Rechtsanwalts erfüllen zu müssen.
c) Eine Umwandlung des Befreiungsanspruchs des Versicherungsnehmers einer Rechtsschutzversicherung in einen Zahlungsanspruch kommt bei der Zusage von Abwehrdeckung nur in Frage, wenn tatsächlich der Versuch der Abwehr der Forderung - im Ergebnis erfolglos - unternommen wurde.
Urteil vom 11. April 2018 - IV ZR 215/16
Reiseabbruchversicherung (hier: VB-ERV 2014 B Ziff. 13.2 B) und B Ziff. 14); BGB § 307 Abs. 1 Satz 2 (Bk); VVG § 28 Abs. 4
1. Die in den Bedingungen einer Reiseabbruchversicherung enthaltene Bestimmung (hier: B Ziff. 13.2 B) VB-ERV 2014)
"13. Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt des Versicherungsfalles?
…
13.2. Damit wir Ihren Versicherungsfall bearbeiten können, müssen Sie … die folgenden Unterlagen bei uns einreichen:
B) Bei unerwarteter schwerer Erkrankung; schwerer Unfallverletzung; Schwangerschaft; Bruch von Prothesen; Lockerung von implantierten Gelenken: Ein ärztliches Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten eines Arztes am Aufenthaltsort."
verstößt nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.
2. Der Wirksamkeit der Regelung steht auch nicht entgegen, dass in der anschließenden Bestimmung über die Folgen der Verletzung von Obliegenheiten (hier: B Ziff. 14 VB-ERV 2014) zwar auf den vollständigen oder teilweisen Verlust des Versicherungsschutzes nach § 28 Abs. 2 und 3 VVG, nicht aber auf die Hinweispflicht des § 28 Abs. 4 VVG verwiesen wird (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 2. April 2014 IV ZR 124/13).
Urteil vom 4. April 2018 - IV ZR 104/17
VVG § 5a Abs. 2 Satz 4 (F.: 2. Dezember 2004); BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, § 818 Abs. 3
Bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. muss sich der Versicherungsnehmer auch erhebliche oder vollständige Fondsverluste bereicherungsmindernd anrechnen lassen (Fortführung des Senatsurteils vom 11. November 2015 - IV ZR 513/14).
Urteil vom 21. März 2018 - IV ZR 353/16
Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) § 2 Satz 1; BGB § 1915 Abs. 1 Satz 1, § 1987
Die Ausschlussfrist des § 2 Satz 1 VBVG gilt nicht für die Vergütung des Nachlassverwalters.
Beschluss vom 14. März 2018 - IV ZB 16/17
BGB § 2325 Abs. 1
Zum Pflichtteilsergänzungsanspruch hinsichtlich Finanzierungsleistungen für ein Hausgrundstück als unbenannte Zuwendung unter Ehegatten.
Urteil vom 14. März 2018 - IV ZR 170/16
VVG § 8 (F.: 21. Juli 1994); BGB § 346 Abs. 1, § 199 Abs. 1
Der Beginn der Verjährungsfrist für einen Rückabwicklungsanspruch nach einem Rücktritt gemäß § 8 VVG a.F. war nicht wegen einer unsicheren und zweifelhaften Rechtslage hinausgeschoben.
Urteil vom 21. Februar 2018 - IV ZR 304/16
VVG § 5a (F.: 21. Juli 1994); BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, § 199 Abs. 1
Der Beginn der Verjährungsfrist für einen Bereicherungsanspruch nach einem Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. war nicht wegen einer unsicheren und zweifelhaften Rechtslage hinausgeschoben.
Urteil vom 21. Februar 2018 - IV ZR 385/16
InsO § 210; HintG HE § 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 22 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
Im Fall der Hinterlegung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung ist der Nachweis der Empfangsberechtigung erbracht, wenn das Urteil rechtskräftig geworden ist.
Handelt es sich bei der titulierten Forderung um eine Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO, so steht die Anzeige der Masseunzulänglichkeit gegenüber dem Insolvenzgericht durch den Insolvenzverwalter (§ 210 InsO) der Herausgabeanordnung zugunsten des Titelgläubigers nicht entgegen.
Beschluss vom 14. Februar 2018 - IV AR(VZ) 2/17
ALB § 7 Abs. 8
Eine Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Risikolebensversicherung, nach der ein Bezugsberechtigter nach dem Ableben des Versicherungsnehmers als bevollmächtigt zur Entgegennahme von Rücktritts- oder Anfechtungserklärungen gilt, kann nicht so ausgelegt werden, dass im Falle einer Sicherungszession Bezugsberechtigter nur noch der Sicherungszessionar ist.
Urteil vom 7. Februar 2018 - IV ZR 53/17
VAHRG § 1 Abs. 3; BeamtVG § 57 Abs. 2 in der bis zum 31. August 2009 gültigen Fassung
Zur Berechnung der Kürzung einer Betriebsrente bei einem öffentlich-rechtlichen Versorgungsträger infolge eines analogen Quasi-Splittings nach dem bis zum 31. August 2009 geltenden Versorgungsausgleichsrecht.
Urteil vom 10. Januar 2018 - IV ZR 262/16
VVG § 215 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 17
§ 215 Abs. 1 Satz 1 VVG erfasst auch Klagen aus einem Versicherungsvertrag, dessen Versicherungsnehmer eine juristische Person ist, wobei auf deren Sitz im Sinne des § 17 ZPO abzustellen ist.
Urteil vom 8. November 2017 - IV ZR 551/15
AUB 2000 Nr. 10.3
Die Regelung in Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (hier: Nr. 10.3 AUB 2000), wonach der Vertrag durch den Versicherungsnehmer oder den Versicherer durch Kündigung beendet werden kann, wenn der Versicherer eine Leistung erbracht hat, ist dahin auszulegen, dass das Kündigungsrecht mit der ersten Leistung beginnt.
Urteil vom 18. Oktober 2017 - IV ZR 188/16
NEhelG Art. 12 § 10 Abs. 2 Satz 1
Der Wertersatzanspruch des nichtehelichen Kindes gegen den Staat gemäß Art. 12 § 10 Abs. 2 Satz 1 NEhelG in der Fassung des Gesetzes vom 12. April 2011 umfasst keinen Nutzungsersatz in Form erwirtschafteter oder ersparter Zinsen.
Urteil vom 18. Oktober 2017 - IV ZR 97/15
BBR 2003 Ziff. 6.1 Satz 2; BGB § 307 Abs. 1 Satz 2
In der Forderungsausfallversicherung verstößt die Klausel "Inhalt und Umfang der versicherten Schadensersatzansprüche richten sich nach dem Deckungsumfang der Privathaftpflichtversicherung dieses Vertrages" (hier: Ziff. 6.1 Satz 2 BBR 2003) gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, soweit durch eine berufliche Tätigkeit des Schädigers verursachte Schäden nicht versichert sein sollen.
Urteil vom 13. September 2017 - IV ZR 302/16
VVG § 8 Abs. 3 Satz 2, § 9 Abs. 1 Satz 1
Ein ausdrücklicher Wunsch des Versicherungsnehmers nach vollständiger Vertragserfüllung im Sinne von § 8 Abs. 3 Satz 2 VVG setzt ebenso wie dessen Zustimmung zum Beginn des Versicherungsschutzes vor Ende der Widerrufsfrist gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 VVG voraus, dass der Versicherungsnehmer entweder über sein Widerrufsrecht belehrt wurde oder der Versicherer aufgrund anderer Umstände davon ausgehen konnte, dem Versicherungsnehmer sei sein Widerrufsrecht bekannt gewesen.
Urteil vom 13. September 2017 - IV ZR 445/14
ZPO § 110 Abs. 1
Von einer Gesellschaft, die einen Verwaltungssitz innerhalb der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterhält, kann Prozesskostensicherheit gemäß §§ 110 ff. ZPO nicht verlangt werden (im Anschluss an BGH, Urteil vom 1. Juli 2002 - II ZR 380/00, BGHZ 151, 204).
Beschluss vom 23. August 2017 - IV ZR 93/17
BB-BUZ § 1 Abs. 1
Für die Bemessung des Grades der Berufsunfähigkeit darf nicht nur auf den Zeitanteil einer einzelnen Tätigkeit abgestellt werden, die der Versicherungsnehmer nicht mehr ausüben kann, wenn diese untrennbarer Bestandteil eines beruflichen Gesamtvorgangs ist (Bestätigung des Senatsurteils vom 26. Februar 2003 - IV ZR 238/01, VersR 2003, 631).
Urteil vom 19. Juli 2017 - IV ZR 535/15
BGB §§ 2087, 2084
1. Zur ergänzenden Testamentsauslegung.
2. Wenn der Erblasser durch letztwillige Zuwendung einer Sachgesamtheit den Nachlass erschöpfen und gleichzeitig einen Bedachten zum Alleinerben einsetzen wollte, ist im Einzelfall zu prüfen, ob die durch Auslegung ermittelte Erbeinsetzung nach dem Regelungsplan des Erblassers auch einen nachfolgenden, unvorhergesehenen Vermögenserwerb erfassen sollte.
Beschluss vom 12. Juli 2017 - IV ZB 15/16
NEhelG Art. 12 § 10 Abs. 2 Satz 1 i.d.F. vom 19. August 1969; ZwErbGleichG
Art. 1 Nr. 2, Art. 5 Satz 2
Zum Erbrecht vor dem 1. Juli 1949 geborener nichtehelicher Kinder, hier: teleologische Erweiterung von Art. 5 Satz 2 des Zweiten Erbrechtsgleichstellungsgesetzes (ZwErbGleichG).
Beschluss vom 12. Juli 2017 - IV ZB 6/15
BGB § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB Bk, Cl; AVB Gebäudevers. (hier VGB 2001) § 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6 Nr. 1, Nr. 3 Buchst. d
1. Zur Inhaltskontrolle eines Leistungsausschlusses in der Gebäudeversicherung, demzufolge sich der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden "durch Schimmel" erstreckt (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 27. Juni 2012 - IV ZR 212/10, r+s 2012, 490).
2. Für den Zeitpunkt des Versicherungsfalles "Leitungswasserschaden" im Sinne der §§ 4 Nr. 1 Buchst. b und 6 VGB 2001 kann nicht darauf abgestellt werden, wann aus einer defekten Leitung erstmals Wasser ausgetreten ist oder begonnen hat, versicherte Gegenstände zu schädigen.
Urteil vom 12. Juli 2017 - IV ZR 151/15
VVG §§ 31, 213; BGB § 242 Cd
1. § 213 VVG steht der Zulässigkeit so genannter allgemeiner Schweigepflichtentbindungen nicht entgegen. Der Versicherer darf im Rahmen seiner Leistungsprüfung dem Versicherten die Erteilung einer solchen Erklärung aber regelmäßig nicht abverlangen (Fortführung des Senatsurteils vom 22. Februar 2017 IV ZR 289/14, r+s 2017, 232).
2. Auch nach Inkrafttreten des § 213 VVG ist in Fällen der Datenerhebung ohne ausreichende Rechtsgrundlage, insbesondere bei Nichtbeachtung der Vorgaben des § 213 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 und 4 VVG, sachlich-rechtlich zu prüfen, ob der Versicherer nach § 242 BGB gehindert ist, sich auf die Ergebnisse seiner Ermittlungen zu berufen und insbesondere darauf gestützt von dem Gestaltungsrecht der Arglistanfechtung Gebrauch zu machen (Fortführung des Senatsurteils vom 28. Oktober 2009 - IV ZR 140/08, r+s 2010, 55).
Urteil vom 5. Juli 2017 - IV ZR 121/15
BGB § 1981 Abs. 1, § 1975; FamFG § 48 Abs. 1 Satz 2
Eine Aufhebung der Nachlassverwaltung im Falle der Zweckerreichung durch Befriedigung der Nachlassgläubiger kommt jedenfalls dann in Betracht, wenn ein am ursprünglichen Ausgangsverfahren materiell Beteiligter einen entsprechenden Antrag gestellt hat.
Beschluss vom 5. Juli 2017 - IV ZB 6/17
VVG § 7 Abs. 1 Satz 1, § 8 Abs. 2 Satz 1, § 9
1. Für die Wirksamkeit der Einigung über den Abschluss eines Versicherungsvertrages ist es unerheblich, ob der Versicherer die in § 7 Abs. 1 Satz 1 VVG bestimmten Pflichten erfüllt.
2. Die Widerrufsfrist beginnt gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 VVG auch dann mit dem Zugang der dort genannten Unterlagen, wenn der Versicherer entgegen § 7 Abs. 1 Satz 1 VVG dem Versicherungsnehmer nicht vor Abgabe von dessen Vertragserklärung seine Vertragsbestimmungen und die weiteren Informationen mitgeteilt hat.
3. Die Widerrufsregeln der §§ 8, 9 VVG entfalten keine Sperrwirkung gegen einen auf Rückabwicklung des Vertrages gerichteten Schadensersatzanspruch aufgrund einer Verletzung von Pflichten im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 VVG.
Urteil vom 28. Juni 2017 - IV ZR 440/14
MB/KK 2009 § 1; ESchG § 1
1. Zum Versicherungsschutz in der privaten Krankheitskostenversicherung für eine im Ausland vorgenommene, dort erlaubte, in Deutschland aber verbotene Behandlung (hier: künstliche Befruchtung mittels Eizellspende).
2. § 1 Abs. 3 MB/KK 2009 ist dahingehend auszulegen, dass der Versicherer lediglich Aufwendungen für solche Heilbehandlungen ersetzt, die nach deutschem Recht in Deutschland erlaubt sind.
Urteil vom 14. Juni 2017 - IV ZR 141/16
Pressemitteilung 91/17
ZPO § 1066; BGB § 2227
Streitigkeiten über die Entlassung eines Testamentsvollstreckers können in einer letztwilligen Verfügung nicht einseitig durch den Erblasser unter Ausschluss der staatlichen Gerichtsbarkeit einem Schiedsgericht zugewiesen werden.
Beschluss vom 17. Mai 2017 - IV ZB 25/16
BGB § 313 Abs. 1
Sehen die Bedingungen einer 1991 geschlossenen Rentenversicherung die Versorgung von Hinterbliebenen in Form von Witwenrente vor, so kann eine Vertragsanpassung nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht kommen, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Lebenspartnerschaft auf der Grundlage des Lebenspartnerschaftsgesetzes vom 16. Februar 2001 begründet hat.
Urteil vom 26. April 2017 - IV ZR 126/16
ZPO § 299 Abs. 2
In Zivilsachen kann der Gerichtsvorstand am Verfahren nicht beteiligten Dritten regelmäßig anonymisierte Abschriften von Urteilen und Beschlüssen erteilen, ohne dass dies den Anforderungen an die Gewährung von Akteneinsicht gemäß § 299 Abs. 2 ZPO unterliegt.
Beschluss vom 5. April 2017 - IV AR(VZ) 2/16
AVB D&O-Versicherung (hier § 8.1. AVB-O HV 40/07); BGB § 242 Cd
Der Versicherer einer D&O-Versicherung kann sich in einem Innenhaftungsfall auf eine Versicherungsbedingung, nach der der Versicherungsschutz nur durch die versicherten Personen geltend gemacht werden kann, nach Treu und Glauben nicht berufen, wenn er einen Deckungsanspruch abgelehnt hat, die versicherten Personen keinen Versicherungsschutz geltend machen und schützenswerte Interessen des Versicherers einer Geltendmachung des Anspruchs durch den Versicherungsnehmer nicht entgegenstehen.
Urteil vom 5. April 2017 - IV ZR 360/15
BGB § 278
Zu den Voraussetzungen der Zurechnung des Vermittlerhandelns beim Abschluss eines Kapitalanlagegeschäfts (hier einer fondsgebundenen Lebensversicherung, Abgrenzung zum Senatsurteil vom 11. Juli 2012 IV ZR 164/11, BGHZ 194, 39 und zum Senatsbeschluss vom 26. September 2012 IV ZR 71/11, r+s 2013, 117).
Urteil vom 5. April 2017 - IV ZR 437/15
MB/KK § 1
Eine Krankheit im Sinne der Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung kann auch vorliegen, wenn der fragliche Gesundheitszustand des Versicherten in gleicher Weise bei 30-40 % der Menschen entsprechenden Alters auftritt (hier bejaht für Fehlsichtigkeit von -3 und -2,75 Dioptrien).
Erfüllt die Fehlsichtigkeit eines Versicherten die Voraussetzungen einer bedingungsgemäßen Krankheit, so kann die medizinische Notwendigkeit einer Lasik-Operation an den Augen nicht allein wegen der Üblichkeit des Tragens einer Brille oder von Kontaktlinsen verneint werden.
Urteil vom 29. März 2017 - IV ZR 533/15
Pressemitteilung 45/17
EGVVG Art. 1 Abs. 1 und 2; VVG § 215
Der Regelungsbereich der Übergangsvorschrift in Art. 1 Abs. 1 und 2 EGVVG erfasst nicht die Gerichtsstandsregelung des § 215 VVG.
Urteil vom 8. März 2017 - IV ZR 435/15
VVG § 14 Abs. 1, § 31 Abs. 1, § 213 Abs. 1
1. Zu den zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des Versicherers notwendigen Erhebungen im Sinne des § 14 Abs. 1 VVG zählen auch solche, die klären sollen, ob der Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss seine vorvertraglichen Anzeigeobliegenheiten im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 1 VVG erfüllt hat.
2. a) Zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers sind auch solche Auskünfte erforderlich im Sinne von § 31 Abs. 1 Satz 1 VVG, die der Prüfung vorvertraglicher Anzeigeobliegenheitsverletzungen dienen. Die den Versicherungsnehmer insoweit treffende Mitwirkungsobliegenheit ist nicht auf Fälle beschränkt, in denen bereits eine konkrete Verdachtslage für eine Anzeigeobliegenheitsverletzung besteht.
b) Der Versicherungsnehmer hat bei der Erhebung von Daten durch den Versicherer grundsätzlich nur insoweit mitzuwirken, als diese zur Prüfung des Leistungsfalles relevant sind. Kann der Umfang der Datenerhebung nicht von vornherein auf entsprechende Informationen beschränkt werden, weil dem Versicherer noch unbekannt ist, worauf er sein Augenmerk zu richten hat, so erstreckt sich die Obliegenheit des Versicherungsnehmers zunächst auf die Einholung solcher weniger weitreichender und persönlichkeitsrelevanter Vorinformationen, die dem Versicherer eine Konkretisierung ermöglichen, welche Informationen im Weiteren tatsächlich für die Leistungsprüfung relevant sind.
3. § 213 Abs. 1 VVG steht einer Datenerhebung des Versicherers zum Zwecke der Überprüfung vorvertraglicher Anzeigeobliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers nicht entgegen.
Urteil vom 22. Februar 2017 - IV ZR 289/14
BGB § 307 Abs. 1 Satz 2 Bk; AVB Berufsunfähigkeitsversicherung
Die in Verträgen über eine Berufsunfähigkeitsversicherung verwendete Klausel
"Als versicherter Beruf im Sinne der Bedingungen gilt die vor Eintritt des Versicherungsfalls zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit mit der Maßgabe, dass sie zu mindestens 90 Prozent als Schreibtischtätigkeit in Büro, Praxis oder Kanzlei ausgeübt wird. Im Falle einer BU-Leistungsprüfung erfolgt die Bemessung der Berufsunfähigkeit ausschließlich auf dieser Basis."
ist intransparent.
Urteil vom 15. Februar 2017 - IV ZR 91/16
BGB § 134; RDG § 2 Abs. 2, § 3
Zur Wirksamkeit der Abtretung von Rechten aus einer Kapitallebensversicherung an ein Unternehmen, das sich geschäftsmäßig mit der Rückabwicklung solcher Versicherungsverträge befasst (hier: "Auslegungs- und Änderungsvereinbarung").
Urteil vom 11. Januar 2017 - IV ZR 340/13
Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
(BB-BUZ) § 2 Abs. 1
1. Für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit bleibt auch dann die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit maßgebend, wenn der Versicherte nach dem erstmaligen Eintritt des Versicherungsfalles zunächst einer leidensbedingt eingeschränkten Tätigkeit nachging.
2. Bei Vereinbarung einer konkreten Verweisungsmöglichkeit begründet die Beendigung der Vergleichstätigkeit erneut eine Leistungspflicht des Versicherers, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen unverändert außerstande ist, der in gesunden Tagen ausgeübten Tätigkeit nachzugehen.
Urteil vom 14. Dezember 2016 - IV ZR 527/15
ZPO §§ 3, 5, 9; GKG § 39
Bei einem Rechtsstreit über die Verpflichtung des Krankenversicherers zur Zahlung von Krankentagegeld für einen nicht feststehenden Zeitraum ist der Streitwert regelmäßig ausgehend von der vom Versicherer geschuldeten Leistung unter Zugrundelegung einer halbjährigen Bezugsdauer des vereinbarten Krankentagegelds, gegebenenfalls abzüglich eines Feststellungsabschlags, zu ermitteln. Die Vorschrift des § 9 ZPO ist insoweit nicht anzuwenden (Abgrenzung zu Senatsbeschluss vom 23. Juni 2004 - IV ZR 186/03, VersR 2004, 1197).
Trifft ein solches Leistungs- oder Feststellungsbegehren mit einem Antrag auf Feststellung eines fortbestehenden Vertragsverhältnisses zusammen, so ist letzterer für die Wertaddition nur in Höhe von 20% des vereinbarten Krankentagegelds für eine sechsmonatige Bezugsdauer zu berücksichtigen (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 6. Oktober 2011 - IV ZR 183/10, VersR 2012, 76).
Beschluss vom 14. Dezember 2016 - IV ZR 477/15
BGB §§ 134, 817 Satz 2
Ist ein Vertrag gemäß §§ 134, 139 BGB unwirksam, weil mit einer vertraglichen Regelung (hier: Rückdatierung) eine Steuerverkürzung beabsichtigt war, so steht § 817 Satz 2 BGB der Rückforderung einer erbrachten Leistung nur insoweit entgegen, wie diese Leistung dem Vertragspartner gerade als Gegenleistung für die steuerverkürzende Abrede zufließen sollte.
Die Erwägungen, die im Falle eines Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG zur umfassenden Versagung bereicherungsrechtlicher Rückforderungsansprüche führen, gelten insoweit nicht in gleicher Weise (Abgrenzung zu BGHZ 201, 1 und BGHZ 206, 69).
Urteil vom 14. Dezember 2016 - IV ZR 7/15
Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) § 6 Abs. 1 Satz 2
Im Nachprüfungsverfahren können bei der Prüfung, ob die versicherte Person eine andere Tätigkeit ausübt, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, ein höherer Freizeitanteil und Arbeitserleichterungen nicht berücksichtigt werden.
Urteil vom 7. Dezember 2016 - IV ZR 434/15
VVG § 215 Abs. 1 Satz 1
Verpflichtet sich der Vermittler eines Mietwagens zur Übernahme der Selbstbeteiligung des Mieters im Schadenfall, liegt kein Versicherungsvertrag im Sinne von § 215 Abs. 1 Satz 1 VVG vor.
Urteil vom 23. November 2016 - IV ZR 50/16
AVB Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (hier § 2 (1) BUZ 2005 B)
Wird ein versicherter Beamter "mit Ablauf" eines Monats in den Ruhestand versetzt, so tritt der Versicherungsfall am letzten Tag dieses Monats ein, wenn nach den Versicherungsbedingungen Berufsunfähigkeit vorliegt, sobald der versicherte Beamte wegen Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhe-stand versetzt wird.
Urteil vom 16. November 2016 - IV ZR 356/15
AVB Kraftfahrzeugversicherung (hier AKB 09/2009 A.2.6.2 und A.2.6.3)
1. Zur Neupreisentschädigung bei Versicherung eines Leasing-Fahrzeugs.
2. Nach der Klausel
"Wir zahlen die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehende Entschädigung nur in der Höhe, in der gesichert ist, dass die Entschädigung innerhalb von einem Jahr nach ihrer Feststellung für die Reparatur des Fahrzeugs oder den Erwerb eines anderen Fahrzeugs verwendet wird."
beginnt die Frist nach der Feststellung der Entschädigung, zu laufen.
Urteil vom 26. Oktober 2016 - IV ZR 193/15
VVG § 126; UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 4 Nr. 10 Buchst. a
Das Schadenabwicklungsunternehmen eines Rechtsschutzversicherers im Sinne von § 126 VVG ist nicht vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.
Urteil vom 26. Oktober 2016 - IV ZR 34/16
VVG § 178 Abs. 2
In der privaten Unfallversicherung genügt es für einen adäquaten Kausalzusammenhang zwischen Unfallereignis und Gesundheitsbeeinträchtigung, dass das Unfallereignis an der eingetretenen Funktionsbeeinträchtigung mitgewirkt hat, wenn diese Mitwirkung nicht gänzlich außerhalb aller Wahrscheinlichkeit liegt. Eine wesentliche oder richtungsgebende Mitwirkung ist - anders als im Sozialversicherungsrecht - nicht zu verlangen. Daher schließt das Vorhandensein von Vorschäden für sich genommen die Kausalität nicht aus.
Urteil vom 19. Oktober 2016 - IV ZR 521/14
BGB § 1970; FamFG § 439 Abs. 4 Satz 1, § 434 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2, § 438, § 38 Abs. 3 Satz
3, §§ 17 ff.
1. Im Aufgebotsverfahren zur Ausschließung von Nachlassgläubigern nach § 1970 BGB ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung des Anmeldezeitpunkts nicht möglich.
2. Ein Ausschließungsbeschluss ist im Sinne des § 438 FamFG erlassen, sobald er in fertig abgefasster und unterschriebener Form an die Geschäftsstelle zur Bekanntgabe übergeben worden ist.
Beschluss vom 5. Oktober 2016 - IV ZB 37/15
BGB § 2287 Abs. 1
Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 2287 Abs. 1 BGB muss zwischen dem Vorliegen einer Schenkung einerseits und der Absicht des Erblassers, den Vertragserben zu beeinträchtigen, andererseits unterschieden werden. Ein in einem Grundstücksübertragungsvertrag vorbehaltener Nießbrauch sowie eine übernommene Pflegeverpflichtung sind bereits bei der Prüfung, ob eine (gemischte) Schenkung vorliegt, zu berücksichtigen.
Urteil vom 28. September 2016 - IV ZR 513/15
VVG § 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Steht dem privaten Krankenversicherer im Falle eines Tarifwechsels des Versicherungsnehmers nach § 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG das Recht zu, für die Mehrleistung im Zieltarif einen angemessenen Risikozuschlag zu verlangen, so darf er nur für diese Mehrleistung auch eine erneute Gesundheitsprüfung durchführen.
Urteil vom 20. Juli 2016 - IV ZR 45/16
BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; VVG § 213; MB/KK 2009 § 5 Abs. 1 Buchst. g, § 9 Abs. 3
1. Auch physiotherapeutische Leistungen sind Behandlungen im Sinne des § 5 Abs. 1 Buchst. g MB/KK 2009.
2. Die Untersuchungsobliegenheit nach § 9 Abs. 3 MB/KK 2009 hält der Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB stand.
3. § 213 VVG ist auf die Gewinnung von Gesundheitsdaten des Versicherten durch eine vom privaten Krankenversicherer veranlasste ärztliche Untersuchung weder unmittelbar noch analog anwendbar.
Urteil vom 13. Juli 2016 - IV ZR 292/14
BGB § 307 Abs. 1 Satz 1 und 2; AVB Krankentagegeldversicherung (hier § 4 Abs. 4 MB/KT 2009)
Die Regelung über die Herabsetzung des Krankentagegeldes und des Versicherungsbeitrages in § 4 Abs. 4 der Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung 2009 ist wegen Intransparenz unwirksam.
Urteil vom 6. Juli 2016 - IV ZR 44/15
EGVVG Art. 7 Satz 2; VAG § 12h a.F.
Die rückwirkende Einstufung in den Notlagentarif des § 12h VAG in der bis zum 31. Dezember 2015 geltenden Fassung gemäß Art. 7 Satz 2 EGVVG setzt voraus, dass ein Ruhen der Leistungen noch bei Inkrafttreten der Regelung am 1. August 2013 vorgelegen hat.
Urteil vom 6. Juli 2016 - IV ZR 169/15
BGB § 2306, § 119 Abs. 1
Auch nach der Neufassung des § 2306 Abs. 1 BGB mit Wirkung zum 1. Januar 2010 kann ein zur Anfechtung der Annahme einer Erbschaft berechtigender Irrtum vorliegen, wenn der mit Beschwerungen als Erbe eingesetzte Pflichtteilsberechtigte irrig davon ausgeht, er dürfe die Erbschaft nicht ausschlagen, um seinen Anspruch auf den Pflichtteil nicht zu verlieren.
Urteil vom 29. Juni 2016 - IV ZR 387/15
BGB § 2325 Abs. 3
Behält sich der Erblasser bei der Schenkung eines Grundstücks ein Wohnungsrecht an diesem oder Teilen daran vor, so kann hierdurch in Ausnahmefällen (hier verneint) der Beginn des Fristlaufs gem. § 2325 Abs. 3 BGB gehindert sein (Fortführung des Senatsurteils vom 27.
April 1994 - IV ZR 132/93, BGHZ 125, 395).
Urteil vom 29. Juni 2016 - IV ZR 474/15
VVG § 5
Weicht der Inhalt des Versicherungsscheins zugunsten des Versicherungsnehmers vom Inhalt des zugrunde liegenden Antrags ab, so kommt der Versicherungsvertrag auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 VVG mit dem Inhalt des Versicherungsscheins zustande, wenn der Versicherungsnehmer nicht binnen eines Monats widerspricht (Bestätigung des Senatsurteils vom 22. Februar 1995 - IV ZR 58/94, VersR 1995, 648).
Urteil vom 22. Juni 2016 - IV ZR 431/14
BetrAVG § 2 Abs. 2 Satz 5, § 3 Abs. 1
§ 2 Abs. 2 Satz 5 BetrAVG schließt die Inanspruchnahme des Rückkaufswerts einer Lebensversicherung durch den ausgeschiedenen Arbeitnehmer nicht aus, wenn die Kündigungserklärung des Versicherungsnehmers und Arbeitgebers dem Versicherer noch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses zugegangen ist. Allerdings ist die Kündigung des Versicherungsvertrages unwirksam, wenn sie auf einer nach § 3 Abs. 1 BetrAVG unzulässigen Abfindungsvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beruht.
Urteil vom 8. Juni 2016 - IV ZR 346/15
EGVVG Art. 9 Abs. 4 vom 28. Juni 1990
Der im Inland niedergelassene Versicherungsmakler ist in der Regel Mittelsperson im Sinne des Art. 9 Abs. 4 EGVVG a.F.
Urteil vom 1. Juni 2016 - IV ZR 80/15
BGB § 2285
Die Anfechtung wechselbezüglicher Verfügungen des erstversterbenden Ehegatten durch einen Dritten wird nicht in entsprechender Anwendung von § 2285 BGB beschränkt.
Urteil vom 25. Mai 2016 - IV ZR 205/15
VVG § 19 Abs. 4 und 5
1. Das Rücktrittsrecht des Krankenversicherers bei grob fahrlässiger Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten ist nicht deshalb gemäß § 19 Abs. 4 VVG ausgeschlossen, weil der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Versicherungsschutz im Basistarif hat.
2. Zu den formalen Anforderungen an eine Belehrung gemäß § 19 Abs. 5 VVG.
3. Der Wirksamkeit der Belehrung steht es nicht entgegen, dass bei der Darstellung der Rechtsfolgen der Vertragsanpassung nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird, dass kein Versicherungsschutz für einen bereits eingetretenen Versicherungsfall besteht, wenn durch Vertragsanpassung rückwirkend ein Risikoausschluss Vertragsbestandteil wird.
Urteil vom 27. April 2016 - IV ZR 372/15
AVB Wohngebäudeversicherung, hier § 28 (7) VGB 2010
Die so genannte strenge Wiederherstellungsklausel in der Wohngebäudeversicherung zielt auch auf eine Begrenzung des subjektiven Risikos des Versicherers. Allein die Erwägung, mit der geforderten Neuwertentschädigung sei keine Bereicherung des Versicherungsnehmers verbunden, macht eine Prüfung der Voraussetzungen der Klausel nicht entbehrlich.
Urteil vom 20. April 2016 - IV ZR 415/14
VVG a.F. §§ 149 ff. (VVG n.F. §§ 100 ff.)
Das Trennungsprinzip in der Haftpflichtversicherung steht einer unmittelbaren Inanspruchnahme des Versicherers durch den Geschädigten auch ohne vorherige Feststellung des Haftpflichtanspruchs nicht entgegen, wenn der Deckungsanspruch wirksam an den Geschädigten abgetreten ist.
Urteil vom 20. April 2016 - IV ZR 531/14
VVG § 108 Abs. 2; AVB D&O-Versicherung (hier Nr. 1.1.1 OLA 2008)
1. In Innenhaftungsfällen der D&O-Versicherung gilt auch der geschädigte Versicherungsnehmer oder sein in den Versicherungsschutz einbezogenes Tochterunternehmen als Dritter im Sinne von § 108 Abs. 2 VVG.
2. Mit der Erwägung, der Geschädigte beabsichtige in Wahrheit nicht, den Versicherten wegen des gegen ihn erhobenen Schadensersatzanspruchs persönlich haftbar zu machen und wolle insbesondere nicht Zugriff auf dessen persönliches Vermögen nehmen sondern lediglich den Versicherungsfall auslösen, weshalb die Inanspruchnahme nicht ernstlich sei, kann eine bedingungsgemäße Inanspruchnahme des Versicherten im Sinne des claims-made-Prinzips nicht verneint werden.
Urteil vom 13. April 2016 - IV ZR 304/13
VVG § 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Steht dem privaten Krankenversicherer im Falle eines Tarifwechsels des Versicherungsnehmers nach § 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG das Recht zu, für die Mehrleistung im Zieltarif einen Leistungsausschluss zu verlangen, so ist hierfür nicht erforderlich, dass ein erhöhtes Risiko auf Seiten des Versicherungsnehmers vorliegt.
Urteil vom 13. April 2016 - IV ZR 393/15
BGB § 823, § 249
Hat eine - mangels wirksamer Einwilligung - rechtswidrig ausgeführte Operation zu einer Gesundheitsbeschädigung des Patienten geführt, so ist es Sache der Behandlungsseite zu beweisen, dass der Patient ohne den rechtswidrig ausgeführten Eingriff dieselben Beschwerden haben würde, weil sich das Grundleiden in mindestens ähnlicher Weise ausgewirkt haben würde (im Anschluss an Senatsurteil vom 5. April 2005 – VI ZR 216/03, VersR 2005, 942).
Urteil vom 22. März 2016 - VI ZR 467/14
Zusatzversorgung der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst: Bundesgerichtshof erklärt auch die geänderte Startgutschriftenregelung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) für rentenferne Versicherte für unwirksam
GG Art. 3 Abs. 1; BetrAVG § 2, § 18 Abs. 2; VBL-Satzung § 79 Abs. 1 und Abs. 1a
Die in § 79 Abs. 1 der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBLS) getroffene Regelung, nach der in jedem Jahr der Pflichtversicherung lediglich 2,25% der Vollrente erworben werden, führt auch unter Berücksichtigung der mit der 17. Satzungsänderung von Januar 2012 ergänzten Bestimmung des § 79 Abs. 1a VBLS und der darin vorgesehenen Vergleichsberechnung weiterhin zu einer sachwidrigen, gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßenden Ungleichbehandlung innerhalb der Gruppe der rentenfernen Versicherten und damit zur Unwirksamkeit der sie betreffenden Übergangs- bzw. Besitzstandsregelung (Fortführung des Senatsurteils vom 14. November 2007 - IV ZR 74/06, BGHZ 174, 127).
Urteile vom 9. März 2016 - IV ZR 9/15 und IV ZR 168/15
Pressemitteilung 53/16
BGB § 2205 Satz 3
Bei der Beurteilung der Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers gemäß § 2205 Satz 3 BGB ist beim Erwerb eines in den Nachlass fallenden Miteigentumsanteils an einem Grundstück durch den Testamentsvollstrecker persönlich kein Wertabschlag vorzunehmen, wenn sich durch den Vertrag sämtliche Miteigentumsanteile an dem Grundstück in seiner Hand vereinigen sollen (Fortführung von Senatsurteil vom 13. Mai 2015 - IV ZR 138/14, ZEV 2015, 482).
Urteil vom 24. Februar 2016 - IV ZR 342/15
VVG § 201; AVB Krankheitskostenversicherung (hier § 5 (1) b MB/KK 94)
1. Eine Krankheit im Sinne von § 5 (1) b MB/KK 94 ist auch dadurch gekennzeichnet, dass sie eine nicht ganz unerhebliche Störung körperlicher oder geistiger Funktionen mit sich bringt und deshalb die Notwendigkeit einer Heilbehandlung begründet.
2. Ein Erfahrungssatz, wonach sich die versicherte Person mit allen ihr durch ärztliche Aufklärung bekannt gewordenen möglichen Krankheitsfolgen eines geplanten ärztlichen Eingriffs, die mit einer gewissen Häufigkeit beobachtet werden, im Sinne einer billigenden Inkaufnahme abfindet, besteht nicht.
Urteil vom 17. Februar 2016 - IV ZR 353/14
BGB § 2303 Abs. 1, § 2313 Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 Satz 3, § 2332 Abs. 1 (i.d.F. bis zum 31. Dezember 2009); VermG § 2 Abs. 1 Satz 3 und 4, § 30a Abs. 1 Satz 1
Die Verjährung eines etwaigen Pflichtteilsanspruchs gegen die C., Inc., als Rechtsnachfolgerin der jüdischen Berechtigten beginnt entsprechend § 2332 Abs. 1 BGB (in der Fassung bis zum 31. Dezember 2009) i.V.m. § 2313 Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 Satz 3 BGB mit Ablauf der Ausschlussfristen des § 30a Abs. 1 Satz 1 VermG (31. Dezember 1992, bei beweglichen Sachen 30. Juni 1993) zu laufen.
Urteil vom 27. Januar 2016 - IV ZR 147/15
Bundesgerichtshof zur Unwirksamkeit zweier Klauseln betreffend die Kostenüberschussbeteiligung der Versicherungsnehmer in Riester-Rentenversicherungsverträgen
BGB § 307 Abs. 1 Satz 2, Cl; VVG § 153; AVB Lebensversicherung (hier Allgemeine Versicherungsbedingungen zu Riester-Rentenversicherungsverträgen Teil A Nr. 2.1 und Nr. 2.1 (1) b)
Zur Intransparenz zweier Teilklauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu so genannten Riester-Rentenversicherungsverträgen, betreffend die Beteiligung der Versicherungsnehmer an Kostenüberschüssen.
Urteil vom 13. Januar 2016 – IV ZR 38/14
Pressemitteilung 05/16
FamFG §§ 26, 59
Im Erbscheinsverfahren hat das Beschwerdegericht die Richtigkeit des angekündigten Erbscheins auch insoweit zu prüfen, als der Beschwerdeführer durch eine Unrichtigkeit des Erbscheins nicht beschwert sein kann.
Beschluss vom 16. Dezember 2015 - IV ZB 13/15
VVG § 203 Abs. 2; GVG § 172 Nr. 2, § 174 Abs. 3
Im gerichtlichen Verfahren über eine Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung gemäß § 203 Abs. 2 VVG (hier i.V.m. § 8b AVB/KK) kann einem berechtigten Geheimhaltungsinteresse des Versicherers an den technischen Berechnungsgrundlagen im Einzelfall durch den Ausschluss der Öffentlichkeit gemäß § 172 Nr. 2 GVG und die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gemäß § 174 Abs. 3 GVG Rechnung getragen werden (im Anschluss an BVerfG VersR 2000, 214, 216).
Urteil vom 9. Dezember 2015 - IV ZR 272/15
VVG § 153; BGB § 242
Macht der Versicherungsnehmer geltend, ihm stehe bei Ablauf einer kapitalbildenden Lebensversicherung eine höhere als die vom Versicherer ausgezahlte Bewertungsreserve gem. § 153 Abs. 3 VVG zu, kann sich für ihn ein Auskunftsanspruch gegen den Versicherer aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben ergeben.
Der Umfang des Auskunftsanspruchs, der keine Rechnungslegung umfasst, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Hierbei kann auch ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse des Versicherers zu berücksichtigen sein.
Urteil vom 2. Dezember 2015 - IV ZR 28/15
BGB §§ 1954, 1955, 119; FamFG § 26
Das Nachlassgericht hat im Falle einer Anfechtung der Annahme einer Erbschaft gemäß §§ 1954, 1955, 119 BGB im Rahmen der Amtsermittlungspflicht gemäß § 26 FamFG nicht von sich aus zu erforschen, ob zur Anfechtung berechtigende Tatsachen vorliegen, die der Anfechtende selbst nicht behauptet. Werden andere als die in der ursprünglichen Anfechtungserklärung genannten Gründe geltend gemacht, liegt eine neue Anfechtungserklärung vor, deren Rechtzeitigkeit nach dem Zeitpunkt ihrer Abgabe zu beurteilen ist.
Beschluss vom 2. Dezember 2015 - IV ZB 27/15
BGB §§ 123, 124 Abs. 3; VVG §§ 21 Abs. 3, 22
Die in § 21 Abs. 3 VVG getroffene Fristenregelung für die Wahrnehmung der Rechte des Versicherers aus § 19 Abs. 2 bis 4 VVG ist auf die für die Arglistanfechtung geltende Zehnjahresfrist des § 124 Abs. 3 BGB und die Rechtsfolgen ihrer Versäumnis ohne Einfluss.
Urteil vom 25. November 2015 - IV ZR 277/14
AUB 2003 Nr. 2.1.1.1., 9.1, 9.4
Für die Erstbemessung der Invalidität kommt es hinsichtlich Grund und Höhe grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Ablaufs der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen vereinbarten Invaliditätseintrittsfrist an (hier: 18 Monate).
Der Erkenntnisstand im Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung ist nur maßgebend dafür, ob sich rückschauend bezogen auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Invaliditätseintrittsfrist (Ziff. 2.1.1.1 AUB) bessere tatsächliche Einsichten zu den Prognosegrundlagen bezüglich des Eintritts der Invalidität und ihres Grades eröffnen.
Urteil vom 18. November 2015 - IV ZR 124/15
VVG § 1; FZV a.F. § 16 Abs. 2
Wird Haftpflichtversicherungsschutz für ein Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen durch den Versicherer in der Weise gewährt, dass im Versicherungsschein ein namentlich benannter Halter aufgeführt ist, so ist die Versicherung auf Fahrzeuge dieses Halters beschränkt.
Urteil vom 11. November 2015 - IV ZR 429/14
VVG a.F. § 5a; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, § 818 Abs. 1 Alt. 1 und Abs. 3
1. Bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. muss sich der Versicherungsnehmer bereicherungsmindernd anrechnen lassen, dass die Fonds, in die die Sparanteile der von ihm gezahlten Prämien angelegt worden sind, Verluste erwirtschaftet haben.
2. Der Versicherungsnehmer kann nur vom Versicherer tatsächlich gezogene Nutzungen herausverlangen und trägt hierfür die Darlegungs- und Beweislast. Er kann seinen Tatsachenvortrag nicht ohne Bezug zur Ertragslage des jeweiligen Versicherers auf eine tatsächliche Vermutung einer Gewinnerzielung in bestimmter Höhe stützen.
Urteil vom 11. November 2015 - IV ZR 513/14
Zur fiktiven Abrechnung von Unfallschäden in der Fahrzeugkaskoversicherung auf Gutachtenbasis
AVB Kraftfahrtversicherung (AKB 2008) A.2.7.1 b)
In der Fahrzeugkaskoversicherung können auch fiktive Aufwendungen für die Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt als "erforderliche" Kosten im Sinne von A.2.7.1 b) AKB 2008 anzusehen sein.
Dies ist zum einen dann zu bejahen, wenn die fachgerechte Wiederherstellung des Fahrzeugs nur in einer markengebundenen Werkstatt erfolgen kann, zum anderen aber regelmäßig auch dann, wenn es sich um ein neueres Fahrzeug oder um ein solches handelt, das der Versicherungsnehmer bisher stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen.
Urteil vom 11. November 2015 - IV ZR 426/14
Pressemitteilung 187/15
Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privat-Haftpflichtversicherung hier BBR - PHV Nr. 1.1.2); Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Ausfalldeckung in der Privat-Haftpflichtversicherung (hier BBR AusfV Teil I Nr. 4 a)
InsO § 178 Abs. 1, § 201 Abs. 2
1. Nehmen Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) zur Privaten Haftpflichtversicherung die Gefahren eines "ungewöhnlichen und gefährlichen Tuns" neben den Gefahren eines Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes) und einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art vom Versicherungsschutz aus, so setzt dies ein Verhalten voraus, das auf längere Dauer angelegt ist und so einen von den normalen Gefahren des täglichen Lebens abgrenzbaren Bereich besonderer Gefahrenlagen bildet, die mit einer gewissen Regelmäßigkeit wiederholt eintreten. Der Versicherer ist nicht schon dann leistungsfrei, wenn lediglich die schadenstiftende Handlung ungewöhnlich und gefährlich ist (Fortführung des Senatsurteils vom 9. November 2011 – IV ZR 115/10, r+s 2012, 21 Rn. 12 ff.).
2. Die Voraussetzungen der nachfolgenden Klausel aus den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Forderungsausfallversicherung (hier BBR AusfV Teil I Nr. 4 a) "Der Versicherungsnehmer muss gegen den Dritten einen rechtskräftig gewordenen und vollstreckbaren Titel (Urteil, Vollstreckungsbescheid, gerichtlicher Vergleich) erwirkt haben. Gleichgestellt ist ein notarielles Schuldanerkenntnis mit Unterwerfungsklausel, aus der hervorgeht, dass sich der Dritte persönlich der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft. ..." sind auch erfüllt, wenn der Schädiger insolvent und die Schadensersatzforderung des Versicherungsnehmers zur Insolvenztabelle festgestellt ist.
Urteil vom 28. Oktober 2015 - IV ZR 269/14
BGB § 204 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Satz 1
a) Zur ausreichenden Individualisierung der geltend gemachten Ansprüche in einem Güteantrag durch ein beigefügtes Anspruchsschreiben.
b) Endet ein Güteverfahren im Sinne von § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB dadurch, dass der Schuldner mitteilt, am Verfahren nicht teilzunehmen, so endet die Hemmung der Verjährung sechs Monate nach dem Zeitpunkt, in dem die Gütestelle die Bekanntgabe dieser Mitteilung an den Gläubiger veranlasst.
Urteil vom 28. Oktober 2015 - IV ZR 405/14
BGB § 204 Abs. 1 Nr. 4, § 242
Die Anrufung einer Gütestelle zum Zwecke der Verjährungshemmung ist rechtsmissbräuchlich, wenn schon vor der Einreichung des Güteantrags feststeht, dass der Antragsgegner nicht bereit ist, an einem Güteverfahren mitzuwirken und sich auf eine außergerichtliche Einigung einzulassen, und er dies dem Antragsteller schon im Vorfeld in eindeutiger Weise mitgeteilt hat.
In diesem Fall ist es dem Gläubiger gemäß § 242 BGB verwehrt, sich auf eine Hemmung der Verjährung durch Bekanntgabe des Güteantrags zu berufen.
Urteil vom 28. Oktober 2015 - IV ZR 526/14
ARB 75 §§ 1, 2 Abs. 2; VVG § 158n Satz 3 a.F.
a) Der Anspruch des Versicherungsnehmers aus der Rechtsschutzversicherung ist auf die Befreiung von den bei der Wahrung der rechtlichen Interessen entstehenden Kosten gerichtet. Der Versicherer kann diesen Befreiungsanspruch hinsichtlich der von ihm nach § 2 Abs. 1 a ARB 75 zu tragenden gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts auch dadurch erfüllen, dass er dem Versicherungsnehmer Kostenschutz für einen etwaigen Gebührenprozess zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Prozessbevollmächtigten zusagt.
b) § 158n Satz 3 VVG a.F. hindert den Deckungsschutz gewährenden Versicherer nicht, eine Gebührenforderung des Anwalts mit der Begründung abzuwehren, es handele sich um unnötige Kosten.
Urteil vom 21. Oktober 2015 - IV ZR 266/14
Deutsch-Türkischer Konsularvertrag Art. 20 Anlage § 15
Erbschaftsansprüche i.S. des § 15 der Anlage zu Art. 20 des Konsularvertrags zwischen der Türkischen Republik und dem Deutschen Reich vom 28. Mai 1929 liegen nur vor, wenn das materielle Erbrecht der Parteien Gegenstand des Rechtsstreits ist; der Rechtsstreit über diese Ansprüche muss dazu führen, dass über eine zwischen den Parteien streitige Erbenstellung oder erbrechtliche Berechtigung eine verbindliche Entscheidung getroffen wird.
Urteil vom 21. Oktober 2015 - IV ZR 68/15
BGB §§ 1936, 2018, 2021, 812 Abs. 1, 818 Abs. 1 und 2
Dem Erben steht gegen den Fiskus als Erbschaftsbesitzer neben dem Anspruch auf Herausgabe des Nachlasses ein Zinsanspruch gemäß §§ 2018, 2021, 812 Abs. 1, 818 BGB auch dann zu, wenn der Fiskus zunächst gemäß § 1936 BGB als gesetzlicher Erbe berufen war.
Urteil vom 14. Oktober 2015 - IV ZR 438/14
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F.
VVG a.F. § 5a; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, § 818 Abs. 1 Alt. 1 und Abs. 3
Zur bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F.
Urteil vom 29. Juli 2015 - IV ZR 384/14
Pressemitteilung 131/15
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F.
VVG a.F. § 5a; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, § 818 Abs. 1 Alt. 1
Bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. hat sich der Versicherungsnehmer die vom Versicherer bei Auszahlung des Rückkaufswerts einbehaltene und an das Finanzamt abgeführte Kapitalertragssteuer nebst Solidaritätszuschlag als Vermögensvorteil anrechnen zu lassen.
Urteil vom 29. Juli 2015 - IV ZR 448/14
Pressemitteilung 131/15
VVG § 167; ZPO § 851c
1. § 167 VVG schafft kein Gestaltungsrecht, sondern gibt dem Versicherungsnehmer nur einen Anspruch darauf, die Lebensversicherung in eine Versicherung umzuwandeln, welche die Kriterien des § 851c Abs. 1 ZPO erfüllt.
2. Pfändungsschutz nach § 851c ZPO besteht auch bei einem Umwandlungsverlangen eines Versicherungsnehmers gemäß § 167 VVG erst dann, wenn sämtliche der in § 851c ZPO geregelten Voraussetzungen im Zeitpunkt der Pfändung vorliegen (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 27. August 2009 - VII ZB 89/08, r+s 2009, 472 Rn. 12; vom 25. November 2010 - VII ZB 5/08, VersR 2011, 1287 Rn. 19).
Urteil vom 22. Juli 2015 - IV ZR 223/15
BGB § 133; VVG § 159
Die Erklärung des Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherer, im Falle seines Todes solle "der verwitwete Ehegatte" Bezugsberechtigter der Versicherungsleistung sein, ist
auch im Fall einer späteren Scheidung der Ehe und Wiederheirat des Versicherungsnehmers regelmäßig dahin auszulegen, dass der mit dem Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Bezugsrechtserklärung verheiratete Ehegatte bezugsberechtigt sein soll (Bestätigung Senatsurteil vom 14. Februar 2007 - IV ZR 150/05, VersR 2007, 784).
Urteil vom 22. Juli 2015 - IV ZR 437/14
ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2; GG Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3
Eine auf die Verletzung des Grundrechts auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gestützte Rechtsbeschwerde ist unzulässig, wenn es der Beschwerdeführer im Rahmen des vorinstanzlichen Rechtsmittels versäumt hat, eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern.
Beschluss vom 15. Juli 2015 - IV ZB 10/15
VVG § 159
Zur Auslegung eines Widerrufsvorbehalts zum Bezugsrecht eines Gesellschafter-Geschäftsführers bei einer zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen arbeitgeberfinanzierten Rentenversicherung im Insolvenzfall.
Urteil vom 24. Juni 2015 - IV ZR 411/13
ZPO § 4 Abs. 1
Macht der Geschädigte seinen Anspruch nach rechtskräftigem Urteil im Haftpflichtprozess aufgrund eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers geltend, so sind zugleich geltend gemachte Kosten des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses dem Streitwert nicht hinzuzurechnen; sie bleiben als Nebenforderung außer Betracht (Fortführung des Senatsurteils vom 21. Januar 1976 - IV ZR 123/74).
Beschluss vom 24. Juni 2015 - IV ZR 248/14
VVG § 5a a.F.
Erlischt das Widerspruchsrecht gemäß § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F., sind die für den Versicherungsvertrag geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen auch dann in den Versicherungsvertrag einbezogen, wenn der Versicherer sie dem Versicherungsnehmer bislang nicht übergeben hat.
Urteil vom 17. Juni 2015 - IV ZR 170/14
BGB §§ 1954, 1956, 121
Für die Anfechtung der Anfechtungserklärung der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie der Versäumung der Ausschlagungsfrist (§ 1956 BGB) gelten die Fristen des § 121 BGB, nicht diejenigen des § 1954 BGB.
Beschluss vom 10. Juni 2015 - IV ZB 39/14
EGBGB a.F. Art. 28 (Fassung bis zum 16. Dezember 2009)
Findet auf den Güterstand deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Spanien gem. Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB deutsches Recht Anwendung, so richten sich Ausgleichsansprüche aus einer vereinbarten Ehegatteninnengesellschaft in akzessorischer Anknüpfung an das Ehegüterstatut gem. Art. 28 Abs. 5 EGBGB a.F. ebenfalls nach deutschem Recht.
Urteil vom 10. Juni 2015 – IV ZR 69/14
VVG a.F. § 5a Abs. 2 Satz 1
Der Begriff der "Textform" in einer Widerspruchsbelehrung nach § 5a VVG a.F. ist nicht erläuterungsbedürftig.
Urteil vom 10. Juni 2015 - IV ZR 105/13
VVG § 137 Abs. 1, § 138; Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Flusskasko 2000/2004 Nr. 3.2.1.1; Nr. 4.2; Nr. 4.4; Nr. 4.8; Geschriebene Bedingungen zu den AVB Flusskasko 2000/2004 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4; Nr. 10
1. Kommen neben Schadensursachen, die die Einstandspflicht des Transportversicherers nach § 137 Abs. 1 VVG oder § 138 VVG entfallen lassen, weitere Ursachen in Betracht, die nicht unter die genannten Bestimmungen fallen, ist für die Frage, ob diese Bestimmungen Anwendung finden, auf die mit hoher Wahrscheinlichkeit wirksamste, in ihrer Ursächlichkeit erheblichste Ursache ("causa proxima") abzustellen.
2. Der schwimmfähige Schiffsrumpf eines nicht vollständig ausgerüsteten und noch nicht mit eigenem Antrieb ausgestatteten Schiffsneubaus ("Neubaukasko"), den das versicherte Schiff seitlich gekoppelt mit sich führt, ist ein sonstiges Fahrzeug im Sinne von Nr. 3 Abs. 4 der Geschriebenen Bedingungen zu den AVB Flusskasko 2000/2004.
3. Er befindet sich nicht "an Bord" des versicherten Schiffes im Sinne von Nr. 4.8 der AVB Flusskasko 2000/2004 und ist auch keine Ladung des versicherten Schiffes im Sinne des Leistungsausschlusses in Nr. 10 Satz 1 der Geschriebenen Bedingungen zu den AVB Flusskasko 2000/2004.
4. Die Bestimmung in Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 der Geschriebenen Bedingungen zu den AVB Flusskasko 2000/2004, der zufolge bei Eigen- und Drittschäden fahrlässig durch den Versicherungsnehmer verursachte Schäden mitversichert sind, wird, soweit sie Drittschäden betrifft, nicht von der - eine Haftung für grob fahrlässig herbeigeführte Schäden ausschließenden - Klausel in Nr. 3.2.1.1 AVB Flusskasko 2000/2004 eingeschränkt.
5. Kommt der Versicherer seiner Rechtsschutzverpflichtung aus Nr. 4.2 und Nr. 4.4 AVB Flusskasko 2000/2004 nicht nach und ist der Versicherungsnehmer deshalb gezwungen, den Haftpflichtprozess selbst zu führen, ergibt die Auslegung der vorgenannten Klauseln, dass der Versicherer die dem Versicherungsnehmer dabei entstandenen Prozesskosten ersetzen muss.
Urteil vom 27. Mai 2015 - IV ZR 292/13
BGB § 1371 Abs. 1; EGBGB Art. 15, Art. 25
Der pauschale Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 1 BGB ist im Sinne der Artt. 15, 25 EGBGB rein güterrechtlich zu qualifizieren.
Beschluss vom 13. Mai 2015 - IV ZB 30/14
BGB § 2303 Abs. 1 Satz 2, § 2311 Abs. 1 Satz 1
Der im Rahmen eines Pflichtteilsanspruchs zu bestimmende Wert einer nachlassgegenständlichen Miteigentumshälfte an einem Hausgrundstück entspricht dem hälftigen Wert des Gesamtobjekts, wenn der Alleinerbe bereits Eigentümer der anderen ideellen Miteigentumshälfte ist.
Urteil vom 13. Mai 2015 - IV ZR 138/14
AVB Krankheitskostenversicherung (hier: § 5 Abs. 2 MB/KK 2009)
Die Aufwendungen für ein Hilfsmittel übersteigen das medizinisch notwendige Maß i.S. von § 5 Abs. 2 Satz 1 MB/KK 2009, wenn einerseits das Hilfsmittel zusätzliche, nicht benötigte Funktionen oder Ausstattungsmerkmale aufweist, und andererseits zugleich preiswertere, den notwendigen medizinischen Anforderungen für den jeweiligen Versicherungsnehmer entsprechende Hilfsmittel ohne diese zusätzlichen Funktionen oder Ausstattungsmerkmale zur Verfügung stehen.
Urteil vom 22. April 2015 - IV ZR 419/13
Beginn der Verjährung des Bereicherungsanspruchs nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F.
VVG a.F. § 5a, BGB § 199 Abs. 1, § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1
Der nach einem Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. geltend gemachte Bereicherungsanspruch ist nicht schon mit jeder einzelnen Prämienzahlung, sondern erst mit Ausübung des Widerspruchsrechts im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB entstanden.
Urteil vom 8. April 2014 – IV ZR 103/15
AVB Unfallversicherung (hier Nr. 2.1.1.1, 2.1.2.2.1, 2.1.2.2.2 AUB 2000)
1. Findet das Schultergelenk in den Bestimmungen der Gliedertaxe über Verlust oder völlige Funktionsbeeinträchtigung eines Arms keine Erwähnung, ist der Invaliditätsgrad bei einer Gebrauchsminderung der Schulter nicht nach der Gliedertaxe sondern den Regeln zur Invaliditätsbestimmung für andere Körperteile zu ermitteln (Abgrenzung zu Senatsurteilen vom 24. Mai 2006 - IV ZR 203/03, r+s 2006, 387 Rn. 19 ff. und vom 14. Dezember 2011 - IV ZR 34/11, r+s 2012, 143 Rn. 12 - "Arm im Schultergelenk").
2. Die fristgebundene ärztliche Invaliditätsfeststellung muss die Schädigung sowie den Bereich, auf den sich diese auswirkt, ferner die Ursachen, auf denen der Dauerschaden beruht, so umreißen, dass der Versicherer bei seiner Leistungsprüfung vor der späteren Geltendmachung völlig anderer Gebrechen oder Invaliditätsursachen geschützt wird und stattdessen den medizinischen Bereich erkennen kann, auf den sich die Prüfung seiner Leistungsverpflichtung erstrecken muss (Fortführung des Senatsurteils vom 7. März 2007 - IV ZR 137/06, VersR 2007, 1114 Rn. 10 ff.).
Urteil vom 1. April 2015 - IV ZR 104/13
BGB § 2339 Abs. 1 Nr. 1
Erbunwürdig gemäß § 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist auch der Erbe (hier: Ehegatte), der versucht, den seit Jahren nicht mehr geschäftsfähigen Erblasser zu töten (§§ 212, 213 StGB). Das gilt jedenfalls dann, wenn der Erblasser keine Patientenverfügung hinterlassen hat, keine Tötung auf Verlangen gemäß § 216 StGB vorliegt, der Erbe nicht das Verfahren nach §§ 1901a ff. BGB eingehalten hat und sich auch sonst kein tatsächlich geäußerter Wille des Erblassers zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen ermitteln lässt.
Erbunwürdigkeit setzt in den Fällen des § 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB Schuldfähigkeit des Handelnden voraus.
Urteil vom 11. März 2015 - IV ZR 400/14
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) A.2.3.2
Gezogenes Fahrzeug im Sinne von A.2.3.2 AKB ist auch ein Anhänger.
Urteil vom 4. März 2015 - IV ZR 128/14
AVB Rechtsschutzversicherung (hier § 3 Abs. 2 Buchst. a ARB 2005)
Erhebt der Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung einen Anspruch gegen einen Dritten, ist für die Festlegung der den Versicherungsfall kennzeichnenden Pflichtverletzung allein der Tatsachenvortrag entscheidend, mit dem der Versicherungsnehmer den Verstoß seines Anspruchsgegners begründet.
Verfolgt der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Krankenversicherungsleistungen, die sein Krankenversicherer allein wegen der Aufrechnung mit einem deliktischen Schadensersatzanspruch verweigert, so kommt es für die Festlegung des Rechtsschutzfalles auf diese Aufrechnung des Krankenversicherers und ihre Begründung nicht an. Der Leistungsausschluss für die Abwehr von nicht aus einer Vertragsverletzung herrührenden Schadensersatzansprüchen aus § 3 Abs. 2 Buchst. a ARB 2005 findet insoweit keine Anwendung.
Urteil vom 25. Februar 2015 - IV ZR 214/14
Zur Beteiligung des Versicherungsnehmers an Überschüssen und Bewertungsreserven einer kapitalbildenden Lebensversicherung
VVG § 153 Abs. 1 - 3; VAG § 56a, § 56b
Aus den vom Versicherer zu bildenden Rückstellungen für Beitragsrückerstattung (§§ 56a, 56b VAG) sind sowohl die Beteiligung an dem Überschuss gemäß § 153 Abs. 2 VVG als auch die Bewertungsreserven gemäß § 153 Abs. 3 VVG zu bilden.
Hat der Versicherer die Bewertungsreserven nach einem verursachungsorientierten erfahren ermittelt, sind diese aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung auszuzahlen.
§ 315 BGB findet im Rahmen der Regelung der Überschussbeteiligung gemäß § 153 VVG keine Anwendung.
Urteil vom 11. Februar 2015 - IV ZR 213/14
Pressemitteilung 17/15
ZPO § 882g; SchuVAbdrV § 1
Die Erteilung einer Bewilligung zum laufenden Bezug von Abdrucken aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis in einem eigenständigen vorgelagerten Verfahren unabhängig von dem tatsächlichen Bezug von Abdrucken ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Beschluss vom 28. Januar 2015 - IV AR(VZ) 1/14
VVG § 205 Abs. 6
Der seinen Prämienanspruch geltend machende Versicherer kann sich nicht auf die Unwirksamkeit einer vom Versicherungsnehmer ausgesprochenen Kündigung wegen Fehlens eines Anschlussversicherungsnachweises gemäß § 205 Abs. 6 VVG berufen, wenn er den Versicherungsnehmer nicht nachweisbar auf dessen Fehlen hingewiesen hat.
Urteil vom 14. Januar 2015 - IV ZR 43/14
AVB Berufshaftpflichtversicherung (hier: § 4 Nr. 5 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Insolvenzverfahren (AVB-I))
Für den Ausschlussgrund der Wissentlichkeit der Pflichtverletzung ist der Versicherer darlegungs- und beweispflichtig.
Hierfür hat er - wenn es sich nicht um die Verletzung elementarer beruflicher Pflichten handelt, deren Kenntnis nach der Lebenserfahrung bei jedem Berufsangehörigen vorausgesetzt werden kann - Anknüpfungstatsachen vorzutragen, die als schlüssige Indizien für eine wissentliche Pflichtverletzung betrachtet werden können. Erst wenn dieses geschehen ist, obliegt es dem Versicherungsnehmer im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast, Umstände aufzuzeigen, warum die vorgetragenen Indizien den Schluss auf eine wissentliche Pflichtverletzung nicht zulassen.
Urteil vom 17. Dezember 2014 - IV ZR 90/13
VVG a. F. (Fassung vom 21. Juli 1994, gültig vom 29. Juli 1994 bis zum 7. Dezember 2004), § 8 Abs. 5 Satz 4; EWGRL 619/90 Art. 15 Abs. 1 Satz 1; EWGRL 96/92 Art. 31 Abs. 1
Die in § 8 Abs. 4 Satz 4 und Abs. 5 Satz 4 VVG a.F. getroffene Regelung, nach welcher auch bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung des Versicherungsnehmers über sein jeweiliges Lösungsrecht dieses einen Monat nach Zahlung der ersten Prämie erlischt, ist richtlinienkonform einschränkend dahin auszulegen, dass sie im Bereich der Lebens- und Rentenversicherung und der Zusatzversicherung zur Lebensversicherung nicht anwendbar ist, hingegen auf die übrigen von § 8 VVG a.F. erfassten Versicherungsarten uneingeschränkt Anwendung findet (Fortführung von BGH, Urteil vom 7. Mai 2014 - IV ZR 76/11, BGHZ 201, 101).
Urteil vom 17. Dezember 2014 - IV ZR 260/11
VVG § 84 Abs. 1, AVB Kraftfahrzeugversicherung (hier A.2.18 AKB 2010)
Ein Mitarbeiter einer Partei ist kein Sachverständiger im Rahmen des Sachverständigenverfahrens nach A.2.18 AKB.
Urteil vom 10. Dezember 2014 - IV ZR 281/14
BGB § 307 Abs. 1 Satz 1 und 2; VVG § 11, § 168 Abs. 1; AVB Ratenschutz-Versicherung (hier AVB-RSV § 3 und § 6)
Die Klausel einer Ratenschutz-Versicherung (hier § 6 AVB-RSV) "Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die der versicherten Person bekannten ernstlichen Erkrankungen (das sind Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufs, der Wirbelsäule und Gelenke, der Verdauungsorgane, Krebs, HIV-Infektion/Aids, chronische Erkrankungen) oder Unfallfolgen, wegen derer die versicherte Person in den letzten zwölf Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich behandelt wurde. Diese Einschränkung gilt nur, wenn der Versicherungsfall binnen der ersten 24 Monate nach Beginn des Versicherungsschutzes eintritt und mit diesen Erkrankungen oder Unfallfolgen in ursächlichem Zusammenhang steht." ist intransparent.
Die Vereinbarung einer durch die kreditgebende Bank darlehensfinanzierten Einmalprämie in einer Ratenschutz-Versicherung stellt keine Umgehung des § 168 Abs. 1 VVG dar. Eine Kündigungsklausel, die dem Versicherten ein Kündigungsrecht nach Maßgabe der Fristen des § 11 Abs. 4 VVG einräumt, ist wirksam.
Urteil vom 10. Dezember 2014 - IV ZR 289/13
VVG a.F. § 2 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1
Die in § 2 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 VVG a.F. geregelte Freiheit vom Leistungsversprechen einer Rückwärtsversicherung setzt - ebenso wie eine für rückwirkenden Versicherungsschutz vertraglich vereinbarte Klausel "frei von bekannten Verstößen" - positive Kenntnis des Versicherungsnehmers davon voraus, dass bereits ein Versicherungsfall eingetreten oder ein ihn begründender Pflichtenverstoß geschehen ist. Deren Feststellung kann nicht durch die Erwägung ersetzt werden, der Versicherungsnehmer habe die betreffenden Umstände kennen
müssen.
Urteil vom 5. November 2014 - IV ZR 8/13
BGB § 2212, § 2317 Abs. 2
Der Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers unterliegt - vorbehaltlich einer abweichenden Bestimmung durch den Erblasser - auch ein in den Nachlass fallender Pflichtteilsanspruch.
Urteil vom 5. November 2014 - IV ZR 104/14
AVB Rechtsschutzversicherung, hier § 14 (1) und (3) ARB 75
Die Bestimmung in § 14 (3) ARB 75, wonach der Versicherungsfall bereits als eingetreten gilt, wenn ein Dritter begonnen hat oder begonnen haben soll, gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften zu verstoßen, und bei mehreren Verstößen der erste adäquat-ursächliche maßgeblich sein soll, bedarf der einschränkenden Auslegung.
Der Gesetzes- oder Pflichtenverstoß eines Dritten, mag er auch die spätere Rechtsverfolgung des Versicherungsnehmers adäquat-kausal begründen, kann nur dann den Rechtsschutzfall auslösen und zeitlich festlegen, wenn bereits ein gesetzliches oder vertragliches Schuldverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Gegner ansteht.
Urteil vom 5. November 2014 - IV ZR 22/13
AVB Kraftfahrzeugversicherung (hier A.2.6.1 Buchstabe d AKB)
Das aus der Differenzkasko-Klausel "Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines geleasten Pkw erhöht sich in der Vollkasko die ... Leistung auf den Ablösewert des Fahrzeuges, der sich aus der Abrechnung des Leasinggebers ergibt (Differenzkasko). ... Im Schadenfall haben Sie uns folgende Unterlagen vorzulegen: Leasingvertrag, Abrechnung des Leasingvertrags, Berechnung des Ablösewerts und Endabrechnung des gegnerischen Haftpflichtversicherers ..." folgende erweiterte Leistungsversprechen setzt voraus, dass der Leasing- und Versicherungsnehmer vom Leasinggeber auf den Ablösewert des Fahrzeugs in Anspruch genommen wird.
Urteil vom 8. Oktober 2014 - IV ZR 16/13
ZPO § 145 Abs. 1; RVG VV in der bis zum 31. Juli 2013 geltenden Fassung Nr. 3100, Vorbemerkung 3 Abs. 2, Abs. 4
Nach Trennung eines Prozesses i.S. des § 145 Abs. 1 ZPO wird der gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 Satz 1 RVG VV in der bis zum 31. Juli 2013 geltenden Fassung (RVG VV a.F.) anrechenbare Anteil der tatsächlich angefallenen Geschäftsgebühr auf jede der in den gesonderten Einzelverfahren entstandenen Verfahrensgebühren (Nr. 3100, Vorbemerkung 3 Abs. 2 RVG VV a.F.) quotal angerechnet entsprechend dem Verhältnis des jeweiligen Einzelstreitwerts zu dem Streitwert des ursprünglichen Gesamtverfahrens.
Urteil vom 24. September 2014 - IV ZR 422/13
VBL-Satzung § 56 Abs. 1 Satz 4 (in der bis zum 1. Dezember 2001 geltenden Fassung)
Bei einer aus Gründen der Gleichstellung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit verheirateten Versicherten gebotenen Rentenneubemessung darf die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder die Neuberechnung auf den Zeitraum ab Antragstellung - wie § 56 Abs. 1 Satz 4 VBLS a.F. dies für Verheiratete vorsah - begrenzen.
Urteil vom 10. September 2014 - IV ZR 298/13
VVG § 23 Abs. 1, § 26 Abs. 1
Leistungsfreiheit des Versicherers nach § 26 Abs. 1 Satz 1 VVG wegen vorsätzlicher Gefahrerhöhung gemäß § 23 Abs. 1 VVG setzt das Bewusstsein des Versicherungsnehmers von der gefahrerhöhenden Eigenschaft der von ihm vorgenommenen Handlung voraus. Ein zum Leistungsausschluss führender Vorsatz des Versicherungsnehmers ergibt sich nicht allein aus der Kenntnis der gefahrerhöhenden Umstände.
Urteil vom 10. September 2014 - IV ZR 322/13
AVB Kfz - Kaskoversicherung (hier AKB 2010 A.2.7.1 a Buchst. b und A.2.6.7)
Der nach A.2.7.1 a Buchst. b AKB 2010 anzurechnende Restwert des versicherten Fahrzeuges ist derjenige Betrag, der dem Versicherungsnehmer bei der Veräußerung des Fahrzeuges am Ende verbleibt. Unterliegt er beim Fahrzeugverkauf der Umsatzsteuerpflicht, stellt lediglich der ihm nach Abführung der Umsatzsteuer an das Finanzamt verbleibende Nettokaufpreis den anzurechnenden Restwert dar. Ist er nicht umsatzsteuerpflichtig, erübrigt sich eine Unterscheidung zwischen Brutto- und Nettorestwert; anzurechnen ist dann allein der Betrag, den der Versicherungsnehmer als Kaufpreis tatsächlich erlösen kann.
Zur Auslegung eines Kaufangebots "(incl. MwSt.)" an einen nicht umsatzsteuerpflichtigen Versicherungsnehmer.
Urteil vom 10. September 2014 - IV ZR 379/13
BGB § 242; ARB § 15 Abs. 2
Gibt der Rechtsschutzversicherer bei einer Versicherung für fremde Rechnung zugunsten des Versicherten eine Deckungszusage ab, legt er sich hinsichtlich seiner Leistungspflicht auf diesen fest. Bei einer Zahlung an den Versicherungsnehmer verstößt er gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens, wenn er sich auf dessen gleichermaßen bestehende Verfügungsbefugnis beruft.
Verlangt der Versicherte Befreiung von einer Honorarverbindlichkeit gegenüber seinem Rechtsanwalt, erbringt der Rechtsschutzversicherer mit einer Zahlung an den Versicherungsnehmer nicht die nach den ARB geschuldete Leistung, so dass keine Erfüllung eintreten kann.
Urteil vom 16. Juli 2014 – IV ZR 88/13
Kein Bereicherungsanspruch des nach § 5a VVG a.F. ordnungsgemäß belehrten Versicherungsnehmers nach jahrelanger Durchführung des Lebensversicherungsvertrages
VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1;
Zweite Richtlinie 90/619/EWG des Rates vom 8. November 1990 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (Lebensversicherung) und zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs sowie zur Änderung der Richtlinie 79/267/EWG Artikel 15 Abs. 1 Satz 1 Richtlinie 92/96/EWG des Rates vom 10. November 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (Lebensversicherung) sowie zur Änderung der Richtlinien 79/267/EWG und 90/619/EWG (Dritte Richtlinie Lebensversicherung) Artikel 31 Abs. 1
Zur Vereinbarkeit des so genannten Policenmodells (§ 5a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 bis 3 VVG a.F.) mit den Vorgaben des Art. 31 Abs. 1 der Dritten Richtlinie Lebensversicherung und des Art. 15 Abs. 1 Satz 1 der Zweiten Richtlinie Lebensversicherung.
Einem Versicherungsnehmer, der mit Überlassung der Versicherungspolice die Versicherungsbedingungen, die Verbraucherinformation und eine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung nach § 5a VVG a.F. erhielt, ist nach jahrelanger Durchführung des Versicherungsvertrages die Berufung auf dessen Unwirksamkeit nach Treu und Glauben wegen widersprüchlichen Verhaltens verwehrt.
Urteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13
Pressemitteilung 110/14
Kein genereller Anspruch von Sozialhilfeempfängern auf Aufnahme in den Basistarif der privaten Krankenversicherung
VVG § 193 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und 4, Abs. 5 Satz 1 Nr. 2; SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. b, Abs. 8a Satz 2
Ein Anspruch auf Aufnahme in den Basistarif der privaten Krankenversicherung besteht nicht für Personen, die Empfänger laufender Leistungen nach dem Dritten, Vierten, Sechsten oder Siebten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sind, und die ohne den Bezug von Sozialhilfe der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung im Sinne von § 193 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 VVG i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. b SGB V unterlägen. Das gilt auch für Personen, deren Leistungsbezug erstmals ab dem 1. Januar 2009 begonnen hat.
Urteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 55/14
Pressemitteilung 111/14
AVB Vertrauensschadenversicherung (hier: § 4 Nr. 2 Vertrauensschadenversicherung für Notare)
Zur Vermeidung schuldhafter Versäumung einer Schadenmeldefrist in den Versicherungsbedingungen einer Vertrauensschadenversicherung für Notare ist die Meldung durch den Geschädigten jedenfalls noch vor Fristablauf bereits dann geboten, wenn ihm zu diesem Zeitpunkt Erkenntnisse vorliegen, nach denen für den konkreten Schaden die ernsthafte Möglichkeit eines Vertrauensschadenfalles im Raum steht (Fortführung des Senatsurteils vom 20. Juli 2011 - IV ZR 180/10, VersR 2011, 1173).
Für Banken, die ständig mit Treuhandaufträgen an Notare zu tun haben, besteht spätestens bei Vorliegen eines möglichen Versicherungsfalles Veranlassung, sich über den wesentlichen Inhalt der Versicherungsbedingungen zu informieren.
Urteil vom 11. Juni 2014 - IV ZR 400/12
BNotO § 19a Abs. 2 Satz 2
Für den Vorleistungsanspruch gemäß § 19a Abs. 2 Satz 2 BNotO ist entscheidend, dass der Berufshaftpflichtversicherer unter Berufung auf eine wissentliche Pflichtverletzung des Notars die Regulierung ablehnt, gegen das Bestehen des Deckungsanspruchs aus dem Haftpflichtversicherungsvertrag aber keine weiteren Einwendungen erhebt. Ein Streit zwischen Anspruchsteller und Berufshaftpflichtversicherer über die wissentliche Pflichtverletzung ist nicht erforderlich.
Der Geschädigte ist nicht gehalten, von sich aus vor einer Inanspruchnahme des Berufshaftpflichtversicherers an den Vertrauensschadenversicherer heranzutreten, um dessen Leistungsbereitschaft zu klären.
Urteil vom 11. Juni 2014 - IV ZR 414/12
BGB § 211, § 2058
Die Ablaufhemmung des § 211 Satz 1 Alt. 1 BGB beginnt im Falle mehrerer Erben bei einer vom Gläubiger erhobenen Gesamtschuldklage (§ 2058 BGB) in dem Zeitpunkt, in dem der jeweils in Anspruch genommene Erbe die Erbschaft angenommen hat. Auf den Zeitpunkt der Annahme durch den letzten Miterben kommt es nicht an.
Urteil vom 4. Juni 2014 - IV ZR 348/13
AltZertG § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, Abs. 5 in der bis zum 30. Juni 2013 geltenden Fassung; VVG § 154
Die Pflicht, gemäß § 7 Abs. 5 Satz 1 AltZertG in der bis zum 30. Juni 2013 geltenden Fassung (AltZertG a.F.) Vertragskosten jeweils in Euro gesondert auszuweisen, entfällt bei objektiver Unmöglichkeit der Angabe fester Euro-Beträge - hier: infolge prozentualer Berechnung der Kosten einer nach dem AltZertG a.F. zertifizierten Rentenversicherung - nicht ersatzlos. Der Anbieter ist in diesem Fall vielmehr gehalten, seine Kostenberechnung anhand von Rechenbeispielen zu erläutern.
Ein vertraglich garantierter Rechnungszinssatz ist auch dann eine "bestimmte Verzinsung" i.S. des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Satz 2 AltZertG a.F., wenn dem Vertragspartner eine Beteiligung an Überschüssen und Bewertungsreserven zugesagt wird.
§ 7 Abs. 5 Satz 2 Halbs. 2 AltZertG a.F. untersagt die zusätzliche Aufnahme einer an den Vorgaben des § 154 VVG ausgerichteten Modellrechnung in ein Produktinformationsblatt nicht.
Urteil vom 28. Mai 2014 - IV ZR 361/12
VVG § 8 Abs. 2 Satz 1, Abs. 5, § 169 Abs. 5 Satz 2
Zu den Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht beim Abschluss von Verträgen über eine fondsgebundene Rentenversicherung und eine Kostenausgleichsvereinbarung.
Beschluss vom 14. Mai 2014 - IV ZA 5/14
Haftpflichtversicherungsschutz für Folgen des Unfalls bei Flugschau in Eisenach muss neu geprüft werden
AVB Luftfahrt-Haftpflichtversicherung
Eine Regelung in den Bedingungen einer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung, nach der kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Führer des Luftfahrzeugs bei Eintritt des Ereignisses nicht die vorgeschriebenen Erlaubnisse, erforderlichen Berechtigungen oder Befähigungsnachweise hatte, ist nicht als objektiver Risikoausschluss, sondern als verhüllte Obliegenheit zu qualifizieren.
Urteil vom 14. Mai 2014 - IV ZR 288/12
Pressemitteilung 81/14
Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und Rentenversicherungen und Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung
VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; Zweite Richtlinie 90/619/EWG des Rates vom 8. November 1990 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung Lebensversicherung) und zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs sowie zur Änderung der Richtlinie 79/267/EWG Artikel 15 Abs. 1 Satz 1; Richtlinie 92/96/EWG des Rates vom 10. November 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (Lebensversicherung) sowie zur Änderung der Richtlinien 79/267/EWG und 90/619/EWG (Dritte Richtlinie Lebensversicherung) Artikel 31 Abs. 1.
§ 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. ist unter Beachtung des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Dezember 2013 (C-209/12) richtlinienkonform einschränkend auszulegen.
Danach enthält § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. eine planwidrige Regelungslücke, die richtlinienkonform dergestalt zu schließen ist, dass die Vorschrift im Bereich der Lebens- und Rentenversicherung und der Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung nicht anwendbar ist, aber auf die übrigen Versicherungsarten uneingeschränkt Anwendung findet.
Im Falle der Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. besteht das Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers, der nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht belehrt worden ist und/oder die Versicherungsbedingungen oder eine Verbraucherinformation nicht erhalten hat, grundsätzlich fort.
Ist der Versicherungsvertrag infolge eines rechtzeitigen Widerspruchs nicht wirksam zustande gekommen, ist bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung der erlangte Versicherungsschutz zu berücksichtigen.
Urteil vom 7. Mai 2014 – IV ZR 76/11
Pressemitteilung 78/14
BGB § 2332 Abs. 1 a.F.
Ist der Verjährungsbeginn kenntnisabhängig, kommt es für Beginn und Lauf der Verjährung im Falle des Gläubigerwechsels - gleich aus welchem Rechtsgrund - zunächst auf den Kenntnisstand des ursprünglichen Gläubigers an. Hatte dieser die für den Verjährungsbeginn erforderliche Kenntnis, geht der Anspruch so, d.h. mit in Gang gesetzter Verjährung auf den Rechtsnachfolger über, selbst wenn dieser die Kenntnis nicht mit oder erst nach dem Übergang des Anspruchs auf ihn erhält.
Urteil vom 30. April 2014 - IV ZR 30/13
AVB Rechtsschutzversicherung (hier: ARB 94 § 4 (1) Satz 1 a), c)
Das den Eintritt des Rechtsschutzfalles bestimmende schädigende Verhalten muss beim Schadensersatzrechtsschutz ebenso wie beim verstoßabhängigen Rechtsschutz nach dem Tatsachenvortrag des Versicherungsnehmers ihm gegenüber begangen sein.
Ohne diesen Bezug fehlt es an der Eignung, einen Versicherungsfall auszulösen.
Urteil vom 30. April 2014 - IV ZR 47/13
EGVVG Art. 1 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 und 2; VVG a.F. § 12
Prämienansprüche aus sogenannten Altversicherungsverträgen, die im Jahre 2008 fällig werden, unterliegen der zweijährigen Verjährungsfrist des § 12 Abs. 1 Satz 1 VVG a.F. Dabei kann offen bleiben, ob sich dieses Ergebnis aus Art. 1 Abs. 1 EGVVG i.V.m. § 12 VVG a.F. ergibt oder ob Art. 3 Abs. 1 EGVVG entsprechend anzuwenden ist. Im Falle der Anwendung von Art. 3 EGVVG sind auch die Regelungen über den Fristenvergleich in Art. 3 Abs. 2 und 3 EGVVG heranzuziehen.
Urteil vom 16. April 2014 - IV ZR 153/13
AVB Rechtsschutzversicherung; hier ARB-RU 2000 § 3 (4)
Der Leistungsausschluss nach § 3 (4) d) ARB-RU 2000, wonach Rechtsschutz nicht besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus vom Versicherungsnehmer in eigenem Namen geltend gemachten Ansprüchen anderer Personen, greift nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer originär eigene Ansprüche verfolgen will, die er lediglich zur Sicherheit an einen Dritten übertragen hat.
Urteile vom 2. April 2014 – IV ZR 124/13 und IV ZR 58/13
VVG § 63; AVB Haftpflichtversicherung (hier Ziff. 1.1, 7.14 (1) AHB 2008); BGB § 307 Abs. 1 Satz 2, § 305c Abs. 2
Hat ein Versicherungsmakler es pflichtwidrig unterlassen, ein bestimmtes Risiko abzudecken, so kann der Versicherungsnehmer von ihm verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er den erforderlichen Versicherungsschutz erhalten ("Quasideckung").
Ziff. 1.1 AHB 2008 ist nicht wegen Intransparenz gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam; sie ist auch nicht unklar i.S. von § 305c Abs. 2 BGB.
Der Risikoausschluss in Ziff. 7.14 (1) AHB 2008 ist unabhängig davon, auf wessen Handeln die Ableitung der Abwässer zurückgeht.
Urteil vom 26. März 2014 - IV ZR 422/12
Bundesgerichtshof zur Unzulässigkeit der Unkündbarkeit einer zusammen mit einer Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossenen Kostenausgleichsvereinbarung
(sog. Nettopolice)
VVG § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 169 Abs. 5 Satz 2; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 2
Schließt der Versicherer mit dem Versicherungsnehmer neben dem Vertrag über eine fondsgebundene Rentenversicherung eine gesonderte Kostenausgleichsvereinbarung, nach der der Versicherungsnehmer die Abschlusskosten in monatlichen Raten unabhängig vom Fortbestand des Versicherungsvertrages zu zahlen hat, so ist eine Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen über den Ausschluss des Kündigungsrechts für die Kostenausgleichsvereinbarung gem. § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB unwirksam. Nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VVG setzt der Beginn der Widerrufsfrist den Zugang einer deutlich gestalteten Belehrung über das Widerrufsrecht und die Rechtsfolgen des Widerrufs voraus. Daran fehlt es, wenn in der Widerrufsbelehrung für den Versicherungsvertrag nicht darauf hingewiesen wird, dass im Falle eines Widerrufs auch der Vertrag über die Kostenausgleichsvereinbarung nicht zustande kommt.
Urteile vom 12. März 2014 - IV ZR 295/13 - IV ZR 255/13
Pressemitteilung 48/14
Keine Belehrungspflicht des Versicherers bei Arglist des Versicherungsnehmers
VVG § 19 Abs. 5
Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 1 VVG arglistig, so kann der Versicherer auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Versicherungsnehmer nicht entsprechend den Anforderungen des § 19 Abs. 5 VVG belehrt hat.
Urteil vom 12. März 2014 - IV ZR 306/13
Pressemitteilung 47/14
GKG § 68 Abs. 3
§ 68 Abs. 3 GKG gilt nur für statthafte Beschwerden (Fortführung von BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2002 - IX ZB 303/02, NJW 2003, 69 und vom 22. Februar 1989 - IVb ZB 2/89, juris, sowie Bestätigung von BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - VIII ZB 77/10 und vom 14. Juni 2007 - V ZB 42/07, jeweils juris).
Beschluss vom 3. März 2014 - IV ZB 4/14
VVG §§ 192 ff.; InsO § 103; BGB § 130 Abs. 1 Satz 1
Ein privater Krankheitskostenversicherungsvertrag wird nicht vom Insolvenzbeschlag erfasst und unterliegt daher nicht dem Wahlrecht des Insolvenzverwalters nach § 103 InsO.
Zum Nachweis des Zugangs eines im Sendeprotokoll mit "OK-Vermerk" versehenen Telefaxes.
Urteil vom 19. Februar 2014 - IV ZR 163/13
VVG § 78 Abs. 2 Satz 1
Zu den Rechtsfolgen kollidierender Subsidiaritätsklauseln.
Urteil vom 19. Februar 2014 - IV ZR 389/12
BGB § 307; AVB § 5 Nr. 2.1
Zur Wirksamkeit einer Anrechnungsklausel in der Warenkreditversicherung.
Urteil vom 22. Januar 2014 – IV ZR 344/12
BGB § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2; AVB Warenkreditversicherung (hier: § 5 Nr. 2.1 AVB Warenkredit-M 2007)
Eine Klausel in einer Warenkreditversicherung, welche bestimmt, dass nach Beendigung des - einen bestimmten Kunden betreffenden - Versicherungsschutzes sämtliche beim Versicherungsnehmer eingehenden Zahlungen dieses Kunden in Ansehung des Versicherungsverhältnisses auf die jeweils älteste offene Forderung des Versicherungsnehmers gegenüber dem Kunden anzurechnen sind, ist unwirksam.
Urteil vom 22. Januar 2014 - IV ZR 343/12
VVG § 159; InsO § 47
Zur Auslegung eines "unwiderruflichen Bezugsrechts mit Vorbehalt" des Arbeitnehmers in einem vom Arbeitgeber für ihn geschlossenen Rentenversicherungsvertrag für den Fall der insolvenzbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses (im Anschluss an BGH, Urteile vom 8. Juni 2005 - IV ZR 30/04, VersR 2005, 1134 und vom 3. Mai 2006 - IV ZR 134/05, VersR 2006, 1059).
Urteil vom 22. Januar 2014 - IV ZR 201/13
VVG § 39 a.F. (VVG § 38 n.F.)
Die Fristsetzung wegen Zahlungsverzugs mit einer Folgeprämie gemäß § 39 Abs. 1 VVG a.F. (jetzt § 38 Abs. 1 VVG) muss bei einer Mehrheit von Versicherungsnehmern, auch wenn diese unter derselben Anschrift wohnhaft sind, durch gesonderte schriftliche Mitteilung gegenüber jedem Versicherungsnehmer erfolgen.
Urteil vom 8. Januar 2014 - IV ZR 206/13
ZPO § 552a Abs. 1
Zur Höhe des Rückkaufswertes in der Lebensversicherung und zum Auskunftsanspruch gegen den Versicherer.
Beschluss vom 07. Januar 2014 – IV ZR 216/13
Wirksamkeit der Kündigung eines Krankheitskostenversicherungsvertrages für einen volljährigen Mitversicherten
VVG § 205 Abs. 6
Die Wirksamkeit der Kündigung eines Krankheitskostenversicherungsvertrages durch den Versicherungsnehmer für einen nicht vom Versicherungsnehmer gesetzlich vertretenen volljährigen Mitversicherten gemäß § 205 Abs. 6 Satz 1 VVG setzt nicht den Nachweis eines ununterbrochenen Krankenversicherungsschutzes für den Mitversicherten voraus.
Urteil vom 18. Dezember 2013 - IV ZR 140/13
Pressemitteilung 208/13
BGB § 134; RDG § 2 Abs. 2, § 3
Bei der Abtretung von Rechten aus einer Kapitallebensversicherung an ein Unternehmen, das sich geschäftsmäßig mit der Kündigung und Rückabwicklung solcher Versicherungsverträge befasst, ist für die Abgrenzung einer nach § 2 Abs. 2 und § 3 RDG unter Erlaubnisvorbehalt stehenden Inkassodienstleistung zum (erlaubnisfreien) echten Forderungskauf entscheidend, ob eine einzuziehende Forderung endgültig auf den Erwerber übertragen wird und dieser das volle wirtschaftliche Risiko der Beitreibung der Forderung übernimmt.
Urteil vom 11. Dezember 2013 - IV ZR 46/13
BGB §§ 2287, 822
Bei einer den Vertragserben beeinträchtigenden Schenkung kann die Herausgabe des Geschenks gemäß § 2287 BGB auch von einem Dritten, der den Gegenstand unentgeltlich vom Beschenkten erlangt hat, unter den Voraussetzungen des § 822 BGB verlangt werden.
Urteil vom 20. November 2013 - IV ZR 54/13
GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 402; ZPO § 397; AVB private Krankenversicherung (hier MB/KK 2009) § 1 Teil I (2)
Hat das Gericht erster Instanz dem Antrag einer Partei auf Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens in mündlicher Verhandlung zu Unrecht nicht entsprochen, muss das Berufungsgericht dem im zweiten Rechtszug wiederholten Antrag stattgeben. Anderenfalls verletzt es den Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 15. März 2006 - IV ZR 182/05, VersR 2006, 950 Rn. 6-8).
Zu den Anforderungen an die Erfolgsaussichten einer alternativen Behandlungsmethode für die Beurteilung ihrer medizinischen Notwendigkeit bei unheilbarer, lebenszerstörender Krankheit des Versicherungsnehmers (hier: Immunbehandlung eines metastasierenden Prostatakarzinoms mit dendritischen Zellen).
Beschluss vom 30. Oktober 2013 - IV ZR 307/12
VVG § 178 Abs. 2; AVB Unfallversicherung (hier Nr. 1.3 GUB 99, entspricht Nr. 1.3 AUB 2008, und Nr. 3 GUB 99, entspricht Nr. 3 AUB 2008)
Der Verzehr nusshaltiger Schokolade, in dessen Folge ein an einer schweren Nussallergie leidendes Kind verstirbt, stellt einen versicherten Unfall dar.
Zur möglichen Mitwirkung einer außergewöhnlichen Nahrungsmittelallergie an den Unfallfolgen im Sinne von Nr. 3 GUB 99 (Nr. 3 AUB 2008).
Urteil vom 23. Oktober 2013 - IV ZR 98/12
VVG a.F. § 8 Abs. 4 Satz 1 und 4 in der Fassung vom 17. Dezember 1990; HWiG § 2 Abs. 1 Satz 2 und 4 in der Fassung vom 16. Januar 1986; VerbrKrG § 7 Abs. 2 Satz 2 und 3 in der Fassung vom 17. Dezember 1990
1. Die Kündigung eines Versicherungsvertrages steht einem späteren Widerruf jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der Versicherungsnehmer über sein Widerrufsrecht nicht ausreichend belehrt wurde.
2. Das Widerrufsrecht gemäß § 8 Abs. 4 VVG a.F. erlischt bei analoger Anwendung der Regelungen in §§ 7 Abs. 2 Satz 3 VerbrKrG und § 2 Abs. 1 Satz 4 HWiG nach beiderseits vollständiger Erbringung der Leistung.
Urteil vom 16. Oktober 2013 - IV ZR 52/12
VVG §§ 178 Abs. 2, 156, 179 Abs. 3, 193 Abs. 2
Ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis gemäß § 178 Abs. 2 VVG liegt auch dann vor, wenn die versicherte Person willentlich die Injektion von Kokain vornimmt und anschließend an einer rauschmittelbedingten Intoxikation verstirbt.
Falsche Angaben eines Schauspielers in einer vom Versicherer geforderten Gesundheitsselbsterklärung sind dem Versicherungsnehmer in entsprechender Anwendung von §§ 156, 179 Abs. 3, 193 Abs. 2 VVG zuzurechnen.
Urteil vom 16. Oktober 2013 - IV ZR 390/12
BGB § 823
Zur Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Transportcontainers und zu seiner Haftung gegenüber einem Transporteur, der durch die zuschlagende Tür des Containers verletzt wird.
Urteil vom 1. Oktober 2013 - VI ZR 369/12
GG Art. 3 Abs. 1; VBL - Satzung §§ 78, 79 Abs. 2 Satz 1, Abs. 5 Satz 2; VBL - Satzung a.F. § 40 Abs. 2 Buchst. c)
Die Bezugnahme in § 79 Abs. 2 Satz 1 der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBLS) auf § 44a VBLS a.F. führt nicht zur Unwirksamkeit einer auf dieser Grundlage ermittelten Startgutschrift.
Es begegnet - für sich genommen - keinen rechtlichen Bedenken, dass bei Errechnung der Startgutschrift rentennaher berufsständisch grundversorgter Versicherter der von der Gesamtversorgung in Abzug zu bringende Grundversorgungsbetrag gemäß § 79 Abs. 5 Satz 2 VBLS n.F. i.V.m. § 40 Abs. 2 Buchst. c) VBLS a.F. auf der Grundlage der Arbeitgeberbeiträge ermittelt wird.
Zu den Anforderungen an die Tatsachenfeststellungen bei Prüfung der Frage, ob die mit einer - grundsätzlich zulässigen - Typisierung oder Generalisierung verbundene Ungleichbehandlung rentennaher und rentenferner Versicherter mit berufsständischer Grundversorgung nach Art. 3 Abs. 1 GG hingenommen werden muss.
Urteil vom 25. September 2013 - IV ZR 207/11
BGB § 254; StVG § 9; ZPO § 286
Bei einem Unfall zwischen einem Fußgänger und einem Kraftfahrzeug darf bei der Abwägung der Verursachungsanteile im Rahmen des § 254 Abs. 1 BGB nur schuldhaftes Verhalten des Fußgängers verwertet werden, von dem feststeht, dass es zu dem Schaden oder zu dem Schadensumfang beigetragen hat.
Die Beweislast für den unfallursächlichen Mitverschuldensanteil des Fußgängers trägt regelmäßig der Halter des Kraftfahrzeugs.
Urteil vom 24. September 2013 - VI ZR 255/12
Berechnung des Rückkaufswerts von bis Ende 2007 geschlossenen Lebensversicherungsverträgen nach erfolgter Kündigung
Urteil vom 11. September 2013 - IV ZR 114/13
Pressemitteilung 147/13
BGB § 307; AVBRatenschutz-Arbeitsunfähigkeitsversicherung § 5 Nr. 4 Satz 1c
Eine Klausel in den Allgemeinen Bedingungen einer Ratenschutz-Arbeitsunfähigkeitsversicherung, die bestimmt, dass der Anspruch auf Arbeitsunfähigkeitsleistung erlischt, wenn die versicherte Person unbefristet berufs- oder erwerbsunfähig wird, verstößt weder gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB noch stellt sie eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB dar.
Urteil vom 11. September 2013 - IV ZR 303/12
AVB Wohngebäudeversicherung (hier § 6 Nr. 3a VGB 2003)
Ein Umbau im Sinne des Leistungsausschlusses nach § 6 Nr. 3a VGB 2003 setzt im Gegensatz zu bloßen Renovierungsarbeiten eine Umgestaltung des versicherten Gebäudes voraus, die so weit in die Substanz eingreift, dass das Gebäude insgesamt für seine ursprüngliche Bestimmung nicht mehr nutzbar erscheint.
Beschluss vom 11. September 2013 - IV ZR 259/12
Berechnung des Rückkaufswerts von bis Ende 2007 geschlossenen Lebensversicherungsverträgen nach erfolgter Kündigung
VVG § 169 Abs. 3 Satz 1; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 1 Satz 1, § 306 Abs. 2
Dem Versicherungsnehmer, der bis Ende 2007 einen Vertrag über eine Lebensversicherung geschlossen hat, steht im Falle der Kündigung bei Unwirksamkeit der in den allgemeinen Bedingungen enthaltenen Klauseln über die Berechnung des Rückkaufswertes und die Verrechnung der Abschlusskosten (hierzu Senatsurteil vom 25. Juli 2012 - IV ZR 201/10, BGHZ 194, 208) im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ein Mindestbetrag zu, der die Hälfte des mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation berechneten ungezillmerten Deckungskapitals nicht unterschreiten darf (Fortführung Senatsurteil vom 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03, BGHZ 164, 297).
§ 169 Abs. 3 Satz 1 VVG findet auf solche Verträge weder über § 306 Abs. 2 BGB noch über die Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung Anwendung.
Urteil vom 11. September 2013 - IV ZR 17/13
Pressemitteilung 147/13
Verhandlungstermin zur Frage der Wirksamkeit einer zusammen mit einer Rentenversicherung abgeschlossenen Kostenausgleichsvereinbarung (sog. Nettopolice) aufgehoben
Urteil vom 16. Juli 2013 - IV ZR 319/12
Pressemitteilung Nr. 122/13
Zum Umfang des Beurkundungserfordernisses bei Anfechtung eines Erbvertrags
BGB §§ 2281 Abs. 1, 2282 Abs. 3; ZPO § 416
Die Begebung einer notariellen Anfechtungserklärung nach § 2281 BGB unterliegt nicht dem Beurkundungserfordernis des § 2282 Abs. 3 BGB.
Die Beweisregel des § 416 ZPO erstreckt sich auf die Begebung einer schriftlichen Willenserklärung auch, wenn ihre Übermittlung noch von einer gesonderten Weisung des Erklärenden abhängen soll (Fortführung der Senatsurteile vom 8. März 2006 - IV ZR 145/05, NJW - RR 2006, 847 Rn. 13 und vom 18. Dezember 2002 - IV ZR 39/02, NJW - RR 2003, 384 unter II.).
Urteil vom 10. Juli 2013 - IV ZR 224/12
VVG §§ 159, 185; BGB § 516
Wird in einem Gruppenunfallversicherungsvertrag vereinbart, dass für den Fall des Unfalltodes eines Mitarbeiters (versicherte Person) des Unternehmens (Versicherungsnehmer) die gesetzlichen Erben des Mitarbeiters bezugsberechtigt sind, soweit keine andere Bestimmung getroffen wurde, so muss eine Mitteilung der Änderung der Bezugsberechtigung gegenüber dem Versicherer erfolgen. Eine bloße Anzeige gegenüber dem Unternehmen ist nur ausreichend, wenn vereinbart wurde, dass das Unternehmen Änderungen der Bezugsberechtigung mit Wirkung auch für den Versicherer entgegennehmen kann.
Urteil vom 26. Juni 2013 - IV ZR 243/12
VVG §§ 174, 176 a.F.; RDG § 8 Abs. 1 Nr. 4
Sind in einem Vertrag über eine kapitalbildende Lebensversicherung die Allgemeinen Bedingungen über die Berechnung des Rückkaufswerts und die Verrechnung der Abschlusskosten unwirksam, steht dem Versicherungsnehmer als Rückkaufswert oder als beitragsfreie Versicherungssumme jedenfalls die Hälfte des ungezillmerten Deckungskapitals als Mindestleistung zu (vgl. Senatsurteil vom 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03, BGHZ 164, 297, 322 f.). Diese Mindestleistung ist ohne Berücksichtigung von Abschlusskosten zu berechnen. Der Versicherer ist insoweit auch nicht zu einer ratierlichen Verrechnung von Abschlusskosten berechtigt.
Zur Intransparenz von Bestimmungen über die Verrechnung von Abschlusskosten in der fondsgebundenen Lebensversicherung in Form der "Teilzillmerung".
Ist die Rechtsdienstleistung einer Verbraucherzentrale nach § 8 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2, § 7 Abs. 2 RDG erlaubt, so kommt es nicht zusätzlich darauf an, ob die Tätigkeit der Verbraucherzentrale auch im Interesse des Verbraucherschutzes erforderlich ist.
Urteil vom 26. Juni 2013 - IV ZR 39/10
AVB Feuerversicherung, hier § 3 Nrn. 1 und 3 a) AFB 87
Der Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für Aufräumungs-, Abbruch- oder Schadenminderungskosten nach § 3 Nrn. 1 und 3 a) AFB 87 setzt nicht voraus, dass der Versicherungsnehmer diese Aufwendungen seinerseits bereits erbracht oder zumindest entsprechende Zahlungsverpflichtungen begründet hat.
Urteil vom 19. Juni 2013 - IV ZR 228/12
BGB § 241 Abs. 2
Den Versicherer trifft eine vertragliche Nebenpflicht, auf Verlangen seines Versicherungsnehmers mit einem von diesem umfassend bevollmächtigten Vertreter Schriftwechsel im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses zu führen, es sei denn, dass dies dem Versicherer aus besonderen Umständen im Einzelfall unzumutbar ist.
Urteil vom 29. Mai 2013 - IV ZR 165/12
VBLS § 65 Abs. 5 Satz 1, Abs. 5a; ATV § 17 Abs. 1 Satz 1; AVP Ziff. 4.1 Satz 2, Ziff. 4.3 Satz 2; TVG § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; BGB § 613a Abs. 1 Satz 1, § 307 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 und 2
Die Stichtagsregelung des § 65 Abs. 5 Satz 1 VBLS und die Regelungen zur Umverteilung des Sanierungsgeldes in § 65 Abs. 5a VBLS sind wirksam.
Urteil vom 15. Mai 2013 - IV ZR 33/11
Bundesgerichtshof erklärt zwei Ausschlussklauseln in der Rechtsschutzversicherung für unwirksam
Urteile vom 10. Mai 2013 - IV ZR 84/12 - IV ZR 174/12
Bundesgerichtshof erklärt zwei Ausschlussklauseln in der Rechtsschutzversicherung für unwirksam
AVB Rechtsschutzversicherung (hier "Effektenklausel"; "Prospekthaftungsklausel"); BGB § 307 Abs. 1 Satz 2
Die Klausel in allgemeinen Bedingungen der Rechtsschutzversicherung "Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten (z.B. Anleihen, Aktien, Investmentanteilen) sowie der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind (z.B. Abschreibungsgesellschaften, Immobilienfonds)" ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam.
Fachbegriffe, die keine fest umrissenen Begriffe der Rechtssprache sind, scheiden als objektive Verständnisvorgabe für die Auslegung von Versicherungsbedingungen nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers aus.
Urteil vom 08. Mai 2013 - IV ZR 174/12
Pressemitteilung Nr. 85/13
BGB § 307 Abs. 1 Satz 2, § 328 Abs. 2
AVB Rechtsschutzversicherung (Leistungsausschluss betreffend Beteiligungen)
1. Zur Zulässigkeit eines zwischen Versicherungsnehmerin und Versicherer rückwirkend vereinbarten Leistungsausschlusses in einer Gruppen - Rechtsschutzversicherung.
2. Der Leistungsausschluss in Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung "für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen ... in ursächlichem Zusammenhang mit dem Ankauf, der Veräußerung, der Verwaltung von Beteiligungen" ist wirksam.
Urteil vom 8. Mai 2013 - IV ZR 233/11
FamFG § 59 Abs. 1, BGB § 2198
Der Vermächtnisnehmer ist gegen die Ablehnung der Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht gemäß § 59 Abs. 1 FamFG beschwerdeberechtigt, wenn es zu den Aufgaben des Testamentsvollstreckers zählt, dieses Vermächtnis zu erfüllen.
Beschluss vom 24. April 2013 - IV ZB 42/12
AVB Krankentagegeldversicherung (hier § 1 Abs. 3 Satz 1 MB/KT 2009)
Arbeitsunfähigkeit i.S. von § 1 Abs. 3 Satz 1 MB/KT 2009 entfällt nicht, wenn der Versicherte lediglich zu einzelnen Tätigkeiten in der Lage ist, die im Rahmen seiner Berufstätigkeit zwar auch anfallen, isoliert aber keinen Sinn ergeben.
Arbeitsunfähigkeit eines Rechtsanwalts ist gegeben, wenn diesem die Fähigkeit zur umfassenden Bearbeitung der übernommenen Mandate und Vertretung des Mandanten fehlt.
Urteil vom 3. April 2013 - IV ZR 239/11
Verhandlungstermin zur Frage der Unkündbarkeit einer zusammen mit einer Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossenen Kostenausgleichsvereinbarung (sog. Nettopolice) aufgehoben
Urteil vom 22. März 2013 - IV ZR 265/12
Die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlung von Versicherungsprämien mit Ratenzahlungszuschlägen ist keine Kreditgewährung
BGB § 271 Abs. 1; § 506 Abs. 1, § 494 Abs. 2 Satz 2, § 499 Abs. 1 in der Fassung vom 2. Januar 2002; VerbrKG § 1 Abs. 2, § 6 Abs. 2 Satz 2; VVG §§ 9, 35 a.F.
Die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlungsweise von Versicherungsprämien ist keine Kreditgewährung in Form eines entgeltlichen Zahlungsaufschubs.
Dies gilt unabhängig davon, ob dem Versicherungsnehmer nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zunächst eine Jahresprämie angeboten und ihm dann davon abweichend die Möglichkeit eingeräumt wird, eine unterjährige Zahlungsweise zu wählen oder ob von vornherein eine unterjährige Zahlungsperiode vor-gesehen ist.
Urteil vom 6. Februar 2013 - IV ZR 230/12
Pressemitteilung Nr. 24/13
BGB § 2332 a.F., § 2313 Abs. 2
Für den Beginn der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs kommt es nicht auf die Kenntnis des Pflichtteilsberechtigten von Zusammensetzung und Wert des Nachlasses an. Die Verjährungsfrist beginnt nicht erneut zu laufen, wenn der Pflichtteilsberechtigte erst später von der Zugehörigkeit eines weiteren Gegenstandes zum Nachlass erfährt. § 2313 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 BGB ist nicht entsprechend anzuwenden.
Urteil vom 16. Januar 2013 - IV ZR 232/12
BGB § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1; VVG n.F. § 207 Abs. 2 Satz 2; VVG a.F. § 178 Abs. 2 Satz 2; MB/KK 2009 § 13 Abs. 10 Satz 3
Unter Geltung des § 207 Abs. 2 Satz 2 VVG hat der Versicherungsnehmer ebenso wie nach der früheren Regelung des § 178n Abs. 2 Satz 2 VVG den Nachweis zu erbringen, dass die versicherte Person von der Kündigung Kenntnis erlangt hat. Damit übereinstimmende Bestimmungen in Allgemeinen Versicherungsbedingungen benachteiligen den Versicherungsnehmer nicht unangemessen i.S. von § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB.
Der Versicherer ist nach Treu und Glauben verpflichtet, den Versicherungsnehmer darauf hinzuweisen, dass eine von diesem erklärte Kündigung mangels Nachweises der Kenntnis der versicherten Person unwirksam ist.
Urteil vom 16. Januar 2013 - IV ZR 94/11
VBL-Satzung § 80 Satz 1; BGB § 307 Abs. 1 Satz 2
§ 80 Satz 1 VBLS verstößt nicht gegen das Transparenzgebot.
Urteil vom 16. Januar 2013 - IV ZR 232/10
VVG § 28 Abs. 4
Dem Erfordernis einer gesonderten Mitteilung in Textform i.S. von § 28 Abs. 4 VVG genügt es, wenn der Versicherer die Belehrung des Versicherungsnehmers in einen Schadenmeldungsfragebogen oder ein sonstiges Schreiben aufnimmt, in welchem dem Versicherungsnehmer Fragen zur Aufklärung des Versicherungsfalls gestellt werden.
In diesen Fällen muss sich die Belehrung durch ihre Platzierung und drucktechnische Gestaltung vom übrigen Text derart abheben, dass sie für den Versicherungsnehmer nicht zu übersehen ist.
Urteil vom 9. Januar 2013 - IV ZR 197/11
RVG § 15 Abs. 2 Satz 1
Bei einem Ordnungswidrigkeitenverfahren vor der Verwaltungsbehörde und vor dem Amtsgericht handelt es sich um dieselbe Angelegenheit i.S. von § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG, so dass ein Rechtsanwalt die Telekommunikationspauschale (Nr. 7002 VV RVG) nur einmal fordern kann.
Urteil vom 19. Dezember 2012 - IV ZR 186/11
ZPO § 574 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2, § 568 Satz 2
Eine nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Kollegium eines Beschwerdesenats kommt nur in Betracht, wenn die Nichtzulassung in dem vorangegangenen Beschluss des originären Einzelrichters auf einem willkürlichen Verstoß gegen Verfahrensgrundrechte beruht.
Beschluss vom 12. Dezember 2012 - IV ZB 26/12
ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2
Ein nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 4 UKlaG in die Liste qualifizierter Einrichtungen eingetragener Verbraucherverband ist unabhängig von seiner Geschäftsorganisation in durchschnittlich schwierigen Fällen unter dem Gesichtspunkt der Kostenerstattung gehalten, einen am Gerichtsort ansässigen Prozessvertreter zu beauftragen. Reisekosten zum Prozessgericht zählen in diesen Fällen nicht zu den notwendigen Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.
Beschluss vom 12. Dezember 2012 - IV ZB 18/12
KZVKS § 55 Abs. 3 Satz 3, § 63, § 64, DVO zu § 64 KZVKS; BGB § 315 Abs. 1 Die Höhe des Sanierungsgeldes einer Kirchlichen Zusatzversorgungskasse beruht schon deshalb nicht auf einer Grundentscheidung der Tarifvertragsparteien, weil es hierzu an einer tarifvertraglichen Regelung fehlt. Die Bestimmung der Höhe des Sanierungsgeldes durch die Zusatzversorgungskasse hat gemäß § 315 Abs. 1 BGB nach billigem Ermessen zu erfolgen.
Die Regelung einer Zahlungsverpflichtung von Beteiligten in einer Durchführungsvorschrift zu einer Satzungsbestimmung (hier: sog. "Beitragszuschuss Ost") ist nach § 305c Abs. 1 BGB eine überraschende Klausel.
Urteil vom 5. Dezember 2012 - IV ZR 110/10
Bundesgerichtshof entscheidet über Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den Fällen unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 Abs. 2 StGB
AVB Kraftfahrtversicherung (AKB 2008) E.1.3, E.6.2; StGB § 142 Abs. 2
Kommt der Versicherungsnehmer, der sich nach einem Verkehrsunfall erlaubt vom Unfallort entfernt hat, seiner Pflicht zur unverzüglichen Ermöglichung nachträglicher Feststellungen nicht rechtzeitig nach, informiert er jedoch statt dessen seinen Versicherer zu einem Zeitpunkt, zu dem er durch Mitteilung an den Geschädigten eine Strafbarkeit nach § 142 Abs. 2 StGB noch hätte abwehren können, so begründet allein die unterlassene Erfüllung der Pflicht nach § 142 Abs. 2 StGB keine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit (Fortführung von Senatsurteil vom 1. Dezember 1999 IV ZR 71/99, VersR 2000, 222).
Urteil vom 21. November 2012 - IV ZR 97/11
Pressemitteilung Nr. 195/12
Bundesgerichtshof zur Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten in zertifizierten Altersvorsorgeverträgen
BGB § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1; InvG § 125; AltZertG § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8
Eine in zertifizierten Altersvorsorgeverträgen verwendete Klausel, nach der die Abschluss- und Vertriebskosten gleichmäßig auf die ersten fünf Laufzeitjahre verteilt werden, benachteiligt die Anleger nicht unangemessen.
Urteil vom 7. November 2012 - IV ZR 292/10
Pressemitteilung Nr. 186/12
Bundesgerichtshof zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen
Urteil vom 17. Oktober 2012 - IV ZR 202/10
Pressemitteilung Nr. 177/12
Prozesskostenhilfe: Entzug der Bewilligung infolge falscher Angaben des Antragstellers
ZPO § 124 Nr. 2 Alt. 1
Die Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung wegen absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit gemachter falscher Angaben nach § 124 Nr. 2 Alt. 1 ZPO setzt nicht voraus, dass die falschen Angaben des Antragstellers zu einer objektiv unrichtigen Bewilligung geführt haben, diese mithin auf den Falschangaben beruht.
Beschluss vom 10. Oktober 2012 - IV ZB 16/12
Pressemitteilung Nr. 189/12
BGB § 2198 Abs. 1; BeurkG § 7 Nr. 1
Die Regelung in einem notariellen Testament, dass der Notar die Person des Testamentsvollstreckers bestimmen soll (vgl. § 2198 Abs. 1 Satz 1 BGB), ist wegen des Verbots der Verschaffung eines rechtlichen Vorteils zugunsten des Notars gemäß § 7 Nr. 1 BeurkG unwirksam.
Beschluss vom 10. Oktober 2012 - IV ZB 14/12
Gegenwertforderung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
Urteil vom 10. Oktober 2012 - IV ZR 12/11
Pressemitteilung Nr. 169/12
Gegenwertforderung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
VBLS § 23 Abs. 2; BGB § 307 Abs. 1 BGB; Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum ATV § 1 Nr. 1, § 2 Satz 1
Eine Grundentscheidung der Tarifvertragsparteien, bei deren Umsetzung und inhaltlicher Ausgestaltung der Satzungsgeber eine weitgehende Gestaltungsfreiheit hat, setzt eine wirksame tarifvertragliche Regelung voraus.
Der Änderungstarifvertrag Nr. 6 vom 24. November 2011 zum Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung - ATV) vom 1. März 2002 stellt hinsichtlich seiner rückwirkend zum 1. Januar 2001 in Kraft gesetzten Regelungen zum Gegenwert für Beteiligungen, die vor Abschluss dieses Tarifvertrages beendet wurden, eine unzulässige echte Rückwirkung dar.
Die in § 23 Abs. 2 VBLS geregelte volle Berücksichtigung von Versicherten ohne erfüllte Wartezeit bei der Berechnung des Gegenwerts sowie die Ausgestaltung des Gegenwerts als Einmalzahlung eines Barwerts benachteiligen den ausgeschiedenen Beteiligten unangemessen.
Die Gegenwertregelung des § 23 Abs. 2 VBLS ist intransparent, weil nicht alle Berechnungsgrundlagen des Gegenwerts offen gelegt werden.
Urteil vom 10. Oktober 2012 - IV ZR 10/11
Pressemitteilung Nr. 177/12
ZPO § 540 Abs. 2, § 313a Abs. 1
Von der Möglichkeit, in einem Berufungsurteil gemäß § 540 Abs. 2, § 313a Abs. 1 ZPO tatbestandliche Feststellungen und die rechtliche Begründung wegzulassen, darf ein Berufungsgericht nur dann Gebrauch machen, wenn es sich zuvor von Amts wegen vergewissert hat, dass ein Rechtsmittel gegen sein Urteil unzweifelhaft nicht zulässig ist. Diese Voraussetzung ist ohne den Verzicht der unterliegenden Partei auf Rechtsmittel nicht gegeben, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil zulässig ist.
Beschluss vom 18. September 2012 - VI ZR 51/12
Unzulässigkeit der Kombination eines absoluten jährlichen Selbstbehalts sowie eines behandlungsbezogenen Selbstbehalts bei Wechsel des Tarifs innerhalb eines bestehenden Krankenversicherungsvertrages
VVG § 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Macht der Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung von seinem Recht Gebrauch, innerhalb eines bestehenden Versicherungsverhältnisses von dem bisherigen Tarif ("Herkunftstarif") mit einem absoluten jährlichen Selbstbehalt in einen neuen Tarif ("Zieltarif") mit behandlungsbezogenem Selbstbehalt zu wechseln, kann der Versicherer gemäß § 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 2 VVG einen Leistungsausschluss nur verlangen, soweit der behandlungsbezogene Selbstbehalt den absoluten Selbstbehalt nicht ausschöpft. Der kumulative Ansatz sowohl des absoluten als auch des behandlungsbezogenen Selbstbehalts ist unzulässig.
Urteil vom 12. September 2012 - IV ZR 28/12
Pressemitteilung Nr. 147/12
EGBGB Art. 25; Deutsch-Türkischer KonsularVtr Nr. 14 Anlage zu Art. 20
Die erbrechtlichen Verhältnisse eines ohne Hinterlassen einer letztwilligen Verfügung in Deutschland verstorbenen türkischen Staatsangehörigen richten sich nach Ziff. 14 der Anlage zu Art. 20 des Konsularvertrages zwischen der Türkischen Republik und dem Deutschen Reich vom 28. Mai 1929.
Hat der Erblasser im Inland unbewegliches Vermögen hinterlassen, so ist die Erbfolge nach deutschem Recht zu beurteilen.
Findet auf die güterrechtlichen Verhältnisse des Erblassers und seiner überlebenden Ehefrau ebenfalls deutsches Recht Anwendung (Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB), so beträgt gemäß § 1931 Abs. 1, 3 i.V.m. § 1371 Abs. 1 BGB der Anteil der Ehefrau an dem unbeweglichen Vermögen neben Abkömmlingen des Erblassers 1/2. Auf die Frage der international-privatrechtlichen Qualifikation des § 1371 Abs. 1 BGB kommt es in einem derartigen Fall nicht an.
Beschluss vom 12. September 2012 - IV ZB 12/12
ZPO § 91 Abs. 2 Satz 2
Die Mehrkosten für einen zweiten Rechtsanwalt sind erstattungsfähig, wenn der erste Prozessbevollmächtigte seine Zulassung zur Anwaltschaft aus achtenswerten Gründen zurückgegeben hat und dies bei Übernahme des Mandats noch nicht absehbar war.
Dies ist im Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen.
Beschluss vom 12. September 2012 - IV ZB 3/12
VVG § 205 Abs. 6, § 193 Abs. 3
Die vom Versicherungsnehmer erklärte Kündigung eines Krankenversicherungsvertrages, der eine Pflicht aus § 193 Abs. 3 Satz 1 VVG erfüllt, wird erst im Zeitpunkt des Zugangs des Nachweises der Anschlussversicherung beim bisherigen Versicherer wirksam. Eine Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung beim bisherigen Versicherer kommt nicht in Betracht.
Urteil vom 12. September 2012 - IV ZR 258/11
Bundesgerichtshof zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen
BGB § 307; VVG a.F. §§ 174, 176
Bestimmungen in Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kapitallebensversicherung und die aufgeschobene Rentenversicherung, die vorsehen, dass die Abschlusskosten im Wege des so genannten Zillmerverfahrens mit den ersten Beiträgen des Versicherungsnehmers verrechnet werden, stellen eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers dar und sind daher gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 2 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. Entsprechendes gilt für eine inhaltlich vergleichbare Regelung in der fondsgebundenen Rentenversicherung.
Klauseln, die nicht hinreichend deutlich zwischen dem Rückkaufswert gemäß § 176 Abs. 3 VVG a.F. und dem so genannten Stornoabzug in § 176 Abs. 4 VVG a.F. differenzieren, sind wegen Intransparenz gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam.- 2 -
Eine Regelung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kapitallebensversicherung, die aufgeschobene Rentenversicherung und die fondsgebundene Rentenversicherung, die vorsieht, dass nach allen Abzügen verbleibende Beträge unter 10 € nicht erstattet werden, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Versicherungsnehmers unwirksam
Urteil vom 25. Juli 2012 - IV ZR 201/10
Pressemitteilung Nr. 122/12
Bundesgerichtshof zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen Lebensversicherer Clerical Medical
AVB Lebensversicherung (hier: Policenbedingungen "Wealthmaster Noble" Nr. 3.1); BGB §§ 133, 157, 278
Zu Erfüllungsansprüchen bei einer anteilsgebundenen Lebensversicherung ("Wealthmaster Noble"), wenn nach dem Versicherungsschein vorbehaltlos regelmäßige Auszahlungen während der Laufzeit des Vertrages vorgesehen sind und die in Bezug genommenen Policenbedingungen einschränkende Regelungen für die Einlösung von Anteilen auf schriftlichen Antrag des Versicherungsnehmers vorsehen.
Stellt sich der Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung bei wirtschaftlicher Betrachtung als Anlagegeschäft dar, so ist der Versicherer entsprechend den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur Aufklärung bei Anlagegeschäften verpflichtet, den Kläger bereits im Rahmen der Vertragsverhandlungen über alle Umstände verständlich und vollständig zu informieren, die für seinen Anlageentschluss von besonderer Bedeutung sind.
Urteile vom 11. Juli 2012 - IV ZR 122/11 - IV ZR 151/11 - IV ZR 164/11 - IV ZR 271/10 - IV ZR 286/10
Pressemitteilung Nr. 110/12
Bundesgerichtshof entscheidet über Pflichtteilsberechtigung eines Abkömmlings trotz Pflichtteilsverzicht des näheren Abkömmlings
BGB § 2309 Alt. 2
Als "hinterlassen" i.S. des § 2309 Alt. 2 BGB gelten nicht letztwillige oder lebzeitige Zuwendungen des Erblassers an den näheren, trotz Erb- und Pflichtteilsverzichts zum gewillkürten Alleinerben bestimmten Abkömmling, wenn dieser und der entferntere Abkömmling demselben, allein bedachten Stamm gesetzlicher Erben angehören.
Urteil vom 27. Juni 2012 - IV ZR 239/10
AVB Wohngebäudeversicherung (hier Nr. 6.2 i.V.m. Nr. 6.2.5 WGB F 01/03, insoweit wortgleich mit § 9 Abs. 4 Buchst. e VGB 88)
Ein Leistungsausschluss, demzufolge sich der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden "durch Schwamm" erstreckt, gilt für alle Arten von Hausfäulepilzen und erfasst gerade auch den Schwammbefall als Folge eines versicherten Leitungswasseraustritts.
In dieser Auslegung hält der Leistungsausschluss der Inhaltskontrolle stand.
Urteil vom 27. Juni 2012 - IV ZR 212/10
AVB Unfallversicherung (hier: AUB 2002 Nr. 2.1.1.1)
Die Fristenregelung in AUB 2002 Nr. 2.1.1.1, nach der die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und geltend gemacht sein muss, genügt auch unter Berücksichtigung des vorangestellten Inhalts-verzeichnisses den Anforderungen des Transparenzgebots.
Urteil vom 20. Juni 2012 - IV ZR 39/11
AVB Berufshaftpflichtversicherung (hier: VBHAI Ziff. 5.2.3, 6.2.3); BGB § 307 Abs. 1 Satz 1
Eine Klausel in einer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten, die die Verletzung der Pflicht zu zutreffenden Angaben über die für die Beitragshöhe maßgeblichen Honorarumsätze durch eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Betrages der daraus folgenden Prämiendifferenz sanktioniert, benachteiligt den Versicherungsnehmer unangemessen und ist deshalb unwirksam.
Urteil vom 30. Mai 2012 - IV ZR 87/11
Bundesgerichtshof erkennt Pflichtteilsergänzungsanspruch auch für Schenkungen des Erblassers vor der Geburt der Abkömmlinge zu
BGB § 2325
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch - hier eines Abkömmlings - nach § 2325 Abs. 1 BGB setzt nicht voraus, dass die Pflichtteilsberechtigung bereits im Zeitpunkt der Schenkung bestand (Abkehr von den Senatsurteilen vom 21. Juni 1972 - IV ZR 69/71, BGHZ 59, 210 und vom 25. Juni 1997 - IV ZR 233/96, ZEV 1997, 373).
Urteil vom 23. Mai 2012 – IV ZR 250/11
Pressemitteilung Nr. 72/12
AVB Flusskasko-Versicherung (hier Nr. 6 b BB-Flusskasko)
Die so genannte Schwesterschiffklausel in Besonderen Bedingungen für die Flusskaskoversicherung findet auch Anwendung, wenn die Schwesterschiffe bei dem Schadenereignis als Schub- oder Koppelverband geführt wurden.
Urteil vom 18. April 2012 - IV ZR 283/11
VVG § 193 Abs. 3 Satz 3
Eine Mitgliedschaft in der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) fällt unter den Bestandsschutz für Altversicherungsverträge nach § 193 Abs. 3 Satz 3 VVG und genügt den Anforderungen an die Versicherungspflicht.
Urteil vom 4. April 2012 - IV ZR 125/11
ZPO §§ 4, 511 Abs. 2 Nr. 1, 574 Abs. 2
Zinsen und vorprozessuale Anwaltskosten sind als Streitwert erhöhender Hauptanspruch zu berücksichtigen, wenn der Hauptanspruch selbst übereinstimmend ganz oder teilweise für erledigt erklärt worden ist.
Beschluss vom 4. April 2012 - IV ZB 19/11
ZPO §§ 233, 234, 520
Versäumt eine mittellose Partei die Frist zur Begründung der Berufung, so kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach der Entscheidung über die Prozesskostenhilfe nur in Betracht, wenn die Mittellosigkeit für die Fristversäumung kausal geworden ist. Ist die Partei bei einer unbeschränkten Einlegung der Berufung bereits anwaltlich vertreten und reicht ihr Rechtsanwalt zur Begründung des Prozesskostenhilfegesuchs noch vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist eine vollständige, allerdings als "Entwurf" bezeichnete und nicht unterzeichnete Berufungsbegründungsschrift ein, kann die mittellose Partei dessen ungeachtet glaubhaft machen, dass der Anwalt nicht bereit war, die Berufung ohne Bewilligung von Prozesskostenhilfe ordnungsgemäß und insbesondere fristgerecht zu begründen (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 6. Mai 2008 VI ZB 16/07, NJW 2008, 2855).
Beschluss vom 29. März 2012 - IV ZB 16/11
Vorlage an den EuGH zur Vereinbarkeit der Vorschrift des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. mit der Zweiten und Dritten Richtlinie Lebensversicherung/EWG
Beschluss vom 28. März 2012 - IV ZR 76/11
Pressemitteilung Nr.42/12
ZPO § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1
Das Berufungsgericht ist zur Nachholung einer unterbliebenen Entscheidung über die Zulassung der Berufung nur befugt, wenn das erstinstanzliche Gericht für eine Zulassungsentscheidung keine Veranlassung gesehen hat, weil es wegen eines auf mehr als 600 € festgesetzten Streitwerts von einer entsprechenden Beschwer der unterlegenen Partei ausgegangen ist, während das Berufungsgericht diesen Wert für nicht erreicht hält (Anschluss an BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 III ZR 338/09, NJW 2011, 926).
Aus dem Ausspruch zur vorläufigen Vollstreckbarkeit ergeben sich keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass das erstinstanzliche Gericht von einer Rechtsmittelfähigkeit seiner Entscheidung ausgegangen ist, wenn fehlerhaft eine Sicherheitsleistung nach § 709 Satz 1 ZPO angeordnet worden ist.
Urteil vom 7. März 2012 - IV ZR 277/10
Bundesgerichtshof zur Geltendmachung und zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen englischen Lebensversicherer
EuGVVO Artt. 8, 12 Abs. 1, 35; VVG a.F. § 12 Abs. 1; BGB §§ 195, 199
Der Anerkennung eines gerichtlich genehmigten Vergleichsplans nach englischem Gesellschaftsrecht ("Scheme of Arrangement"), der eine Lebensversicherung betrifft, stehen jedenfalls die Vorschriften über die Zuständigkeit in Versicherungssachen gemäß Artt. 8, 12 Abs. 1, 35 EuGVVO entgegen.
Die Verjährung eines auf das negative Interesse gerichteten Schadensersatzanspruchs aus vorvertraglichem Verschulden richtet sich nicht nach § 12 Abs. 1 VVG a.F., sondern nach den §§ 195, 199 BGB (Bestätigung Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2009 - IV ZR 195/08, VersR 2010, 373).
Urteil vom 15. Februar 2012 – IV ZR 194/09
Pressemitteilung Nr. 24/12
AVB Berufsunfähigkeitsversicherung
Bei dem für die Verweisbarkeit des Versicherungsnehmers auf seine neue berufliche Tätigkeit gebotenen Einkommensvergleich kann auch der Erhalt von Arbeitslosengeld I zu berücksichtigen sein.
Welche Vergleichsmethode dem Maßstab der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse am besten gerecht wird (Netto- oder Bruttovergleich), entscheidet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
Urteil vom 8. Februar 2012 - IV ZR 287/10
VVG a.F. § 12 Abs. 3; EGVVG Art. 1
Die Klagefrist des § 12 Abs. 3 VVG a.F. kann seit dem Inkrafttreten des neuen VVG am 1. Januar 2008 nicht mehr wirksam gesetzt werden.
Urteil vom 8. Februar 2012 - IV ZR 223/10
VVG a.F. § 166 (VVG n.F. § 159)
Überträgt der Sicherungsnehmer die ihm abgetretenen Ansprüche aus einer Lebensversicherung nach dem Tode des Versicherungsnehmers auf dessen Erben zurück, so lebt die "für die Dauer der Abtretung" widerrufene Bezugsrechtsbestimmung bei dem ursprünglich als berechtigt Benannten wieder auf (Fortführung von BGHZ 187, 220).
Urteil vom 18. Januar 2012 - IV ZR 196/10
AFB 87 § 2 Nr. 1 a
§ 2 Nr. 1 a AFB 87 stellt bei Gebäuden nicht auf das Eigentum des Versicherungsnehmers ab.
Urteil vom 18. Januar 2012 - IV ZR 140/09
GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 412
Legt eine Partei ein medizinisches Gutachten vor, das im Gegensatz zu den Erkenntnissen des gerichtlich bestellten Sachverständigen steht, so ist vom Tatrichter besondere Sorgfalt gefordert. Er darf in diesem Fall - wie auch im Fall sich widersprechender Gutachten zweier gerichtlich bestellter Sachverständiger - den Streit der Sachverständigen nicht dadurch entscheiden, dass er ohne einleuchtende und logisch nachvollziehbare Begründung einem von ihnen den Vorzug gibt (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 18. Mai 2009 - IV ZR 57/08, VersR 2009, 975 Rn. 7 m.w.N.). Einwände, die sich aus einem Privatgutachten gegen das Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen ergeben, muss das Gericht ernst nehmen, ihnen nachgehen und den Sachverhalt weiter aufklären.
Gegebenenfalls hat das Gericht den Sachverständigen unter Gegenüberstellung mit dem Privatgutachter anzuhören, um dann entscheiden zu können, wieweit es den Ausführungen des Sachverständigen folgen will (BGH, Urteil vom 14. April 1981 - VI ZR 264/79, VersR 1981, 576 unter II 1 b). Wenn der gerichtlich bestellte Sachverständige weder durch schriftliche Ergänzung seines Gutachtens noch im Rahmen seiner Anhörung die sich aus dem Privatgutachten ergebenden Einwendungen auszuräumen vermag, muss der Tatrichter im Rahmen seiner Verpflichtung zur Sachaufklärung gemäß § 412 ZPO ein weiteres Gutachten einholen (Senatsbeschluss vom 18. Mai 2009 aaO m.w.N.).
Urteil vom 12. Januar 2011 – IV ZR 190/08
VVG § 28 Abs. 2
Der Versicherer kann bei grob fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit durch den Versicherungsnehmer in Ausnahmefällen die Leistung vollständig versagen (hier: Kürzung auf null bei absoluter Fahruntüchtigkeit). Dazu bedarf es der Abwägung der Umstände des Einzelfalles (Fortführung von Senatsurteil vom 22. Juni 2011 - IV ZR 225/10, VersR 2011, 1037).
Urteil vom 11. Januar 2012 - IV ZR 251/10
BGB §§ 670, 677, 683, 1968
Ein Anspruch auf Ersatz der Bestattungskosten nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß §§ 670, 677, 683 BGB gegen den totenfürsorgeberechtigten und -verpflichteten Angehörigen kann demjenigen zustehen, der die Beerdigung eines Verstorbenen veranlasst, auch wenn der Totenfürsorgeberechtigte nicht Erbe ist. § 1968 entfaltet gegenüber einem solchen Anspruch keine Sperrwirkung.
Beschluss vom 14. Dezember 2011 - IV ZR 132/11
BGB §§ 670, 677, 683, 1968Ein Anspruch auf Ersatz der Bestattungskosten nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß §§ 670, 677, 683 BGB gegen den totenfürsorgeberechtigten und -verpflichteten Angehörigen kann demjenigen zustehen, der die Beerdigung eines Verstorbenen veranlasst, auch wenn der Totenfürsorgeberechtigte nicht Erbe ist. § 1968 entfaltet gegenüber einem solchen Anspruch keine Sperrwirkung.Beschluss vom 14. Dezember 2011 - IV ZR 132/11
AUB 88 § 7
Nach der für die Bemessung der Invaliditätsleistung maßgeblichen Gliedertaxe schließt der Verlust oder die Funktionsunfähigkeit eines funktionell höher bewerteten, rumpfnäheren Gliedes den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit des rumpfferneren Gliedes ein (hier: Schulter und Hand des rechten Arms). Eine Addition der einzelnen Invaliditätsgrade findet nicht statt.
Führt die Funktionsunfähigkeit des rumpfferneren Körperteils zu einem höheren Invaliditätsgrad als die Funktionsunfähigkeit des rumpfnäheren Körperteils, so stellt die Invaliditätsleistung für das rumpffernere Körperteil die Untergrenze der geschuldeten Versicherungsleistung dar.
Urteil vom 14. Dezember 2011 - IV ZR 34/11
Kein Ausschluss jeder außerordentlichen Kündigung eines Vertrages über eine Krankheitskostenversicherung Unkündbarkeit der privaten Pflegepflichtversicherung
VVG § 206 Abs. 1 Satz 1; BGB § 314; SGB XI § 110 Abs. 4
1. § 206 Abs. 1 Satz 1 VVG schließt nicht jede außerordentliche Kündigung eines Krankheitskostenversicherungsvertrages durch den Versicherer aus.
2. In diesem Fall wird weder die Krankheitskostenversicherung mit dem bisherigen Versicherer im Basistarif (§ 12 Abs. 1a VAG) fortgesetzt, noch steht dem Versicherungsnehmer gegen diesen ein Anspruch auf Abschluss eines derartigen Vertrages zu.
3. Im Bereich der Pflegepflichtversicherung ist jede außerordentliche Kündigung des Versicherers ausgeschlossen (§ 110 Abs. 4 SGB XI).
Urteil vom 7. Dezember 2011 - IV ZR 105/11
Pressemitteilung Nr. 195/11
BGB § 2348
§ 2348 BGB regelt lediglich die Formbedürftigkeit des Erbverzichts als abstraktes erbrechtliches Verfügungsgeschäft. Eine entsprechende Anwendung auf dingliche Vollzugsgeschäfte, die mit einem Erbverzicht im Zusammenhang stehen, kommt nicht in Betracht.
Urteil vom 7. Dezember 2011 - IV ZR 16/11
AUB 94 § 8; AUB 2008/2010 Nr. 3; ZPO § 286 Abs. 1 Satz 1
Der Unfallversicherer hat den Vollbeweis i.S. von § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO dafür zu erbringen, dass Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen (hier dem Tod des Versicherungsnehmers) zu mindestens 25% mitgewirkt haben.
Urteil vom 23. November 2011 - IV ZR 70/11
BGB § 1964; FamFG § 17
Gegen den Beschluss über die Feststellung des Erbrechts des Fiskus nach § 1964 Abs. 1 BGB ist die befristete Beschwerde nach § 58 Abs. 1, § 63 Abs. 1 FamFG eröffnet.
Enthält der Beschluss des Nachlassgerichts nicht die erforderliche Rechtsbehelfsbelehrung nach § 39 FamFG, so kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 17 Abs. 1 und 2 FamFG nur bei Kausalität zwischen der fehlenden oder unzureichenden Rechtsbehelfsbelehrung und der Fristversäumnis in Betracht (Anschluss an BGH vom 23. Juni 2010 XII ZB 82/10, FamRZ 2010, 1425). Daran mangelt es nicht nur bei einer anwaltlich vertretenen Partei, sondern auch bei einer sach- und rechtskundigen Behörde (hier: Bezirksregierung), in deren Zuständigkeitsbereich die Abwicklung von in den Nachlass des Landes fallenden Erbschaften fällt.
Beschluss vom 23. November 2011 - IV ZB 15/11
Zum Anspruch auf Rückzahlung eines Ehegatten gewährten Darlehens.
Beschluss vom 17. November 2010 – IV ZR 143/08
EGZPO §§ 26 Nr. 8; ZPO §§ 3, 9
Der Wert eines Streits über das Bestehen eines privaten Krankenversicherungsvertrages ist gemäß den §§ 3 und 9 ZPO nach der 3,5-fachen Jahresprämie festzusetzen abzüglich eines Feststellungsabschlags von 20%.
Daneben sind angekündigte und anderweitig rechtshängige Leistungsansprüche des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsverhältnis mit 50% in die Wertfestsetzung einzustellen.
Beschluss vom 9. November 2011 - IV ZR 37/11
Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen Folgen des Zusammenbruchs eines Geld- und Werttransportunternehmens
Urteile vom 9. November 2011 - IV ZR 173/10
Pressemitteilung Nr. 179/11
AVB Valoren-Transportversicherung
Zum Begriff des Versicherungsfalles in einer Geld- und Werttransportversicherung, wenn die Versicherungsnehmerin Bargeld nicht entsprechend den Vorgaben des Transportvertrages zur Geldversorgung beim Auftraggeber abliefert.
Urteil vom 9. November 2011 - IV ZR 172/10
Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen Folgen des Zusammenbruchs eines Geld- und Werttransportunternehmens
ZPO § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7
Zur Zurückverweisung nach § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 ZPO (Fortführung von BGH, Urteil vom 13. Juli 2011 VIII ZR 342/09, NJW 2011, 2800).
Urteil vom 9. November 2011 - IV ZR 171/10
Pressemitteilung Nr. 179/11
VVG § 100; AHB § 1 Nr. 1 BBR Privathaftpflichtversicherung (hier: A. I.)
Der Ausschluss des Versicherungsschutzes für Gefahren einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung in den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) für die Privathaftpflichtversicherung setzt ein Verhalten voraus, das auf längere Dauer angelegt ist und so einen von den normalen Gefahren des täglichen Lebens abgrenzbaren Bereich besonderer Gefahrenlagen bildet, die mit einer gewissen Regelmäßigkeit wiederholt eintreten (Fortführung der Senatsurteile vom 17. Januar 1996 IV ZR 86/95, VersR 1996, 495 unter II 2 a; vom 25. Juni 1997 IV ZR 269/96, BGHZ 136, 142, 146 f.; vom 10. März 2004 IV ZR 169/03, VersR 2004, 591 unter 3 a).
Allein das Fällen dreier großer Bäume innerhalb eines Tages ist keine solche Beschäftigung.
Urteil vom 9. November 2011 - IV ZR 115/10
Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen Folgen des Zusammenbruchs eines Geld- und Werttransportunternehmens
VVG a.F. §§ 130, 131; AVB Valoren-Transportversicherung
Sind vom Versicherungsschutz Schäden ausgenommen, die vom Versicherten einer Geld- und Werttransportversicherung vorsätzlich herbeigeführt werden, beeinträchtigt eine lediglich fahrlässige oder grob fahrlässige Verursachung eines Schadens den zu gewährenden Versicherungsschutz nicht.
Urteil vom 9. November 2011 - IV ZR 15/10
Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen Folgen des Zusammenbruchs eines Geld- und Werttransportunternehmens
Urteile vom 9. November 2011 - IV ZR 16/10 - IV ZR 171/10 - IV ZR 172/10 - IV ZR 173/10
Pressemitteilung Nr. 179/11
Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen Folgen des Zusammenbruchs eines Geld- und Werttransportunternehmens
AVB Valoren-Transportversicherung
Zum Begriff des Versicherungsfalles in einer Geld- und Werttransportversicherung, wenn die Bedingungen des Transportvertrages zur Geldentsorgung es ausschließen, dass die Versicherungsnehmerin transportiertes Bargeld bei Ablieferung zunächst einem auf ihren Namen lautenden Konto gutbringt (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 25. Mai 2011, HEROS I IV ZR 117/09, VersR 2011, 918).
Ist ein Versicherungsvertrag von allen Mitversicherern angefochten, besteht keine Bindung an eine vertragliche Verpflichtung, Ansprüche nur gegen den führenden Versicherer entsprechend seiner Beteiligungsquote geltend zu machen.
Urteil vom 9. November 2011 - IV ZR 251/08
Pressemitteilung Nr. 179/11
BGB § 2287
Ein lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers an einer Schenkung kann auch dann vorliegen, wenn der Beschenkte ohne rechtliche Bindung Leistungen etwa
zur Betreuung im weiteren Sinne übernimmt, tatsächlich erbringt und auch in der Zukunft vornehmen will.
Beschluss vom 26. Oktober 2011 - IV ZR 72/11
Zum Erbrecht nichtehelicher Kinder
Urteil vom 26. Oktober 2011 - IV ZR 150/10
Pressemitteilung Nr. 170/11
Zum Erbrecht nichtehelicher Kinder
GG Art. 3 Abs. 1, 6 Abs. 5; NEhelG a.F. Art. 12 § 10 Abs. 2
Ein vor dem 1. Juli 1949 geborenes nichteheliches Kind und seine Abkömmlinge sind in bis zum 28. Mai 2009 eingetretenen Erbfällen weiterhin vom Erbrecht nach dem Vater und dessen Verwandten ausgeschlossen.
Es verstößt nicht gegen Art. 6 Abs. 5 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG, dass Art. 12 § 10 Abs. 2 NEhelG a.F. durch das Zweite Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder, zur Änderung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung vom 12. April 2011 (BGBl. I 615) erst mit Wirkung zum 29. Mai 2009 aufgehoben worden ist.
Urteil vom 26. Oktober 2011 - IV ZR 150/10
Pressemitteilung Nr. 170/11
BGB § 134; HeimG § 14 Abs. 1
Das Testament des Angehörigen eines Heimbewohners, mit dem der Heimträger zum Nacherben eingesetzt wird und von dem dieser erst nach dem Tode des Erblassers erfährt, ist nicht nach § 14 Abs. 1 HeimG i.V.m. § 134 BGB unwirksam.
Beschluss vom 26. Oktober 2011 - IV ZB 33/10
Unterbliebene Anpassung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen an das VVG 2008 gemäß Art. 1 Abs. 3 EGVVG führt zur Unwirksamkeit der Regelungen über die Verletzung vertraglicher Obliegenheiten
EGVVG Art. 1 Abs. 3; VVG §§ 28 Abs. 2 Satz 2, 81 Abs. 2; VGB 88 § 11 Nr. 2
Die Sanktionsregelung bei Verletzung vertraglich vereinbarter Obliegenheiten (hier: § 11 Nr. 2 Satz 1 bis Satz 3 VGB 88) ist unwirksam, wenn der Versicherer von der Möglichkeit der Vertragsanpassung gemäß Art. 1 Abs. 3 EGVVG keinen Gebrauch gemacht hat. Der Versicherer kann deshalb bei grob fahrlässiger Verletzung vertraglicher Obliegenheiten kein Leistungskürzungsrecht gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 VVG geltend machen.
Auf die Verletzung gesetzlicher Obliegenheiten (hier: grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles gemäß § 81 Abs. 2 VVG) kann sich der Versicherer weiterhin berufen.
Urteil vom 12. Oktober 2011 - IV ZR 199/10
Pressemitteilung Nr. 162/11
ZPO §§ 3, 9; GKG § 39
Wird eine Klage auf Leistung aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit einem Feststellungsantrag auf Fortbestehen des Versicherungsvertrages kombiniert, so findet bei der Ermittlung von Streitwert und Beschwer eine eingeschränkte Wertaddition statt. Insoweit ist für den Feststellungsantrag ein Betrag von 20% der 3,5-fachen Jahresbeträge von Rentenleistung und Versicherungsprämie zusätzlich zu berücksichtigen (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung).
Beschluss vom 6. Oktober 2011 - IV ZR 183/10
AKB § 10 Nr. 1 (= A 1.1.1 AKB 2008); VVG § 115 Abs. 1 Nr. 1; AuslPflVG § 6 Abs.1
Unter den Begriff des Schadensersatzanspruchs nach § 10 Nr. 1 AKB (= A 1.1.1 AKB 2008) fallen Aufwendungsersatzansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß §§ 683 Satz 1, 670 BGB, wenn sie schadensersatzähnlichen Charakter haben, weil die Aufwendungen dem Geschäftsführer infolge einer gesetzlichen Pflicht zum Eingreifen entstanden sind (hier: Anspruch für Sicherungs- und Absperrmaßnahmen der Autobahnmeisterei bei einem auf dem Verzögerungsstreifen einer Autobahnausfahrt liegen gebliebenen Lastzug, der teilweise in die rechte Fahrbahn ragte).
Urteil vom 28. September 2011 - IV ZR 294/10
BGB § 123
Ein im Voraus vertraglich vereinbarter Ausschluss der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist mit dem von § 123 BGB bezweckten Schutz der freien Selbstbestimmung unvereinbar und deshalb unwirksam, wenn die Täuschung von dem Geschäftspartner selbst oder von einer Person verübt wird, die nicht Dritter i.S. des § 123 Abs. 2 BGB ist. Das gilt auch im Verhältnis des Erklärenden zu durch die Vertragserklärung begünstigten Dritten (HEROS II, Fortführung von BGH, Urteil vom 17. Januar 2007 VIII ZR 37/06, VersR 2007, 1084).
Beschluss vom 21. September 2011 - IV ZR 38/09
Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Vorleistungspflicht der Berufshaftpflichtversicherer von Notaren und zu den Regressansprüchen gegen Notarkammer und Vertrauensschadenversicherer (§ 19 a Abs. 2 BNotO)BNotO §§ 19a Abs. 2, 67 Abs. 3 Nr. 3; AGBG § 9 (BGB § 307 n.F. Bk)
Der nach § 19a Abs. 2 Satz 2 BNotO vorleistende Berufshaftpflichtversicherer kann seine Aufwendungen im Falle wissentlicher Pflichtverletzung des Notars gemäß § 19a Abs. 2 Satz 4 BNotO nur vom Vertrauensschadenversicherer, jedoch nicht von der Notarkammer ersetzt verlangen.
Die in § 4 Ziff. 2 der Bedingungen der Vertrauensschadenversicherungsverträge der Notarkammern für die Geltendmachung von Schäden bestimmte Ausschlussfrist von vier Jahren ist wirksam. Der Versicherer kann sich auf die Fristversäumnis jedoch nicht berufen, wenn diese unverschuldet ist.
Urteil vom 20. Juli 2011 - IV ZR 180/10
Pressemitteilung Nr. 135/11
VGB 88 § 15 Nr. 4 Satz 1
Der Versicherungsnehmer einer Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert kann die Neuwertspanne auch dann verlangen, wenn die tatsächlichen Aufwendungen für die Wiederherstellung des versicherten Gebäudes günstiger als der Neuwert waren.
Urteil vom 20. Juli 2011 - IV ZR 148/10
VAG § 77 Abs. 2; BGB § 394 Satz 1
Die zwischen Erstversicherer und Rückversicherer in einem proportionalen Rückversicherungsvertrag vereinbarte quartalsweise Saldierung ihrer wechselseitigen Forderungen im Sinne eines Periodenkontokorrentvertrages wird vom Vollstreckungsverbot des § 77 Abs. 2 VAG nicht erfasst.
Im Falle der Insolvenz des Erstversicherers ist die Aufrechnung des Rückversicherers mit rückständigen Prämienforderungen gegen vor der Insolvenzeröffnung entstandene Forderungen des Erstversicherers weder aufgrund einer entsprechenden Anwendung des § 77 Abs. 2 VAG in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung noch des § 394 Satz 1 BGB unzulässig.
Urteil vom 20. Juli 2011 - IV ZR 177/09
Erhebung von Sanierungsgeldern durch Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
VBLS § 65; ATV §§ 17, 37 Abs. 3; AVP Ziffer 4.1 bis 4.3; BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; GG Art. 3 Abs. 1, 20 Abs. 3; AEUV Art. 101, 102
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder führt als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts die im Jahre 1929 wirksam errichtete Zusatzversorgungsanstalt des Reichs und der Länder fort.
Die in § 65 VBLS enthaltenen Regelungen über Sanierungsgelder sind wirksam.
Urteil vom 20. Juli 2011 - IV ZR 76/09
Pressemitteilung Nr. 133/11
Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Vorleistungspflicht der Berufshaftpflichtversicherer von Notaren und zu den Regressansprüchen gegen Notarkammer und Vertrauensschadenversicherer (§ 19 a Abs. 2 BNotO)
Die Vorleistungspflicht des Berufshaftpflichtversicherers nach § 19a Abs. 2 Satz 2 BNotO ist der Höhe nach durch den Umfang des Regressanspruchs gegen den Vertrauensschadenversicherer begrenzt.
Der Deckungsausschluss für mittelbare Schäden in § 4 Ziff. 3 der von den Notarkammern gemäß § 67 Abs. 3 Nr. 3 Satz 1 BNotO abgeschlossenen Vertrauensschadenversicherungsverträge ist nach § 9 AGBG (= § 307 BGB n.F.) unwirksam.
Urteil vom 20. Juli 2011 - IV ZR 75/09
Pressemitteilung Nr. 135/11
Erhebung von Sanierungsgeldern durch Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Urteil vom 20. Juli 2011 - IV ZR 68/09
Pressemitteilung Nr. 133/11
Erhebung von Sanierungsgeldern durch Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Urteil vom 20. Juli 2011 - IV ZR 46/09
Pressemitteilung Nr. 133/11
AVB Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und Patentanwälte (hier § 12 I Nr. 1 und III AVB-A)
Die Sozienklausel in § 12 I Nr. 1 i.V.m. § 12 III AVB-A ist wirksam und auf Scheinsozien anwendbar.
Urteil vom 20. Juli 2011 - IV ZR 42/10
VVG a.F. § 6 Abs. 3
In der Fahrzeugversicherung ist eine zu hohe Angabe vorhandener Fahrzeugschlüssel generell nicht geeignet, Interessen des Versicherers zu gefährden.
Urteil vom 6. Juli 2011 - IV ZR 108/07
VVG § 178 Abs. 2; AVB Unfallversicherung - hier AUB 61 § 2 (1); AURB 98 § 1 III
Verletzt sich der Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung bei einem Sturz dadurch, dass er auf den Boden prallt, liegt darin ein von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis. Insoweit ist nur das Geschehen in den Blick zu nehmen, das die Gesundheitsbeschädigung unmittelbar herbeiführt.
Urteil vom 6. Juli 2011 - IV ZR 29/09
Bundesgerichtshof entscheidet zum Leistungskürzungsrecht des Versicherers bei grober Fahrlässigkeit (hier:Trunkenheitsfahrt)
VVG § 81 Abs. 2
Der Versicherer kann bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles durch den Versicherungsnehmer in Ausnahmefällen die Leistung vollständig versagen (hier: Kürzung auf Null bei absoluter Fahruntüchtigkeit). Dazu bedarf es der Abwägung der Umstände des Einzelfalles.
Urteil vom 22. Juni 2011 - IV ZR 225/10
Pressemitteilung Nr. 110/11
VVG a.F. § 6 Abs. 3 Satz 1
Folgende Belehrung genügt den Anforderungen der so genannten Relevanzrechtsprechung: "Bewusst unwahre oder unvollständige Angaben führen zum Verlust des Versicherungsschutzes auch dann, wenn dem Versicherer keinerlei Nachteile entstehen."
Ob eine ordnungsgemäße Belehrung über die Folgen einer vorsätzlichen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit im Verlauf der Regulierungsverhandlungen wiederholt werden muss, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen.
Urteil vom 22. Juni 2011 - IV ZR 174/09
Erste Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen Folgen des Zusammenbruchs der HEROS-Gruppe Umfang der Transportversicherung für Geld- und Werttransporte
Urteil vom 25. Mai 2011 - IV ZR 247/09
Pressemitteilung Nr. 87/11
Erste Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen Folgen des Zusammenbruchs der HEROS-Gruppe Umfang der Transportversicherung für Geld- und Werttransporte
AVB Valoren-Transportversicherung
Zum Begriff des Versicherungsfalles in einer Geld- und Werttransportversicherung, wenn die Bedingungen des Transportvertrages es nicht ausschließen, dass die Versicherungsnehmerin transportiertes Bargeld bei Ablieferung zunächst einem auf ihren Namen lautenden Konto gutbringt (HEROS I).
Urteil vom 25. Mai 2011 - IV ZR 117/09
Pressemitteilung Nr. 87/11
ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; AVB Rechtsschutzversicherung (hier § 5 Abs. 3 lit. b ARB 2000)
Im Berufungsurteil ist neben einer Bezugnahme nach § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO grundsätzlich die mindestens sinngemäße Wiedergabe der Berufungsanträge erforderlich (Bestätigung von BGHZ 154, 99). Sie ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich dem Gesamtzusammenhang der Gründe das Begehren des Berufungsführers noch mit hinreichender Deutlichkeit entnehmen lässt.
Der Ausschlusstatbestand des § 5 Abs. 3 lit. b ARB 2000 setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer - ausdrücklich oder konkludent - Kostenzugeständnisse in der Weise gemacht hat, dass die Kostenlast zu seinem Nachteil von der angesichts der Obsiegensquote objektiv gebotenen Kostenverteilung abweicht. Das ist vom Versicherer darzulegen und zu beweisen.
Urteil vom 25. Mai 2011 - IV ZR 59/09
AVB Rechtsschutzversicherung (hier § 3 Abs. 1 c ARB 94/2000)
Eine Auseinandersetzung über Ausgleichsansprüche gemäß § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB wegen bergbaubedingter Erschütterungen fällt nicht unter den Risikoausschluss für "Bergbauschäden" i.S. von § 3 Abs. 1 c ARB 94/2000.
Beschluss vom 25. Mai 2011 - IV ZR 17/10
AVB Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung von Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten § 4 Nr. 5 Satz 1, § 12 I 1, III
Für die Anwendung der so genannten Sozienklausel genügt eine Kooperation (hier: zwischen Steuerberatern) nicht.
Die Grundsätze der Repräsentantenhaftung gelten im Rahmen einer Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung nicht.
Urteil vom 18. Mai 2011 - IV ZR 168/09
VVG a.F. § 132 Abs. 1
§ 132 Abs. 1 VVG a.F. ist als verhüllte Obliegenheit, nicht als objektiver Risikoausschluss einzuordnen.
Urteil vom 18. Mai 2011 - IV ZR 165/09
Versorgungszusage bei der LBBW
LBWG § 21 Abs. 4; ATV-K §§ 32 Abs. 1, 33 Abs. 1
Die anlässlich der Überführung der Versorgungszusagen nach § 21 Abs. 4 Landesbankgesetz BW zur LBBW fusionierten Banken gegebene Besitzstandszusage enthält hinsichtlich der Altersversorgung - auch soweit Beschäftigte vom Bundesangestelltentarif im Übrigen in den Geltungsbereich der Tarifverträge für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken ("Banktarif") gewechselt sind - eine dynamische Verweisung auf das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes.
Die nach § 73 Abs. 1 ZVK-L i.V.m. § 18 Abs. 2 BetrAVG vorgesehene Regelung, nach der in jedem Jahr der Pflichtversicherung lediglich 2,25% der Vollrente erworben werden, führt jedoch zu einer sachwidrigen, gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßenden Ungleichbehandlung innerhalb der Gruppe der rentenfernen Versicherten und damit zur Unwirksamkeit der sie betreffenden Übergangs- bzw. Besitzstandsregelung sowie zur Unverbindlichkeit der auf ihrer Grundlage erteilten Startgutschriften (Fortführung von BGHZ 174, 127).
Urteil vom 11. Mai 2011 - IV ZR 105/09
Pressemitteilung Nr. 83/11
BGB §§ 1924 Abs. 2, 2303 Abs. 1, 2309
Ein gesetzliches Erbrecht des entfernteren Abkömmlings besteht auch dann, wenn der nähere Abkömmling durch Verfügung von Todes wegen enterbt wurde (Anschluss an RGZ 61, 14; 93, 193).
§ 2309 BGB setzt eine Pflichtteilsberechtigung des entfernteren Abkömmlings voraus, beschränkt diese aber zur Vermeidung einer Vervielfältigung der Pflichtteilslast. Ob dem näheren Abkömmling wirksam der Pflichtteil entzogen wurde, kann auch in dem Rechtsstreit über den Pflichtteilsanspruch zwischen dem entfernteren Abkömmling und dem Erben geklärt werden.
Urteil vom 13. April 2011 - IV ZR 204/09
BGB § 2289 Abs. 1 Satz 2
Ob eine spätere testamentarische Verfügung des Vertragserblassers den Vertragserben i.S. von § 2289 Abs. 1 Satz 2 BGB beeinträchtigt, ergibt sich aus dem Vergleich der im Erbvertrag und dem Testament festgelegten Rechtsstellung des Erben (hier: Auswechslung von Testamentsvollstreckern).
Urteil vom 6. April 2011 - IV ZR 232/09
OWiG § 107 Abs. 5; GKG § 28 Abs. 2 i.V.m. GKVerz Nr. 9003; AVB Rechtsschutzversicherung (hier ARB 2002)
Schuldner der nach den §§ 28 Abs. 2 GKG, 107 Abs. 5 OWiG erhobenen Aktenversendungspauschale ist allein derjenige, der mit seiner Antragserklärung gegenüber der aktenführenden Stelle die Aktenversendung unmittelbar veranlasst.
Die Inrechnungstellung der vom Rechtsanwalt verauslagten Aktenversendungspauschale unterliegt nach § 10 Abs. 1 UStG der Umsatzsteuer. Es liegt insoweit kein durchlaufender Posten i.S. von § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG vor.
Die auf die Aktenversendungspauschale entfallende Umsatzsteuer zählt deshalb zur gesetzlichen Vergütung des Rechtsanwalts, die der Rechtsschutzversicherer seinem Versicherungsnehmer nach §§ 1, 5 (1) Buchst. a der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (hier ARB 2002) zu erstatten hat.
Urteil vom 6. April 2011 - IV ZR 232/08
AVB Berufsunfähigkeitsversicherung (hier: B-BUZ §§ 2, 6, 8)
Zur Verweisbarkeit auf einen anderen Beruf nach einem zeitlich unbegrenzten Leistungsanerkenntnis des Versicherers bei Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden.
Urteil vom 30. März 2011 - IV ZR 269/08
MB/KT 94 § 1 (3)
Arbeitsunfähigkeit i.S. von § 1 (3) MB/KT 94 liegt auch dann vor, wenn sich der Versicherte an seinem Arbeitsplatz einer tatsächlichen oder von ihm als solcher empfundenen Mobbingsituation ausgesetzt sieht, hierdurch psychisch oder physisch erkrankt und infolgedessen seinem bisher ausgeübten Beruf in seiner konkreten Ausprägung nicht nachgehen kann.
Urteil vom 9. März 2011 - IV ZR 137/10
BGB §§ 2078 Abs. 2, 2283 Abs. 2
Die Jahresfrist für die Anfechtung eines Erbvertrages nach § 2283 Abs. 2 BGB beginnt in den Fällen des Irrtums nach § 2078 Abs. 2 BGB mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erblasser von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt.
Ein Rechtsirrtum ist hierbei nur beachtlich, wenn er die Unkenntnis einer die Anfechtung begründenden Tatsache zur Folge hat, dagegen unbeachtlich, wenn es sich nur um eine rechtsirrtümliche Beurteilung des Anfechtungstatbestandes selbst handelt (hier: Rechtsirrtum bei Änderung der Vermögensverhältnisse nach dem Tod des Vertragserblassers mit überschuldetem Nachlass durch späteren Vermögenserwerb des Vertragserben).
Beschluss vom 9. März 2011 - IV ZB 16/10
ZPO § 383 Abs. 1 Nr. 6; BRAO § 43a Abs. 2
Zur Reichweite der Verschwiegenheitspflicht des als Strafverteidiger tätig gewordenen Rechtsanwalts.
Beschluss vom 16. Februar 2011 - IV ZB 23/09
BGB § 2034
Das Vorkaufsrecht des Miterben lebt nach Veräußerung seines Erbanteils auch dann nicht in der Person des Erwerbers wieder auf, wenn er den Miterben später beerbt (im Anschluss an BGHZ 121, 47).
Urteil vom 19. Januar 2011 - IV ZR 169/10
BGB §§ 2346 Abs. 2, 138 Abs. 1
Der Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers ist grundsätzlich nicht sittenwidrig.
Urteil vom 19. Januar 2011 - IV ZR 7/10
BGB § 1944, § 2180 Abs. 3, § 2271 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2, § 2270 Abs. 1
Die Ausschlagung eines Vermächtnisses ist nicht fristgebunden. Eine entsprechende Anwendung der Ausschlagungsfrist des § 1944 BGB auf Vermächtnisse kommt auch bei wechselbezüglichen Verfügungen im Sinn von §§ 2270, 2271 BGB nicht in Betracht.
Hat bei einem gemeinschaftlichen Testament der überlebende Ehegatte das ihm Zugewendete ausgeschlagen und eine neue abweichende Verfügung von Todes wegen getroffen und hat dies nach § 2270 Abs. 1 BGB die Unwirksamkeit der Verfügung des vorverstorbenen Ehegatten zur Folge, bleibt es bei der Unwirksamkeit selbst wenn der überlebende Ehegatte seine Verfügung erneut ändert.
Urteil vom 12. Januar 2011 - IV ZR 230/09
RVG § 15; RVG VV Nr. 2303 Nr. 4
Eine Geschäftsgebühr nach RVG VV Nr. 2303 Nr. 4 setzt ein Verfahren vor einer gesetzlich eingerichteten Einigungs-, Güte- oder Schiedsstelle voraus. Sie fällt daher bei Verfahren vor einer kirchlichen Vermittlungsstelle, deren Anrufung vor Beschreiten des Rechtsweges rein arbeitsvertraglich vereinbart ist, nicht an.
Beschluss vom 15. Dezember 2010 - IV ZR 96/10
BGB § 2311 Abs. 1 Satz 1
Die Bewertung von Nachlassgegenständen, die nach dem Erbfall veräußert werden, orientiert sich, soweit nicht außergewöhnliche Verhältnisse vorliegen, am tatsächlich erzielten Verkaufspreis. Das gilt unabhängig davon, ob die Gegenstände (hier: Grundstücke) zu einem Preis veräußert werden, der über oder unter dem durch einen Sachverständigen ermittelten Schätzwert liegt. Darlegungs- und beweispflichtig für den Wert des Nachlassgegenstandes im Zeitpunkt des Erbfalls ist der Pflichtteilsberechtigte.
Beschluss vom 25. November 2010 - IV ZR 124/09
AKB a.F. § 12 (1) I b
In der Kraftfahrzeug-Teilversicherung sind Schäden nicht ersatzpflichtig, die nach einem missglückten Entwendungsversuch mutwillig - etwa aus Enttäuschung oder Verärgerung - verursacht worden sind.
Urteil vom 24. November 2010 - IV ZR 248/08
AVB Rechtsschutzversicherung (hier § 5 ARB 94); ZPO § 78 Abs. 4, § 91 Abs. 2 Satz 3
Das in § 5 (1) a) Satz 1 ARB 94 enthaltene Leistungsversprechen des Rechtsschutzversicherers erfasst auch die Rechtsanwaltsvergütung, die durch die Selbstvertretung eines versicherten Rechtsanwalts in einem Zivilrechtsstreit entsteht.
Urteil vom 10. November 2010 - IV ZR 188/08
BGB § 2313
Bei der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs bleiben dingliche Belastungen von Nachlassgegenständen (hier: Grundschuld) als zweifelhafte Verbindlichkeiten gemäß § 2313 Abs. 2 Satz 1 BGB bei der Nachlassbewertung außer Ansatz, wenn und solange ihre tatsächliche Verwirklichung unsicher ist. Das gilt auch dann, wenn die dingliche Belastung zur Absicherung der gegenüber einem Dritten bestehenden Verbindlichkeit bestellt wurde.
Urteil vom 10. November 2010 - IV ZR 51/09
VVG (Fassung vom 1. Januar 1964) § 59 Abs. 2; StVG §§ 7 Abs. 1, 17 Abs. 4, 18 Abs. 1; PflVG § 3 Nr. 1; KfzPflVV § 2; AKB a.F. §§ 10, 10a
Bei der Doppelversicherung eines Gespanns aus einem Kraftfahrzeug und einem versicherungspflichtigen Anhänger haben im Regelfalle nach einem durch das Gespann verursachten Schaden der Haftpflichtversicherer des Kraftfahrzeugs und der des Anhängers den Schaden im Innenverhältnis je zur Hälfte zu tragen.
Urteil vom 27. Oktober 2010 - IV ZR 279/08
Widerrufliches Bezugsrecht und Abtretung des Anspruchs auf die Todesfallleistung aus einer Lebensversicherung als Fremdsicherheit
VVG a.F. § 166 (VVG n.F. § 159)
Eine vor der Sicherungsabtretung widerruflich getroffene Bezugsrechtsbestimmung steht dann auch in der Zeit nach Eintritt des Versicherungsfalls - bis auf weiteres - im Rang hinter den Rechten des Sicherungsnehmers zurück (Fortführung von BGHZ 109, 67).
Urteil vom 27. Oktober 2010 - IV ZR 22/09
Pressemitteilung Nr. 203/10
AVB Betriebshaftpflichtversicherung (hier: AHB § 4 I Nr. 6 a 1. Halbsatz)
Ausschlussobjekte des Leistungsausschlusses in § 4 I Nr. 6 a, 1. Halbsatz AHB sind allein solche bewegliche Sachen, die Gegenstand des Auftrags des Versicherungsnehmers sind.
Beschluss vom 15. September 2010 - IV ZR 113/08
VVG § 150 Abs. 1 Satz 1 (Fassung vom 1. Januar 1964); AKB § 10 Abs. 1
Hat der Kfz-Haftpflichtversicherer im Verkehrsunfallprozess gegen den mitversicherten und mitverklagten Fahrer den Vorwurf eines versuchten Versicherungsbetrugs(Unfallmanipulation) erhoben, so muss er den Fahrer im Rahmen seiner Rechtsschutzverpflichtung von den Kosten für die Vertretung durch einen eigenen Rechtsanwalt freihalten, obwohl er ihm als Streithelfer beigetreten ist und sein Prozessbevollmächtigter auf diesem Wege für beide Klageabweisung beantragt hat.
Urteil vom 15. September 2010 - IV ZR 107/09
RVG § 15a; VV RVG Anlage 1, Teil 3, Vorbemerkung 3 Abs. 4, Nrn. 2300, 3100
§ 15a RVG stellt nur eine bloße Klarstellung der bestehenden Gesetzeslage dar und findet somit auch dann Anwendung, wenn die Auftragserteilung des Erstattungsberechtigten an seinen Prozess- bzw. Verfahrensbevollmächtigten vor dem 5. August 2009 - dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschrift - erfolgte (Anschluss BGH, Beschluss vom 28. Juli 2010 - XII ZB 251/10; offen gelassen in BGH, Beschluss vom 29. September 2009 - X ZB 1/09, NJW 2010, 76; Aufgabe BGH, Beschluss vom 24. September 2008 -IV ZB 26/07).
Eine Anrechnung findet im Rahmen der Kostenfestsetzung allein in den Fällen statt, die nunmehr in § 15a Abs. 2 RVG geregelt sind.
Beschluss vom 15. September 2010 – IV ZB 3/08
AVB Private Krankenversicherung (hier § 1 (2) MB/KK)
Im Streit um die Erstattungsfähigkeit von Kosten für reproduktionsmedizinische Behandlungen (hier Inseminationsbehandlungen, In-vitro-Fertilisationen mit intracytoplasmatischen Spermien-Injektionen) genügt der Versicherungsnehmer einer privaten Krankheitskostenversicherung der ihn treffenden Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Krankheit, wenn er nachweist, dass bei ihm eine Spermienanomalie vorliegt, die seine Fähigkeit, ein Kind zu zeugen, beeinträchtigt.
Urteil vom 15. September 2010 - IV ZR 187/07
VVG §§ 12 Abs. 1, 176 a.F.
Der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Zahlung der Rückvergütung nach Kündigung eines Lebensversicherungsvertrags verjährt gemäß § 12 Abs. 1 VVG a.F. fünf Jahre nach Ende des Jahres, in dem der Versicherer den Vertrag abgerechnet hat.
Nichts anderes gilt, wenn sich der Anspruch auf Zahlung einer (weitergehenden) Rückvergütung aus der Berücksichtigung des Mindestrückkaufswerts i.S. der Senatsurteile vom 12. Oktober 2005 (BGHZ 164, 297, 313 ff.; IV ZR 177/03 - juris Tz. 39 ff.; IV ZR 245/03 - juris Tz. 40 ff.) sowie aus der Unwirksamkeit der Bestimmungen über den Stornoabzug (BGHZ 147, 373; 147, 354) ergibt, auch wenn die Abrechnung vor Veröffentlichung der Senatsurteile vom 12. Oktober 2005 (aaO) erfolgte.
Urteil vom 14. Juli 2010 - IV ZR 208/09
Pressemitteilung Nr. 149/10
VBL-Satzung § 38 Abs. 1
Die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentliches Dienstes, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zusatzversichert sind, ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar (Aufgabe des Senatsurteils vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 - VersR 2007, 676, im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - VersR 2009, 1607). Dem Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft steht jedenfalls seit dem 1. Januar 2005 ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente nach § 38 Abs. 1 VBLS zu.
Urteil vom 7. Juli 2010 - IV ZR 267/04
Pressemitteilung Nr. 23/07
VBL-Satzung § 38 Abs. 1; § 85 Satz 1
Die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentliches Dienstes, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zusatzversichert sind, ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar (Aufgabe des Senatsurteils vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 - VersR 2007, 676, im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - VersR 2009, 1607). Dem Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft steht jedenfalls seit dem 1. Januar 2005 ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente nach § 38 Abs. 1 VBLS sowie auf Sterbegeld gemäß § 85 Satz 1 VBLS zu.
Urteil vom 7. Juli 2010 - IV ZR 16/09
AVB Krankentagegeldversicherung (MB/KT 1978) §§ 1 (3), 15 lit. b
Bei einer Krankentagegeldversicherung ist es grundsätzlich der Versicherungsnehmer, der Eintritt und Fortdauer bedingungsgemäßer Arbeitsunfähigkeit darzulegen und zu beweisen hat; die Vorlage ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach § 4 (7) MB/KT 1978 reicht dafür nicht aus.
Hingegen ist es Aufgabe des Versicherers, darzulegen und zu beweisen, dass seine Leistungspflicht zu dem von ihm behaupteten Zeitpunkt wegen Berufsunfähigkeit der versicherten Person geendet hat.
Zu den Anforderungen an die Prognose, ob die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50 % erwerbsunfähig ist.
Urteil vom 30. Juni 2010 - IV ZR 163/09
BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; AVB Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (hier § 9 (8) B-BUZ)
Eine Klausel in den Bedingungen einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, nach der von einem Rückkauf oder einer Umwandlung der Hauptversicherung (Lebensversicherung) in eine beitragsfreie Versicherung mit herabgesetzter Versicherungsleistung (lediglich) anerkannte oder festgestellte Ansprüche aus der Zusatzversicherung nicht berührt werden, ist unwirksam.
Urteil vom 16. Juni 2010 - IV ZR 226/07
Gastronomie-Versicherer muss nicht das erhöhte Risiko einer Schutzgelderpressung tragen
Urteil vom 16. Juni 2010 - IV ZR 229/09
Pressemitteilung Nr. 123/10
ZPO § 189
Eine Heilung eines Zustellungsmangels nach § 189 ZPO kommt nicht in Betracht, wenn ein von Amts wegen förmlich zuzustellendes Dokument im Parteibetrieb zugestellt wird.
Urteil vom 19. Mai 2010 - IV ZR 14/08
BGB § 2325 Abs. 1
Wendet der Erblasser die Todesfallleistung aus einem Lebensversicherungsvertrag einem Dritten über ein widerrufliches Bezugsrecht schenkweise zu, so berechnet
sich ein Pflichtteilsergänzungsanspruch gemäß § 2325 Abs. 1 BGB weder nach der Versicherungsleistung noch nach der Summe der vom Erblasser gezahlten Prämien
(Aufgabe von BGHZ 7, 134; Senatsurteil vom 4. Februar 1976 - IV ZR 156/73 - FamRZ 1976, 616 unter 2; vgl. auch RGZ 128, 187).
Die Pflichtteilsergänzung richtet sich vielmehr allein nach dem Wert, den der Erblasser aus den Rechten seiner Lebensversicherung in der letzten - juristischen - Sekunde
seines Lebens nach objektiven Kriterien für sein Vermögen hätte umsetzen können. In aller Regel ist dabei auf den Rückkaufswert abzustellen. Je nach Lage des
Einzelfalls kann gegebenenfalls auch ein - objektiv belegter - höherer Veräußerungswert heranzuziehen sein.
Urteil vom 28. April 2010 - IV ZR 73/08
Pressemitteilung Nr. 89/10
FBUB §§ 3 Nr. 1, 6 Nr. 1 und 2
In der Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung ist eine Belastung des Versicherungsnehmers mit Gehalts- und Lohnverbindlichkeiten auch dann als Unterbrechungsschaden im Sinne der §§ 3 Nr. 1, 6 Nr. 1 und 2 FBUB anzusehen, wenn die Arbeitnehmer Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit erhalten und auf diese die Nettolohnansprüche gemäß § 187 Satz 1 SGB III übergehen.
Urteil vom 21. April 2010 - IV ZR 308/07
RVG § 15; RVG VV Nrn. 3100, 3104
Wird in einem Verfahren mündlich verhandelt und dieses sodann mit einem anderen Verfahren verbunden, in dem bisher noch nicht mündlich verhandelt wurde, so ist die bereits entstandene Terminsgebühr auf die nach Verbindung aus dem Gesamtstreitwert zu ermittelnde Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG) anzurechnen.
Sind Gebührentatbestände - hier die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG - jeweils sowohl vor als auch nach der Verbindung entstanden, so steht dem Rechtsanwalt ein Wahlrecht zu, ob er die Gebühren aus den Einzelwerten oder aus dem Gesamtwert nach Verbindung verlangt. Wird die Klage erst nach Verbindung erhöht, so kann die Erhöhung nur nach dem Gesamtstreitwert des verbundenen Verfahrens berechnet werden.
Beschluss vom 14. April 2010 - IV ZB 6/09
ATV § 19; VBL-Satzung §§ 36 Abs. 1 Satz 1 c, 68, 69
Den Versicherten steht im Rahmen des in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes eingeführten Betriebsrentensystems (hier: Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) kein Anspruch auf Überschussbeteiligung durch Zuteilung und Gutschrift von Bonuspunkten in bestimmter Höhe zu. Schon daraus folgt, dass ein darauf bezogener Auskunftsanspruch ausscheidet.
Urteil vom 24. März 2010 - IV ZR 69/08
ATV § 19; VBL-Satzung §§ 36 Abs. 1 Satz 1 c, 68, 69
Den Versicherten steht im Rahmen des in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes eingeführten Betriebsrentensystems (hier: Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) kein Anspruch auf Überschussbeteiligung durch Zuteilung und Gutschrift von Bonuspunkten in bestimmter Höhe zu.
Die Versicherten haben gleichwohl einen Anspruch, entsprechend den satzungsgemäßen Vorgaben an (fiktiven) Überschüssen beteiligt zu werden. Fehlen den Versicherten die für die Überprüfung des satzungsgemäßen Vorgehens der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) erforderlichen Informationen, ist diese insoweit grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet.
Urteil vom 24. März 2010 - IV ZR 296/07
BGB § 2111
Wird einem Vorerben während der Dauer der Vorerbschaft ein enteignetes Grundstück auf der Grundlage des Vermögensgesetzes zurück übertragen, welches ursprünglich im Eigentum des vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes (29. September 1990) verstorbenen Erblassers stand, so fällt das Eigentum am Grundstück in entsprechender Anwendung des § 2111 BGB mit dem Eintritt des Nacherbfalls in das Eigentum des Nacherben.
Urteil vom 17. März 2010 - IV ZR 144/08
BBUZ §§ 1, 9
Wird ein Auszubildender gegen Berufsunfähigkeit versichert, ist der Berufsbegriff auf solche Tätigkeiten auszuweiten, die erst die Voraussetzungen für die Aufnahme einer bestimmten, auf Erwerb gerichteten Tätigkeit schaffen sollen.
Für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit ist nicht zwischen der Ausbildungs- und der Ausübungsphase zu unterscheiden. Ist der Versicherte nach abgeschlossener Ausbildung den Anforderungen seines Berufes nicht gewachsen, kann der Versicherer deshalb nicht geltend machen, er übe jetzt einen - verglichen mit der Tätigkeit als Auszubildender - anderen Beruf aus, dem er zu keiner Zeit "in gesunden Tagen" nachgegangen sei.
Urteil vom 24. Februar 2010 - IV ZR 119/09
MBKT 94 § 15a
Wird in einer Krankentagegeldversicherung die Versicherungsfähigkeit von einer selbständigen Berufsausübung und der Erzielung regelmäßiger Einkünfte abhängig gemacht, fallen diese Voraussetzungen nicht schon dann weg, wenn der Versicherte sein berufliches Tätigkeitsfeld wechselt und dafür eine Übergangszeit benötigt und noch keine regelmäßigen Einkünfte erzielt.
Insoweit reicht es aus, dass seine weitere Tätigkeit ernsthaft auf die Erzielung nachhaltiger und in diesem Sinne regelmäßiger Einkünfte gerichtet und nicht ohne nachvollziehbare Aussicht auf Erfolg ist.
Urteil vom 17. Februar 2010 - IV ZR 259/08
VVG §§ 59, 67 a.F.; BGB §§ 195, 548 Abs. 1; PrivathaftpflichtVers (Bes.Bed. u. Risikobeschreibungen f.d. Privathaftpflichtversicherung Nr. 4.2)
Für den Ausgleichsanspruch des Gebäudeversicherers gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters analog § 59 Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. (BGHZ 169, 86 Tz. 22 ff.) gelten keine anderen Beweislastgrundsätze als für den Anspruch des Vermieters gegen den Mieter.
Die Verjährung dieses Anspruchs richtet sich nach § 195 BGB.
Gewährt der Haftpflichtversicherer für Haftpflichtansprüche wegen Mietsachschäden an Wohnräumen grundsätzlich Versicherungsschutz, kann er dem Ausgleichsanspruch des Gebäudeversicherers nicht entgegenhalten, der Versicherungsschutz sei für unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Feuerversicherer fallende Rückgriffsansprüche ausgeschlossen. Die entsprechenden Ausschlussklauseln in den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung sind nach § 307 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.
Urteil vom 27. Januar 2010 - IV ZR 129/09
BGB §§ 413, 398; VVG a.F. §§ 165, 166 und 176
Ein Versicherungsnehmer kann über die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit verfügen, insbesondere auch ein unwiderrufliches Bezugsrecht gegenständlich und zeitlich einschränken. Maßgeblich für den Inhalt eines Bezugsrechts ist daher, welche konkrete Ausgestaltung der Versicherungsnehmer ihm in seiner Erklärung gegenüber dem Versicherer gegeben hat; insbesondere kann er ein an sich unwiderrufliches Bezugsrecht mit einem Vorbehalt versehen, wobei es im Einzelfall der Auslegung bedarf, wann die tatbestandlichen Voraussetzungen eines solchen Vorbehalts erfüllt sind (Senatsurteile vom 18. Juni 2003 - IV ZR 59/02 - VersR 2003, 1021 unter II 1; vom 8. Juni 2005 - IV ZR 30/04 - VersR 2005, 1134 unter II 2; vom 3. Mai 2006 - IV ZR 134/05 - VersR 2006, 1059 Tz. 10).
Es entspricht der ganz herrschenden Ansicht, dass auch bei der unwiderruflichen Bezugsberechtigung eines Dritten der Versicherungsnehmer das Recht behält, das Versicherungsverhältnis jederzeit zu kündigen (BGHZ 45, 162, 167; 118, 242, 247 f.; Kollhosser in Prölss/ Martin, VVG 27. Aufl. § 166 Rdn. 7; § 165 Rdn. 1; Versicherungsrechts-Handbuch/Brömmelmeyer, 2. Aufl. § 42 Rdn. 147; Römer in Rö-mer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 165 Rdn. 5, 10). Ist eine Übertragung dieses Kündigungsrechts nicht feststellbar, ist es weiterhin der Vertragspartei zugewiesen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1985 - V ZR 134/84 - NJW 1985, 2640 unter II 2 b bb); allein sie ist berechtigt, vertragsgestaltende Rechte auszuüben.
Urteil vom 2. Dezember 2009 - IV ZR 65/09
AVB Unfallversicherung (hier AUB 88, § 11 IV)
Aus dem allein vom Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung nach § 11 IV AUB 88 fristgemäß vorbehaltenem Recht, die Neubemessung der Invalidität zu verlangen, erwächst für den Versicherungsnehmer nicht die Pflicht, eine solche Neubemessung tatsächlich herbeizuführen. Die Weigerung des Versicherungsnehmers, zum Zweck der Neubemessung einen vom Versicherer benannten Arzt aufzusuchen, steht insoweit einem - zulässigen - Verzicht auf die Neubemessung gleich und verletzt nicht die Obliegenheit aus § 9 IV AUB 88.
Urteil vom 2. Dezember 2009 - IV ZR 181/07
BGB § 426 Abs. 1 Satz 1
Ein auf Ausgleich nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB in Anspruch genommener Gesamtschuldner kann dem nicht entgegenhalten, der ausgleichsberechtigte Gesamtschuldner hätte mit Erfolg die Einrede der Verjährung gegenüber dem Gläubiger erheben können.
Urteil vom 25. November 2009 - IV ZR 70/05
VBL-Satzung §§ 33, 75 Abs. 3 Buchst. d Satz 2
Waren die Anspruchsvoraussetzungen für die gesetzliche Rente bereits vor dem Stichtag des 31. Dezember 2001 erfüllt, ist damit der Versicherungsfall in der Zusatzversorgung gemäß § 33 Satz 1 VBLS eingetreten, und zwar unabhängig davon, ob die Pflichtversicherung über den Stichtag hinaus fortbestand und die gesetzliche Rente erst nach dem Stichtag ausgezahlt worden ist. Die Startgutschrift richtet sich in einem solchen Fall nach § 75 Abs. 3 Buchst. d Satz 2 VBLS.
Beschluss vom 18. November 2009 - IV ZR 75/07
ZPO § 850b; BGB § 400; ALB 86 § 13; BBUZ § 9
Wird zusammen mit einer Kapitallebensversicherung eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgeschlossen, steht die Einheitlichkeit des Vertrages in der Regel weder der Abtretung von Ansprüchen allein aus der Lebensversicherung noch einer Übertragung des Kündigungsrechts für die Lebensversicherung entgegen.
Urteil vom 18. November 2009 - IV ZR 39/08
VBL-Satzung § 41 Abs. 2b Satz 5 a.F.
Der geringere Nettoversorgungssatz für Versicherte, die bei Eintritt des Versicherungsfalls das 50. Lebensjahr vollendet haben und bei denen die gesamtversorgungsfähige Zeit nach § 42 Abs. 1 VBLS a.F. kürzer ist als die Zeit von der Vollendung des 50. Lebensjahres bis zum Eintritt des Versicherungsfalls, bewirkt keine unangemessene Benachteiligung und ist mit höherrangigem Recht vereinbar.
Urteil vom 4. November 2009 - IV ZR 57/07
VVG §§ 21, 22; BGB §§ 242, 123
Der anlässlich der Beantwortung von Gesundheitsfragen bei Anbahnung des Versicherungsvertrages arglistig getäuschte Versicherer ist bei einer Anfechtung nach § 123 BGB, § 22 VVG a.F. nicht darauf beschränkt, den abgeschlossenen Versicherungsvertrag insoweit bestehen zu lassen, als er ihn auch ohne die Täuschung abgeschlossen hätte. Vielmehr kann er sich insgesamt vom Vertrag lösen, ohne dass es etwa auf eine Kausalität i.S. des § 21 VVG a.F. ankäme (Fortführung von BGHZ 163, 148).
Erlangt der Versicherer im Vertrauen auf die Wirksamkeit einer zu weit gefassten und deshalb unwirksamen Schweigepflichtsentbindung (vgl. dazu BVerfG VersR 2006, 1669) Informationen über den Gesundheitszustand des Versicherten, die eine arglistige Täuschung durch die unrichtige Beantwortung von Gesundheitsfragen bei der Anbahnung des Versicherungsvertrages aufdecken, führt dies nicht in jedem Fall zur Unverwertbarkeit dieser Erkenntnisse. Vielmehr kann die insoweit gebotene Güterabwägung ergeben, dass der Versicherer weder unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) an der Anfechtung, noch wegen eines prozessualen Verwertungsverbots an der Einführung der gewonnenen Erkenntnisse in einen Rechtsstreit gehindert ist.
Urteil vom 28. Oktober 2009 - IV ZR 140/08
BGB §§ 2042 ff.
Will der Erblasser bei der Auseinandersetzung unter Miterben die Anrechnung von Vorempfängen auf den Erbteil über die dazu bestehenden gesetzlichen Regeln insbesondere in § 2050 BGB hinaus erreichen, muss er dies durch letztwillige Verfügung anordnen; für eine Erbauseinandersetzung verbindliche Anordnungen können dagegen nicht durch Rechtsgeschäft unter Lebenden getroffen werden.
Urteil vom 28. Oktober 2009 - IV ZR 82/08
AVB f. Feuervers.; BGB §§ 305c, 307 Abs. 18
Eine Klausel in der Neuwertversicherung, wonach Versicherungswert der Zeitwert der versicherten Sache ist, wenn dieser weniger als 40% des Neuwerts beträgt (sog. Entwertungsgrenze), ist wirksam.
Urteil vom 30. September 2009 - IV ZR 47/09
Marktwert-Versicherung BGB § 307 Abs. 1 Satz 2
Zur Unwirksamkeit einer Klausel in der Marktwert-Versicherung eines in der Bundesliga spielenden Lizenzspielers, innerhalb von 20 Tagen nach "Beginn der dauernden Vollinvalidität" ein Nachweisformular vorzulegen.
Die Kenntnis der nach Eintritt eines Versicherungsfalls mitzuteilenden oder - wie hier - nachzuweisenden Umstände oder Tatsachen gehört bereits zum objektiven Tatbestand der Verletzung einer solchen Obliegenheit. Das positive Wissen um die die Obliegenheit auslösenden Umstände muss der Versicherer, will er sich auf Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheit berufen, beweisen.
Die Frage, ob einem Versicherten ein ihm obliegender Nachweis fehlender Relevanz der Obliegenheitsverletzung gelungen ist stellt sich nach der Rechtsprechung des Senats im Falle einer vorsätzlichen folgenlosen Obliegenheitsverletzung.
Urteil vom 19. September 2009 - IV ZR 246/08
ZPO § 552a ZPO; Nr. 3 Satz 2 AUB 2000
Eine Krankheit i.S. von Nr. 3 Satz 2 AUB 2000 - die mit § 8 AUB 1994 fast wörtlich übereinstimmt - liegt dann vor, wenn ein regelwidriger Körperzustand besteht, der ärztlicher Behandlung bedarf.
Der durchschnittliche Versicherungsnehmer geht vom Wortlaut aus und versteht die Regelung der Nr. 3 Satz 2 AUB 2000 so, dass unfallfremde Krankheiten und Gebrechen grundsätzlich zu seinen Lasten gehen, nämlich zu einer Kürzung des Anspruchs oder einem Abzug von der Gesamtinvalidität führen. Weiter entnimmt er daraus, dass Krankheiten und Gebrechen, wenn und soweit sie Folge eines früheren Unfalls sind, diesem zuzurechnen sind und nicht dem neuen Unfall (vgl. BGHZ 137, 247, 253 m.w.N. zu § 10 AUB 61).
Beschluss vom 8. Juli 2009 - IV ZR 216/07
VVG Vorb. z. § 159 a.F.
Ist in einem Versicherungsvertrag über eine Leibrente gegen Zahlung eines Einmalbeitrags neben einer Garantierente vereinbart, dass aus den Überschussanteilen während der Aufschubzeit eine zusätzliche Rente gebildet wird, darf der Versicherer die während der Aufschubzeit erzielten Überschüsse nicht dazu verwenden, eine Lücke in der Deckungsrückstellung für die Garantierente aufzufüllen.
Urteil vom 8. Juli 2009 - IV ZR 102/06
MB/KK 94 § 4 (4)
Zur Wirksamkeit einer Tarifbedingung in der privaten Krankheitskostenversicherung, die die Erstattung von Kosten privater Krankenhäuser auf höchstens 150% der durch die Bundespflegesatzverordnung bzw. das Krankenhausentgeltgesetz für öffentlich geförderte Kliniken vorgegebenen Entgelte beschränkt.
Urteil vom 24. Juni 2009 - IV ZR 212/07
BGB §§ 2075, 1940, 158, 133
Eine auflösende Bedingung, nach der ein Verhalten des Bedachten - von der die Zuwendung abhängen soll - in einem Angriff oder Zuwiderhandeln gegen "letztwillige Anordnungen" des Erblassers besteht, kann so mit einer Auflage verknüpft werden, dass die Verwirkungsklausel durch diese Auflage ihren speziellen Gehalt bekommt (hier: persönlich haftender Gesellschafter im vererbten Unternehmen zu sein).
Es bedarf in der Regel der Testamentsauslegung, um in objektiver und subjektiver Sicht zu ermitteln, wann nach dem Erblasserwillen ein sanktionsbewehrtes Verhalten des Bedachten gegeben sein soll.
Urteil vom 24. Juni 2009 - IV ZR 202/07
VVG § 69 a.F.
§ 69 VVG a.F. steht einer Vereinbarung nicht entgegen, nach der der Käufer eines Grundstücks bereits vor der Eintragung im Grundbuch in den mit dem Verkäufer bestehenden Gebäudeversicherungsvertrag - zunächst neben diesem - eintritt und dadurch einen vom Verhalten des Verkäufers unabhängigen eigenen Anspruch auf Versicherungsschutz erwirbt.
Urteil vom 17. Juni 2009 - IV ZR 43/07
BGB § 808 Abs. 1 Satz 1; ALB 86 § 9 (1); ALB 94 § 10 (1)
Wird mit der Kündigung eines Versicherungsvertrages zugleich der Originalversicherungsschein vorgelegt, der den Kündigenden als Versicherungsnehmer ausweist, und ist die Kündigung mit dessen Namen unterzeichnet, darf der Versicherer grundsätzlich mit befreiender Wirkung an die bezeichnete Zahlstelle leisten, selbst wenn die Unterschrift unter der Kündigungserklärung - wie sich später herausstellt - gefälscht war.
Urteil vom 20. Mai 2009 - IV ZR 16/08
ZPO § 233
Der Absender eines fristgebundenen Schriftsatzes darf auf die angegebenen Leerungszeiten des von ihm benutzten Briefkastens vertrauen.
Beschluss vom 20. Mai 2009 - IV ZB 2/08
MB/KT 94 § 1 (3)
In der Krankentagegeldversicherung ist Maßstab für die Prüfung der Arbeitsunfähigkeit der bisher ausgeübte Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung. Daher kann der Versicherer den Versicherten nicht darauf verweisen, unter Kapitaleinsatz eine Weiterführung seiner bisherigen Tätigkeit unter geänderten Bedingungen zu ermöglichen.
Urteil vom 20. Mai 2009 - IV ZR 274/06
MB/KK 94 §§ 1 (1) a) 1. Alt., 4 (3)
Die Batteriekosten für ein Hörgerät (hier: Cochlea Implantat) sind nach den MB/KK 94 nicht erstattungsfähig. Die reinen Betriebskosten sind insbesondere weder Kosten der ärztlichen Behandlung noch Reparaturkosten für Hilfsmittel. Tarifvertraglichen Regelungen für eine Kostenerstattung bei Herzschrittmachern ist ein allgemeines Leistungsversprechen zur Übernahme von Energiekosten für einen Geräteeinsatz nicht zu entnehmen.
Hinweisbeschluss vom 13. Mai 2009 - IV ZR 217/08
AVB Unfallversicherung (hier AUB 94 § 11 II und IV)
Im Rechtsstreit um die Erstfeststellung seiner Invalidität (hier nach § 11 II AUB 94) trifft den Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung keine rechtliche Verpflichtung, bereits alle bis zum Abschluss der mündlichen Verhandlung eingetretenen Veränderungen seines Gesundheitszustandes geltend zu machen. Kann deshalb die Vertragspartei, welche später die Neubemessung der Invalidität verlangt, darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass bestimmte Veränderungen im Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers, auf die sich das Begehren stützt, noch nicht in die gerichtliche Erstbemessung eingeflossen sind, so sind diese Veränderungen im Rahmen der Neubemessung zu berücksichtigen.
Beschluss vom 22. April 2009 - IV ZR 328/07
ZPO § 78 Abs. 1
Wird die Berufungsschrift von einem zugelassenen Rechtsanwalt sowohl unter Hinweis auf sein Amt als Rechtsanwalt als auch auf seine Zugehörigkeit zu einer deutschen Zweigniederlassung einer englischen Limited Liability Partnership unterzeichnet, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Prozesshandlung nicht ausschließlich im Namen der Gesellschaft, sondern jedenfalls auch von dem handelnden Rechtsanwalt selbst vorgenommen worden ist, wenn nicht besondere Anhaltspunkte entgegenstehen.
Beschluss vom 22. April 2009 - IV ZB 34/08
Kein Übergang von Schadenersatzansprüchen gegen den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft auf den Kfz-Kasko-Versicherer
Urteil vom 22. April 2009 – IV ZR 160/07
Pressemitteilung Nr. 87/09
BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1
In der Unfallversicherung wird die Verjährung des Anspruchs auf Invaliditätsentschädigung durch Erhebung einer Leistungsklage nur im Umfang des bezifferten Antrags gehemmt; dass sich nach Ablauf der Verjährungsfrist ein höherer als der mit der Klage geltend gemachten Invaliditätsgrad etwa aufgrund einer Beweisaufnahme ergibt, ändert daran nichts.
Urteil vom 11. März 2009 - IV ZR 224/07
ZPO §§ 286, 412 ZPO, § 2 BUZBB
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Tatrichter Äußerungen medizinischer Sachverständiger kritisch auf ihre Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und insbesondere auf die Aufklärung von Widersprüchen hinwirken, die sich innerhalb der Begutachtung eines Sachverständigen wie auch zwischen den Äußerungen mehrerer Sachverständiger ergeben (BGH, Urteil vom 4. März 1997 - VI ZR 354/95 - NJW 1997, 1638 unter II 1 b). Dies gilt insbesondere bei der Beurteilung besonders schwieriger wissenschaftlicher Fragen (vgl. dazu schon BGH, Urteil vom 12. Januar 1962 - V ZR 179/60 - NJW 1962, 676 unter 1). Legt eine Partei ein medizinisches Gutachten vor, das im Gegensatz zu den Erkenntnissen des gerichtlich bestellten Sachverständigen steht, so ist vom Tatrichter zudem besondere Sorgfalt gefordert. Er darf in diesem Fall - wie auch im Fall sich widersprechender Gutachten zweier gerichtlich bestellter Sachverständiger - den Streit der Sachverständigen nicht dadurch entscheiden, dass er ohne einleuchtende und logisch nachvollziehbare Begründung einem von ihnen den Vorzug gibt (Senatsurteile vom 24. September 2008 - IV ZR 250/06 - veröff. bei juris Tz. 11 und vom 22. September 2004 - IV ZR 200/03 - VersR 2005, 676 unter II 2 b, jeweils m.w.N.).
Wegen des für die Beurteilung von Berufsunfähigkeit maßgebenden Zeitpunktes verweist der Senat auf sein Urteil vom 7. Februar 2007 - IV ZR 232/03 - VersR 2007, 631 unter Tz. 11.
Urteil vom 25. Februar 2009 - IV ZR 27/08
AVB Private Krankenversicherung
Eine im Rahmen eines so genannten Elementartarifs eines privaten Krankenversicherers vereinbarte Klausel, welche die volle Erstattung der Kosten für ambulante Heilbehandlung nur bei (Erst-)Behandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin/praktischen Arzt oder durch Fachärzte für Gynäkologie, Augenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin oder einen Not- bzw. Bereitschaftsarzt vorsieht, ist nicht dahin auszulegen, dass den genannten Ärzten ein an der hausärztlichen Versorgung teilnehmender Facharzt für Innere Medizin ("haus-ärztlicher Internist") gleichsteht.
In dieser Auslegung ist die genannte Tarifklausel wirksam.
Urteil vom 18. Februar 2009 - IV ZR 11/07
ZPO § 233
Eine Partei, die in Kenntnis eines bereits ergangenen Urteils eine Reise antritt, muss noch vor der Abreise Kontakt mit ihrem Prozessbevollmächtigten aufnehmen, ihn jedenfalls über die bevorstehende Abwesenheit unterrichten und sicherstellen, dass rechtzeitig vor Ablauf der Rechtsmittelfrist zumindest telefonisch eine Entscheidung über die - gegebenenfalls vorsorgliche - Einlegung des Rechtsmittels getroffen werden kann.
Beschluss vom 18. Februar 2009 - IV ZR 193/07
AKB § 12 (1) I a und b
Zum Verhältnis der Versicherungsfälle Diebstahl und Brand in der Kraftfahrzeugversicherung (Fortführung der Senatsurteile vom 31. Oktober 1984 - IVa ZR 33/83 - VersR 1985, 78 und 19. Dezember 1984 - IVa ZR 159/82 - VersR 1985, 330).
Urteil vom 11. Februar 2009 - IV ZR 156/08
AVB Private Krankenversicherung
Die Klausel in den Tarifbedingungen eines Krankenversicherers, wonach sich der Versicherungsschutz auch auf die Psychotherapie sowie eine logopädische Behandlung erstreckt, soweit erstere durch Ärzte oder Diplompsychologen, letztere durch Ärzte oder Logopäden durchgeführt wird, kann nicht dahin ausgelegt werden, dass der zugesagte Versicherungsschutz auch die therapeutische Behandlung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) durch Pädagogen umfasst.
Die genannte Klausel hält der Inhaltskontrolle insoweit stand.
Beschluss vom 11. Februar 2009 - IV ZR 28/08
VVG a.F. § 16
Dem Versicherer ist das Wissen des mit der Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses beauftragten Arztes nur insoweit zuzurechnen, als dieser es durch den Antragsteller im Rahmen der "Erklärung vor dem Arzt" erlangt hat (Fortführung des Senatsurteils vom 7. März 2001 - IV ZR 254/00 - VersR 2001, 620). Eine weitergehende Zurechnung von Wissen, das sich für den Arzt aus früheren Untersuchungen oder Behandlungen ergeben hat, kommt nicht in Betracht.
Urteil vom 11. Februar 2009 - IV ZR 26/06
AVB f. Unfallvers. § 1.3
Zum Unfallbegriff bei anfänglich willensgesteuerter, dann aber in ihrem weiteren Verlauf nicht mehr gezielter und beherrschbarer Eigenbewegung des Versicherungsnehmers.
Urteil vom 28. Januar 2009 - IV ZR 6/08
VVG § 61 a.F.
Der Grundsatz der engen Auslegung von Risikoausschlussklauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen gilt auch, wenn es um die Frage geht, ob eine Bestimmung überhaupt einen Risikoausschluss enthält oder einen im Bedingungswerk an anderer Stelle enthaltenen oder einen gesetzlichen Risikoausschluss (wie § 61 VVG a.F.) zum Nachteil des Versicherungsnehmers erweitert.
Eine Klausel, nach der der Versicherungsnehmer bei allen Handlungen die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns seines Geschäftszweiges wahrzunehmen hat, ist als solche nicht als Erweiterung der Leistungsfreiheit nach § 61 VVG a.F. schon bei leicht fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles zu verstehen (Aufgabe von BGH, Urteil vom 24. November 1971 - IV ZR 135/69 - VersR 1972, 85).
Urteil vom 17. Dezember 2008 - IV ZR 9/08
§ 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO
Betrifft eine Rechtsfrage auslaufendes Recht, so muss ersichtlich sein, dass eine höchstrichterliche Entscheidung gleichwohl für die Zukunft richtungsweisend sein kann, weil entweder noch über eine erhebliche Anzahl von Fällen nach altem Recht zu entscheiden oder die Frage für das neue Recht weiterhin von Bedeutung ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02 - VersR 2003, 1144 unter II 1 c m.w.N.; in BGHZ 154, 288 ff. insoweit nicht abgedruckt).
Beschluss vom 17. Dezember 2008 – IV ZR 147/08
BGB §§ 2325 Abs. 1, 2310 Satz 2
Wegen der Abfindung, die der Erblasser für den Verzicht eines Abkömmlings auf das gesetzliche Erbrecht leistet, steht einem weiteren Abkömmling ein Pflichtteilsergänzungsanspruch im Hinblick auf die Erhöhung seiner Pflichtteilsquote nach § 2310 Satz 2 BGB grundsätzlich nicht zu.
Das setzt voraus, dass sich die Abfindung in dem Zeitpunkt, in dem sie erbracht wird, der Höhe nach im Rahmen der Erberwartung des Verzichtenden hält. Auf den Wert eines vom Verzichtenden zu beanspruchenden Pflichtteils kommt es insoweit nicht an; (der abweichende Standpunkt im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Juli 1985 - II ZR 150/84 - NJW 1986, 127 unter II 2 wird aufgegeben).
Für die Frage, ob die vom Erblasser gewährte Leistung über ein Entgelt oder eine angemessene Abfindung für den Erbverzicht hinausgeht, kann sich der Pflichtteilsberechtigte auf die in der Rechtsprechung bei gemischten Schenkungen anerkannte Beweiserleichterung berufen. Danach ist eine Schenkung zu vermuten, soweit zwischen Leistung und Gegenleistung ein objektives, über ein geringes Maß deutlich hinausgehendes Missverhältnis besteht.
Urteil vom 3. Dezember 2008 - IV ZR 58/07
VBLS § 79 Abs. 2 Satz 4
Zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 79 Abs. 2 Satz 4 VBLS reicht es aus, wenn der mindestens 52-jährige, schwerbehinderte Versicherte die Voraussetzungen eines Anspruchs auf eine Rente für schwerbehinderte Menschen aus der gesetzlichen Sozialversicherung am Umstellungsstichtag einseitig hätte schaffen können.
Urteil vom 3. Dezember 2008 - IV ZR 104/06
AHaftpflichtVB (AHB) § 5 Nr. 7
Die Regulierungszusage des Haftpflichtversicherers gegenüber dem Geschädigten ist dahin zu verstehen, dass der Versicherer seinem Versicherungsnehmer gegenüber deckungspflichtig ist und in dessen Namen den Haftpflichtanspruch anerkennt; darin liegt ein beide Rechtsverhältnisse umfassendes, den Versicherer wie den Versicherungsnehmer verpflichtendes deklaratorisches (kausales) Anerkenntnis gegenüber dem Geschädigten.
Urteil vom 19. November 2008 - IV ZR 293/05
AHaftpflichtVB (AHB) § 4 I Nr. 6 Abs. 3
In der Architektenhaftpflichtversicherung kommt es für die Frage, ob es sich bei den Kosten für die Beseitigung von Planungsmängeln um eine an die Stelle der Erfüllungsleistung tretende Ersatzleistung handelt, nicht darauf an, ob nach den fehlerhaften Plänen bereits gebaut worden ist und wie der Anspruch des Auftraggebers gegen den Architekten werkvertragsrechtlich einzuordnen ist.
Urteil vom 19. November 2008 - IV ZR 277/05
Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers bei vom Versicherungsnehmer behaupteten Rechtsverstoß durch Kündigungsandrohung des Arbeitgebers
ARB 75 § 14 (3) Satz 1; [ARB 94 § 4 (1) Satz 1 c]
Die Festlegung eines verstoßabhängigen Rechtsschutzfalles i.S. von § 14 (3) Satz 1 ARB 75 (entsprechend für § 4 (1) Satz 1 c ARB 94) richtet sich allein nach den vom Versicherungsnehmer behaupteten Pflichtverletzungen.
Dieses Vorbringen muss (erstens) einen objektiven Tatsachenkern - im Gegensatz zu einem bloßen Werturteil - enthalten, mit dem er (zweitens) den Vorwurf eines Rechtsverstoßes verbindet, der den Keim für eine rechtliche Auseinandersetzung enthält, und worauf er (drittens) seine Interessenverfolgung stützt.
Auf die Schlüssigkeit, Substantiiertheit und Entscheidungserheblichkeit dieser Behauptungen kommt es nicht an.
Nach diesen Grundsätzen kann die Androhung einer betriebsbedingten Kündigung, wenn ein unterbreitetes Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages abgelehnt wird, einen Rechtsschutzfall auslösen.
Urteil vom 19. November 2008 - IV ZR 305/07
Pressemitteilung Nr. 213/08
ARB 75 §§ 2 Abs. 3 Buchst. b, 4 Abs. 2 Buchst. c; ARB 92 §§ 2 Abs. 3 Buchst. b, 4 Abs. 2 Buchst. c
Die Prozesskosten für eine Drittschuldner-Einziehungsklage fallen nicht unter die Risikobegrenzungsklausel des § 2 Abs. 3 Buchst. b ARB 75.
Der Ausschluss einer Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Ansprüchen Dritter, die vom Versicherungsnehmer im eigenen Namen geltend gemacht werden (§ 4 Abs. 2 Buchst. c ARB 75), erfasst seinem Sinn und Zweck nach die Einziehungsklage des Pfändungspfandgläubigers gegen den Drittschuldner nicht.
Urteil vom 29. Oktober 2008 - IV ZR 128/07
Teilungsabkommen; SGB X § 116 Abs. 1; BGB §§ 133 (C), 157 (E)
Zur Bedeutung des in der Haftpflichtversicherung geltenden Trennungsprinzips für die Auslegung eines Teilungsabkommens.
Urteil vom 1. Oktober 2008 - IV ZR 285/06
Startgutschriftenregelung der neuen Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBLS) für rentennahe Pflichtversicherte wirksam
GG Artt. 3 Abs. 1, 9 Abs. 3, 14 Abs. 1, 20 Abs. 3; ATV §§ 32 Abs. 1 und 4 Satz 1, 33 Abs. 2, 4 ff.; VBLS §§ 78 Abs. 1 und 2 Satz 1, 79 Abs. 2, 4 ff.
Die im Rahmen der Systemumstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (hier: Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) getroffene Übergangsregelung für so genannte rentennahe Versicherte (§§ 32 Abs. 1 und 4 Satz 1, 33 Abs. 2, 4 ff. ATV; 78 Abs. 1 und 2 Satz 1, 79 Abs. 2, 4 ff. VBLS) ist wirksam.
Urteil vom 24. September 2008 - IV ZR 134/07
Pressemitteilung Nr. 180/08
ZPO § 91a; RVG-VV Nr. 1003, 1000
In Ausnahmefällen (hier: sofortige Beschwerde und Rechtsbeschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren) kann sich die übereinstimmende Erledigungserklärung beider Parteien allein auf das gesamte Rechtsmittelverfahren beziehen (Fortführung von BGH, Beschluss vom 11. Januar 2001 - V ZB 40/99 - NJW-RR 2001, 1007 und Urteil vom 15. Mai 1998 - XI ZR 219/97 - NJW 1998, 2453)
Die Entstehung der Einigungsgebühr nach RVG-VV Nr. 1003, 1000 hat nicht zur Voraussetzung, dass durch die Einigung der Parteien eine konkrete Entlastung des Gerichts eintritt.
Beschluss vom 17. September 2008 - IV ZB 17/08
VBLS (n.F.) §§ 75, 39; BGB § 307 Bk
Die Umstellung der Dynamisierung von der Anpassung des gesamtversorgungsfähigen Entgelts entsprechend der Entwicklung der Versorgungsbezüge der Versorgungsempfänger des Bundes auf eine jährliche Anpassung um 1% ihres Betrages jeweils zum 1. Juli ist wirksam (im Anschluss an BAG ZTR 2008, 34 und ZTR 2008, 377).
Urteil vom 17. September 2008 - IV ZR 191/05
AVB f. Hausratversicherung VHB § 21 Nr. 1c (VHB 92)
Zur Pflicht des Versicherers, den Versicherungsnehmer, der den Versicherungsfall rechtzeitig angezeigt hat, auf die Obliegenheit zur Einreichung einer Stehlgutliste bei der Polizei hinzuweisen und darüber zu belehren, dass er bei Verletzung dieser Obliegenheit den Versicherungsschutz verlieren kann.
Urteil vom 17. September 2008 - IV ZR 317/05
ZPO § 121 Abs. 1
Im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe kann der bedürftigen Partei eine Rechtsanwaltssozietät beigeordnet werden.
Beschluss vom 17. September 2008 - IV ZR 343/07
Zur Geschäftsraumeigenschaft im Sinne der Zustellungsvorschriften der §§ 178 Abs. 1 Nr. 2, 180 ZPO nach Inhaftierung des Geschäftsführers einer GmbH.
Beschluss vom 2. Juli 2008 - IV ZB 5/08
Der Versicherungsnehmer einer Kfz-Haftpflichtversicherung hat gegen den Versicherer keinen Anspruch auf Ersatz der an einem anderen, in seinem Eigentum stehenden Fahrzeug entstandenen Schäden, wenn eine mitversicherte Person diese Schäden durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeuges verursacht hat.
Urteil vom 25. Juni 2008 - IV ZR 313/06
Bundesgerichtshof zu den Anforderungen an eine "genügend häufige" Kontrolle der Beheizung eines versicherten Wohngebäudes in der kalten Jahreszeit
Urteil vom 25. Juni 2008 – IV ZR 233/06
Pressemitteilung Nr. 122/08
Bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Gebäudeversicherers gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters entsprechend den Grundsätzen der Doppelversicherung (BGHZ 169, 86 = VersR 2006, 1536) ist auf Seiten des Gebäudeversicherers lediglich der vom Regressverzicht erfasste Haftpflichtschaden zu berücksichtigen.
Urteil vom 18. Juni 2008 - IV ZR 108/06
VHB 92 Klausel 7110
Eine Klausel in der Hausratversicherung, wonach sich der Versicherungsschutz für Fahrräder auch auf Schäden durch Diebstahl erstreckt, wenn der Diebstahl nachweislich zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr verübt wurde oder sich das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in Gebrauch oder in einem gemeinsamen Fahrradabstellraum befand, beschreibt eine Risikobegrenzung.
Urteil vom 18. Juni 2008 - IV ZR 87/07
Der Anwendungsbereich des Risikoausschlusses in § 4 (1) k ARB 1975/95 (entspricht § 3 (1) d ARB 94) ist nicht eröffnet, wenn Rechtsschutz für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt begehrt wird, der in einem Rechtsstreit, welcher Vorhaben oder Finanzierungsverhältnisse im Sinne von § 4 (1) k aa bis dd ARB 1975/95 betrifft, anwaltliche Pflichten verletzt haben soll.
Urteil vom 28. Mai 2008 - IV ZR 282/07
Zur Abgrenzung positiver Kenntnis des Versicherungsfalles vom bloßen Kennen-müssen im Rahmen einer den Versicherungsnehmer treffenden Obliegenheit, bei Eintritt des Versicherungsfalles dem Versicherer den Schaden anzuzeigen (hier § 20 Ziff. 1 lit. a und lit. e VGB 88).
Urteil vom 30. April 2008 - IV ZR 227/06
Die Bestimmung "Behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen bleiben unberücksichtigt" in § 11 Nr. 1 AFB 87 benachteiligt den Versicherungsnehmer wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot (§ 9 AGBG, jetzt § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) unangemessen und ist deshalb unwirksam.
Urteil vom 30. April 2008 - IV ZR 241/04
In der Kaskoversicherung, die von einer Personengesellschaft für ein zum Gesellschaftsvermögen gehörendes Fahrzeug genommen wird, sind Träger des versicherten Sacherhaltungsinteresses nicht die einzelnen Gesellschafter, sondern es ist dies die rechtlich verselbständigte Gesamthand (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung; BGH, Urteil vom 9. März 1964 - II ZR 216/61 - WM 1964, 592). Es ist jedoch regelmäßig das Sachersatzinteresse der Gesellschafter als mitversichert anzusehen, die gesellschaftsintern dazu berufen sind, das versicherte Fahrzeug zu nutzen.
Urteil vom 5. März 2008 - IV ZR 89/07
Zur Nachfrageobliegenheit des Versicherers bei Anbahnung einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (Angaben über Rückenbeschwerden).
Urteil vom 5. März 2008 - IV ZR 119/06
Zu den Anforderungen an die Feststellung eines kollusiven Zusammenwirkens zwischen Versicherungsagent und Versicherungsnehmer und an die Evidenz eines Missbrauchs der dem Agenten vom Versicherer eingeräumten Vollmacht bei Entgegennahme eines Versicherungsantrags.
Urteil vom 27. Februar 2008 - IV ZR 270/06
Wird in einer Krankentagegeldversicherung die Versicherungsfähigkeit eines Arbeitnehmers und damit der Fortbestand des Versicherungsvertrages vom ununterbrochenen Vorhandensein eines festen Arbeitsverhältnisses abhängig gemacht, schränkt das wesentliche Rechte, die sich aus der Natur der Krankentagegeldversicherung ergeben, so ein, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Eine ergänzende Vertragsauslegung ergibt, dass die Versicherungsfähigkeit zu dem Zeitpunkt entfällt, für den feststeht, dass der Versicherungsnehmer eine neue Tätigkeit als Arbeitnehmer nicht mehr aufnehmen will oder aufgrund objektiver Umstände festgestellt werden kann, dass die Arbeitsuche trotz ernsthafter Bemühungen ohne Erfolg bleiben wird.
Urteil vom 27. Februar 2008 - IV ZR 219/06
Klauseln in Krankenversicherungsverträgen, die dem Versicherer erlauben, mit Zustimmung eines Treuhänders die Bedingungen zu ändern, wenn sich die höchstrichterliche Rechtsprechung ändert oder Auslegungszweifel beseitigt werden sollen, sind unwirksam.
Urteil vom 23. Januar 2008 - IV ZR 169/06
Die Frage, ob der Versicherer Änderungen seiner Krankenversicherungsbedingungen auf dem Weg des § 178g Abs. 3 VVG wirksam in die bestehenden Verträge einbezogen hat, kann in analoger Anwendung von § 1 UKlaG im Verbandsklageverfahren überprüft werden (Aufgabe von Senat, Beschluss vom 16. Oktober 2002 - IV ZR 307/01 - VersR 2002, 1498 unter 1 b). Wenn eine Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Krankenversicherung von der Rechtsprechung in einer dem Verwender ungünstigen Weise ausgelegt wird, liegt allein deshalb keine Veränderung der Verhältnisse des Gesundheitswesens im Sinne von § 178g Abs. 3 VVG vor.
Urteil vom 12. Dezember 2007 - IV ZR 130/06
Nach der Rechtsprechung des Senats gehört die Kenntnis der nach Eintritt des Versicherungsfalles mitzuteilenden Umstände zum objektiven Tatbestand der Verletzung der Aufklärungsobliegenheit des § 7 (I) Abs. 2 Satz 3 AKB, den der Versicherer zu beweisen hat (Senatsurteil vom 13. Dezember 2006 - IV ZR 252/05 - VersR 2007, 389 Tz. 13 f.).
Beschluss vom 12. Dezember 2007 - IV ZR 40/06
Die Nichtberücksichtigung eines als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (BVerfG NJW 2005, 1487 m.w.N.). Von der Erhebung eines Beweises darf zwar abgesehen werden, wenn die unter Beweis gestellte Tatsache unerheblich ist. Dies setzt aber voraus, dass sie zugunsten des Beweisbelasteten als wahr unterstellt wird (BVerfG NJW 1993, 254, 255 und 1992, 1875, 1877). Dagegen darf ein Beweisangebot nicht deshalb abgelehnt werden, weil die Behauptung unwahrscheinlich erscheint, weil darin eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung liegt (BVerfG NJW-RR 2001, 1006, 1007). Setzt die Würdigung eines Sachverhalts spezielles Fachwissen voraus, hat der Richter nachvollziehbar darzulegen, dass er über solche eigene Sachkunde verfügt (BVerfG NJW 2003, 125, 127; BGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - VI ZR 166/06 - VersR 2007, 1008 unter II und Urteil vom 23. November 2006 - III ZR 65/06 - NJW-RR 2007, 357 Tz. 13, 14).
Beschluss vom 21. November 2007 – IV ZR 129/05
Die Unwirksamkeit eines Erbverzichts kann erst dann auf die Auslegungsregeln des § 2350 BGB gestützt werden, wenn die Ermittlung des Willens der Verzichtsparteien ohne Erfolg geblieben ist. Dabei liegt die Beweislast bei demjenigen, der entgegen den Vermutungen des § 2350 BGB aus einem unbedingten Verzicht Rechte herleiten will.
Urteil vom 17. Oktober 2007 - IV ZR 266/06
Zur Anwendbarkeit der so genannten Baufinanzierungsklausel gemäß § 3 (1) d) dd) ARB 94 auf Beteiligungen an Immobilienfonds.
Beschluss vom 17. Oktober 2007 - IV ZR 37/07
Die Klausel in einer Invaliditäts-Zusatzversicherung "Versicherungsschutz besteht nicht für Invalidität, die ganz oder überwiegend eingetreten ist aufgrund angeborener oder solcher Krankheiten, die im ersten Lebensjahr in Erscheinung getreten sind", ist unwirksam.
Urteil vom 26. September 2007 - IV ZR 252/06
Die Grundsätze des Senatsurteils vom 12. Oktober 2005 (BGHZ 164, 297) über die Klauselersetzung nach § 172 Abs. 2 VVG und den Mindestrückkaufswert sind auch auf die fondsgebundene Lebensversicherung anzuwenden.
Urteil vom 26. September 2007 - IV ZR 321/05
VVG § 172 Abs. 2
Die Grundsätze des Senatsurteils vom 12. Oktober 2005 über die Klauselersetzung nach § 172 Abs. 2 VVG sind auch auf den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit anzuwenden.
Urteil vom 18. Juli 2007 - IV ZR 258/03
Zu den Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung durch den Versicherer in der privaten Krankenversicherung
Urteil vom 18.Juli 2007 - IV ZR 129/06
Zur Wahrung der Frist des § 12 Abs. 3 VVG durch eine Feststellungsklage, die sich gegen die Wirksamkeit einer vom Versicherer erklärten Arglistanfechtung als alleinigem Grund der Leistungsablehnung richtet.
Urteil vom 4.Juli 2007 - IV ZR 31/06
Werden aus einer kapitalbildenden Lebensversicherung nur die Ansprüche auf den Todesfall zur Sicherheit abgetreten, gibt es für die Frage, ob damit zugleich der Anspruch auf den Rückkaufswert (nach Kündigung) abgetreten ist, keinen generellen Vorrang für seine Zuordnung zu den Ansprüchen auf den Todesfall (Fortführung von BGH, Urteil vom 18. Juni 2003 - IV ZR 59/02 - VersR 2003, 1021 unter II 1 c). Ob die Abtretung auch den Anspruch auf den Rückkaufswert erfasst, hat der Tatrichter vielmehr durch Auslegung der bei der Sicherungsabtretung abgegebenen Erklärungen unter Berücksichtigung der Parteiinteressen und des Zwecks des Rechtsgeschäfts zu ermitteln. Haben danach Zedent und Zessionar mit der Beschränkung der Sicherungsabtretung auf den Anspruch auf den Todesfall das Ziel verfolgt, dem Sicherungsgeber mit Blick auf das Steueränderungsgesetz 1992 steuerliche Vorteile (Abzugsfähigkeit der Versicherungsprämien als Sonderausgaben und Steuerfreiheit der Kap-talerträge aus der Lebensversicherung) zu erhalten, ist im Regelfalle der Anspruch auf den Rückkaufswert nicht mit übertragen.
Urteil vom 13. Juni 2007 - IV ZR 330/05
ZPO § 322 Abs. 1
Die Rechtskraft eines auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente beschränkten Urteils erstreckt sich nicht auf die vertraglich neben der Rente zugesagten Überschussanteile.
Urteil vom 23. Mai 2007 - IV ZR 3/06
Eine Bestimmung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherung, wonach die "Haftpflicht als Tierhalter" nicht versichert ist, schließt die Einstandspflicht des Versicherers nicht nur für Ansprüche aus § 833 BGB, sondern auch aufgrund anderer Anspruchsgrundlagen aus, aufgrund derer sich der Versicherte gerade in seiner Eigenschaft als Tierhalter Haftpflichtansprüchen ausgesetzt sieht.
Urteil vom 25. April 2007 - IV ZR 85/05
Es verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, dass bei der Ermittlung der Startgutschrift von am 1. Januar 2002 bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) beitragsfrei Versicherten, die wegen Nichterfüllung der Wartezeit von 60 Monaten (noch) keine Rentenanwartschaft erworben haben, der Altersfaktor nicht angewendet wird.
Urteil vom 28. März 2007 - IV ZR 145/06
Zu den Anforderungen an eine ärztliche Feststellung als Voraussetzung für den Anspruch auf Invaliditätsleistung nach § 7 I (1) AUB 95.
Urteil vom 7. März 2007 - IV ZR 137/06
Bezugsberechtigung des geschiedenen Ehegatten aus der Rentenversicherung
Urteil vom 14. Februar 2007 - IV ZR 150/05
Zur Altersversorgung eingetragener Lebenspartner nach der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Urteil vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04
Auf eine Vereinbarung über die Leistungspflicht nach (behauptetem) Eintritt des Versicherungsfalles, die die vertragliche Rechtsposition des Versicherungsnehmers einschränkt, kann sich der Versicherer nach Treu und Glauben nicht berufen, wenn er den Versicherungsnehmer nicht deutlich darauf hingewiesen hat, wie sich seine Rechtsposition darstellt und in welcher Weise ein Abschluss der Vereinbarung sie einschränkt.
Urteil vom 7. Februar 2007 - IV ZR 244/03
Pressemitteilung Nr. 19/07
Behauptet der Versicherungsnehmer, ein Einbrecher sei durch Aufhebeln einer Loggiatür in die versicherte Wohnung eingedrungen, so gehört es nicht zu den Mindesttatsachen für das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls, dass der Versicherungsnehmer darlegt, auf welche Weise der Täter auf die im ersten Stock des Hauses belegene Loggia gelangt ist.
Urteil vom 20. Dezember 2006 - IV ZR 233/05
Zur Beschränkung einer Revisionszulassung "hinsichtlich des Pflichtteilsergänzungsanspruchs". Kommt es gemäß § 2325 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BGB auf den Grundstückswert im Zeitpunkt des Erbfalls an, bleibt der Wert des dem Erblasser bei vorheriger Grundstücksübertragung vorbehaltenen Wohnrechts unberücksichtigt (Bestätigung von BGHZ 118, 49).
Urteil vom 8. März 2006 - IV ZR 263/04
Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit vor (hier: Trunkenheitsfahrt) und eine weitere nach Eintritt des Versicherungsfalles (hier: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), können die Beträge, bis zu denen der Versicherer Leistungsfreiheit in Anspruch nehmen kann, addiert werden.
Urteil vom 14. September 2005 - IV ZR 216/04
Zur Kausalität zwischen der in einer Wohngebäudeversicherung versicherten Gefahr "Überschwemmung des Grundstücks" und dem dabei eingetretenen Gebäudeschaden.
Urteil vom 20. April 2005 - IV ZR 252/03
Ob der Versicherer ausnahmsweise rechtsmissbräuchlich handelt, wenn er sich auf den Ablauf der Frist des § 12 Abs. 3 VVG beruft, hat der Tatrichter aufgrund einer umfassenden Würdigung der Umstände des Einzelfalles zu entscheiden. Diese Entscheidung kann das Revisionsgericht nur darauf hin überprüfen, ob sie auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht, alle erheblichen Gesichtspunkte berücksichtigt und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder von einem falschen Wertungsmaßstab ausgeht.
Urteil vom 16. Februar 2005 - IV ZR 18/04
Der Senat folgt dem Bundesverfassungsgericht darin, dass die Anwendung des § 42 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa VBLS a.F. bei der Berechnung der Versorgungsrente für solche Versicherte, die - wie der Kläger - bis zum 31. Dezember 2000 rentenberechtigt geworden sind, nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt. Auch ein Verstoß gegen §§ 9 AGBG, 307 BGB liegt nicht vor.
Urteil vom 19. Januar 2005 - IV ZR 263/04
Anteile von Miterben, die aus einer fortbestehenden Erbengemeinschaft durch Teilauseinandersetzung ausscheiden, wachsen den in der Erbengemeinschaft verbleibenden Miterben im Verhältnis ihrer bisherigen
Anteile an (Bestätigung von BGHZ 138, 8, 11).
Urteil vom 27. Oktober 2004 - IV ZR 174/03
Krankhafte Störungen, die eine organische Ursache haben, sind nicht gemäß § 2 IV AUB 88 vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, auch wenn im Einzelfall das Ausmaß, in dem sich die organische Ursache auswirkt, von der psychischen Verarbeitung durch den Versicherungsnehmer abhängt (hier: Tinnitus).
Urteil vom 29. September 2004 - IV ZR 233/03
Die Grundsätze der Relevanzrechtsprechung finden nur dann Anwendung, wenn die vorsätzliche Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers folgenlos geblieben ist, d.h. dem Versicherer bei der Feststellung des Versicherungsfalles oder des Schadenumfanges keine Nachteile entstanden sind. Das ist nicht notwendig schon dann der Fall, wenn der Versicherer nicht geleistet hat.
Urteil vom 7. Juli 2004 - IV ZR 265/03
Die Auslegung eines Testaments im Sinne einer Erbeinsetzung setzt nicht notwendig voraus, dass dem Erben dem Werte nach der größte Teil des Nachlasses verbleibt. Weist der Erblasser den Abkömmlingen im Testament ihren gesetzlichen Pflichtteil zu und ist darin keine Erbeinsetzung zu sehen, steht noch nicht fest, ob die Abkömmlinge auf das gesetzliche Pflichtteilsrecht beschränkt oder ob sie mit Vermächtnissen in Höhe ihrer Pflichtteilsquote bedacht werden sollten. Das hängt davon ab, ob der Erblasser die Abkömmlinge begünstigen oder ihnen nur belassen wollte, was er ihnen nach dem Gesetz nicht entziehen konnte. Ein deutscher Erblasser kann durch ein gemäß § 2247 BGB gültiges eigenhändiges Testament wirksam auch über ein in Florida/USA belegenes Grundstück verfügen, obwohl diese Testamentsform dort nicht zulässig ist, die USA nicht dem Haager Testamentsformübereinkommen beigetreten sind und für das dort belegene Grundstück im übrigen das Erbrecht Floridas gilt (Art. 3 Abs. 3 EGBGB).
Urteil vom 7. Juli 2004 - IV ZR 135/03
Schlafapnoegeräte sind Hilfsmittel i.S. von Nr. 2 d TB/KK zu § 4 Abs. 3 MB/KK und keine Heilapparate i.S. von Nr. 1 TB/KK zu § 5 MB/KK. Die abschließende Aufzählung erstattungsfähiger Hilfsmittel in Nr. 2 d TB/KK zu § 4 Abs. 3 MB/KK ist wirksam (§§ 3, 5, 9 AGBG).
Urteil vom 19. Mai 2004 - IV ZR 29/03
Für die Frage der Leistungsfreiheit des Versicherers nach den §§ 23 Abs. 1, 25 Abs. 1 VVG ist die Gefahrenlage bei Abschluss des Versicherungsvertrages mit derjenigen zu vergleichen, die nach einer Veränderung der für die versicherte Gefahr maßgeblichen Umstände eingetreten ist. Dabei ist die jeweilige Gefahrenlage aufgrund einer Gesamtabwägung aller gefahrrelevanten Umstände des Einzelfalles zu bestimmen. Wie die Versicherer bestimmte Umstände bewerten und wie sich diese Umstände auf die Prämiengestaltung auswirken, hat in diesem Zusammenhang zwar erhebliche Indizwirkung, ersetzt die vom Tatrichter geforderte eigene Gesamtabwägung aber nicht.
Urteil vom 5. Mai 2004 - IV ZR 183/03